AJPIS Kronstadt - Anerkennung Deportationsbescheinigung der EKR?

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Lilli77
schrieb am 06.02.2022, 22:21 Uhr
Hallo Zusammen,

kann hier jemand aus Erfahrung mitteilen, ob die AJPIS Kronstadt Anträge ablehnt, wenn man die Deportation "nur" anhand der Bestätigung der Evangelischen Kirche (Adeverinta inkl. Kopie aus der Liste der deportierten Personen und mit Angabe Beginn und Ende der Deportation) nachweist?
Man findet im Internet z. T. Informationen darüber, dass in dem Fall durch Widerspruch darauf hinzuweisen sei, dass die EKR die Belege ausstellen dürfe.

Ist es tatsächlich so, dass diese Bestätigungen der EKR erstmal abgelehnt werden (mit der Begründung, diese sei keine "zuständige Stelle") und die Deportation noch anderweitig belegt werden oder erstmal Widerspruch eingelegt werden muss?

Vielen Dank!
Peter Otto Wolff
schrieb am 07.02.2022, 08:10 Uhr (am 07.02.2022, 08:21 Uhr geändert).
Hallo Lilli77, ich hatte als Nachweis vom CNSAS nur eine lausige Kopie einer "repatriere" nach Kronstadt. Erhielt vom Archiv zunächst per E-Mail eine Bestätigung des Datums Deportation, was mir fehlte, ohne Datum der Rückkehr. Diese E-Mail ließ ich beglaubigt übersetzen und sehr bald kam die positive "decizie". Die AJPIS Brasov ist bei Weitem die unkomplizierteste, reel erreichbar auch per E-Mail. Als ich das rum. Original, formgerecht, vom Archiv EKR per Post bekam, ca. 1 Monat später, hatte ich inzwischen bereits die positive "decizie". Will sagen, kann mir nicht vorstellen, wenn Sie den Wisch von der EKR (öffentliche Institution nach rum. Recht!) mit beiden relevanten Daten haben, und sonst alle persönlichen Nachweise, dass es eine Ablehnung gibt. Auch positiv bei AJPIS Brasov: sie akzeptieren internen Widerspruch, der auch schnell entschieden wird, man müsste nicht direkt ans Gericht, bei Ablehnung! Wünsche gutes Gelingen!!
Günter 1957
schrieb am 07.02.2022, 11:16 Uhr
Ich würde trotzdem auch das DRK anschreiben, deren Antwort dauert id Regel auch 2-3 Monate.
Die Bescheinigung DRK wird sicher anerkannt.
Sollte die AJPIS Zusatzdokumente anfordern, kannst du diese Bescheinigung DRK per Mail nachreichen ( vorher in die RO Sprache übersetzen lassen ) und du verlierst keine kostbare Zeit.
G
Regine ( Jini )
schrieb am 07.02.2022, 17:19 Uhr
Hallo Lilli77,
Deine Anfrage kann ich Dir -aus eigener Erfahrung- positiv beantworten.
Sieh´ Dir mal zuerst meine E-Mail vom EKR an, dann meine weiteren Infos.
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Gesendet: Dienstag, 24. November 2020 um 09:58 Uhr
Von: "Casa Teutsch-Haus" <casa.teutsch@gmail.com>
An: "Regine Binder" <regine.binder@gmx.de>
Betreff: Re: Deportation nach Russland

Sehr geehrte Frau Binder,



Ihre Mail haben wir erhalten und werden Ihre Anfrage im Rahmen unserer Möglichkeiten bearbeiten.



Das Kirchenarchiv kann aufgrund der hier vorhandenen Listen Bestätigungen der Deportation ausstellen.

Auch ist es möglich, aufgrund von Kirchenbüchern (Taufen, Trauungen, Beerdigungen), sofern die Unterlagen aus den gesuchten Orten und Zeiten vorhanden sind, Bestätigungen auszustellen. Bitte schreiben Sie an info.teutsch@gmail.com, welche Bestätigungen Sie benötigen.



Die Liste der aus Meeburg im Januar 1945 deportierten Personen liegt im Archiv vor. Die Deportation und Rückkehr von BINDER JOHANN, geb. 8.05.1929, kann und wird bestätigt werden.



Die Bestätigung wird in rumänischer Sprache ausgestellt werden. Da sehr viele Anfragen zu bearbeiten sind, ist mit einer Wartezeit von mehreren Wochen zu rechnen.



Mit freundlichen Grüßen
Gerhild Rudolf


Weitere Informationen

Das Kirchenarchiv kann nur das bestätigen, was in den hier befindlichen Akten steht. Informationen aus anderen Quellen (persönliche Mitteilungen, Briefe, Tagebücher, Zeugenaussagen, Heimatbücher sowie Bescheinigungen, Bestätigungen/Adeverințe anderer Institutionen) können hier nicht bestätigt werden.
Unser Archiv kann keinerlei Vermittlung zu anderen Behörden übernehmen.

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Ende Januar 2021 erhielt ich das vollständige Dokument mit Beginn und Ende der Deportation meines Vaters, unterschrieben von Bischof Reinhart Guib und Generalsekretär Friedrich Gunesch.
Die Bestätigung ist in rumänischer Sprache, Du mußt sie nicht mehr übersetzen lassen;-))
Das Dokument wurde ohne Probleme und Verzögerungen von der AJPIS Kronstadt anerkannt, Du kannst Dich also darauf verlassen!!!

PS: Ich könnte Dir eine Kopie des Dokumentes schicken, benötige aber dazu Deine E-Mail-Adresse (dann würdest Du sehen, wie schön bunt das Papier der EKR ist ;-))))))
Lilli77
schrieb am 07.02.2022, 18:05 Uhr
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Informationen!
@Regine: die Bescheinigung der Evangelischen Kirche zur Deportation meiner Großmutter liegt mir bereits vor, inkl. Anfang und Ende sowie Ort.
Ich hatte zunächst Bedenken, ob die AJPIS in Kronstadt diese Bescheinigung akzeptiert aufgrund entsprechender Informationen, die meine Mutter dazu erhalten hatte bzw. die man im Internet findet.
Aber es freut mich, die positiven Nachrichten hier zu lesen, dann versuchen wir unser Glück 😊

Viele Grüße
Regine ( Jini )
schrieb am 09.02.2022, 20:12 Uhr
Super Lilli77, dann wirst Du, bzw. Deine Mutter -auch- bald Erfolg haben!!
Von der Nicht-Akzeptanz der EKR-Bestätigung Mitte/Ende 2020 durch die AJPIS Kronstadt habe ich gelesen, z. B. in den ´Interviews` von Herrn Dr. Fabritius.
Anscheinend gab es in Richtung AJPIS Kronstadt ein heftiges und erfolgreiches "Du, du, du!!!!!!!!!!!!!", danach klappte es;-))
Ich wünsche Dir/Euch Erfolg mit anschließender Freude beim Geld-Ausgeben!!

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