Fragen zur rumänischen Staatsbürgerschaft

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Med21
schrieb am 18.11.2021, 06:27 Uhr
Hallo zusammen,

ich bin 1985 in Rumänien geboren und 1990 nach Deutschland gekommen.
Neben der deutschen Staatsbürgerschaft besitze ich auch noch die rumänische Staatsbürgerschaft.
Nun habe ich diesbezüglich ein paar Fragen und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen:

- Welche Vor-/Nachteil habe ich durch die rumänische Staatsbürgerschaft?
- Muss ich irgendwann mal Steuern an den rumänischen Staat zahlen?
- Erhalten meine Kinder bei Geburt automatisch die rumänische Staatsbürgerschaft?
- Was passiert eigentlich, wenn ich sterbe? Muss RO darüber informiert werden oder meldet D es nach RO?
- Wenn ich die rumänische Staatsbürgerschaft ablegen möchte. Was muss ich tun? Im Internet habe ich Verweise auf die Homepage der RO Botschat gefunden, aber die Seiten sind alle in rumänischer Sprache (Kann die Sprache nicht).

Vielen Dank.
Peter Otto Wolff
schrieb am 18.11.2021, 13:19 Uhr (am 18.11.2021, 13:20 Uhr geändert).
Hallo,
- Welche Vor-/Nachteil habe ich durch die rumänische Staatsbürgerschaft? Zunächst überhaupt keine. Theoretisch, wenn Sie in RO Straftaten begehen, wird sich der Deutsche Staat weniger um Sie kümmern, da Sie ja auch rum. Staatsbürger sind. Vorteile, nicht dass ich wüsste, RO ist EU-Staat.
- Muss ich irgendwann mal Steuern an den rumänischen Staat zahlen? Nein, für Einkünfte, die Sie in DE erzielen.
- Erhalten meine Kinder bei Geburt automatisch die rumänische Staatsbürgerschaft? Nein, wenn Sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das Kind hier geboren wird.
- Was passiert eigentlich, wenn ich sterbe? Muss RO darüber informiert werden oder meldet D es nach RO? Wenn Sie sterben, sollte Ihnen das egal sein. Ernsthaft, wenn Sie nicht zufällig ein Weltgenie sind, wird niemand informiert!
- Wenn ich die rumänische Staatsbürgerschaft ablegen möchte. Was muss ich tun? Im Internet habe ich Verweise auf die Homepage der RO Botschaft gefunden, aber die Seiten sind alle in rumänischer Sprache (Kann die Sprache nicht). Die Ablegung der rum. Staatsbürgerschaft ist leider kostenpflichtig, ansonsten reicht ein formloser Antrag an die Botschaft.
Med21
schrieb am 19.11.2021, 09:22 Uhr
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :-)
Roemi
schrieb am 28.11.2021, 10:56 Uhr (am 28.11.2021, 11:01 Uhr geändert).
Hallo Med21,

da ich selber davon betroffen bin, kann ich dir auf deine 2. Frage folgendes antworten:
- Kinder von Eltern mit doppelter Staatsbürgerschaft (auch wenn nur ein Elternteil zwei besitzt), erhalten bei Geburt automatisch auch beide Staatsbürgerschaften, das gilt aber nur für Länder die das auch akzeptieren. Da Rumänien eine zweifache Staatsbürgerschaft akzeptiert, werden deine Kinder bei Geburt mit beiden Staatsangehörigkeiten belastet.

Die Vor- und Nachteile hiervon muss jeder für sich selber abwägen.

P.S. Diese Rechtslage gilt nicht nur für Ausländer, sondern auch für Aussiedler und Spätaussiedler.
Klassiker
schrieb am 28.11.2021, 18:56 Uhr (am 28.11.2021, 19:00 Uhr geändert).
Für den Verzicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit genügt "ein formloser Antrag an die Botschaft" garantiert nicht!

Renunţarea la cetăţenia română
Roemi
schrieb am 29.11.2021, 11:02 Uhr
Da es zu diesem Thema noch viel Aufklärungsbedarf gibt, wäre es schön wenn der Verband ausführlich darüber informieren würde.

Danke
Peter Otto Wolff
schrieb am 29.11.2021, 11:51 Uhr (am 29.11.2021, 11:56 Uhr geändert).
Hallo Klassiker, danke für Deinen Beitrag, nehme alles Gesagte zurück und lasse mich belehren. Für Rumänisch-Kundige ist in dem Link alles gesagt. Ob es eine deutsche Variante der Vorschriften gibt, habe ich noch nicht geprüft. Mir graust es vor dem Ansinnen, sowas durchzuziehen. Zu meinen Zeiten wurde man per Dekret ausgebürgert! Im Nachhinein war das gut, sparte eine Menge Behördenkram und erheblich Moneten. Manchmal hat man, nachträglich, Glück! Auf jeden Fall Dank an den Verfasser, Wissen ist allemal besser als Glauben! Natürlich bleiben viele Fragen übrig, z.B. was ist mit jenen, die vor 40 Jahren legal ausgewandert sind, nie ihren rum. Pass erneuert haben, nie eine CNP beantragt/und-oder erhalten haben, was mit ihren unschuldig rum. eingebürgerten Kindern? Darum wäre eine diesbezügliche Anleitung seiten des Verbandes durchaus wünschenswert. Dr. Fabritius hat ja nun mehr Freizeit, also zusätzlich Möglichkeit, für die Gemeinschaft tätig zu werden.
Klassiker
schrieb am 01.12.2021, 14:45 Uhr
Für die "unschuldig rum. eingebürgerten Kinder" entscheiden zunächst deren Eltern. Wenn die Kinder volljährig sind, müssen sie selber entscheiden, ob sie auf die rum. Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn sie einen rumänischen Pass und/oder Ausweis haben wollen, sollten sie sich an die rumänischen Behörden wenden, z. B. an die Botschaft oder an ein Generalkonsulat in Deutschland (eine Anfrage darf man gerne auch auf Deutsch schreiben).

Landsleute, die nicht sicher wissen, ob sie in Deutschland noch als rumänische Staatsangehörige geführt werden, sollten sich darüber beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes erkundigen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.12.2021, 15:58 Uhr
Soll man aus dem Post schlussfolgern, dass die Eltern die Option haben, die rumänische Staatsangehörigkeit der Kinder kostenlos auszuschlagen? Ich Frage für einen Freund!

Gruß,
POW
Klassiker
schrieb am 01.12.2021, 17:23 Uhr (am 01.12.2021, 17:35 Uhr geändert).
Ihre Frage, Herr Wolff, ist sehr interessant. Ich kann sie derzeit nicht klipp und klar beantworten.

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