Widerspruch ohne Rechtsschutzversicherung

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Birgit
schrieb am 15.04.2008, 13:34 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

mein Vater hat keine Rechtschutzversicherung. Auf die Aufschiebung der Antragsgleichstellung kam ein Schreiben in dem ein fiktiver Betrag genannt wird, der ab sofort von der Rente abgezogen wird.
Wie Sie schreiben soll man dagegen Widerspruch einlegen. Meine Frage ist: Muss somit früher oder später zwangsläufig ein teurer Prozess geführt werden, oder kann man später immer noch vom Widerspruch zurücktreten und sich die tatsächliche Rente in Rumänien ausrechnen lassen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Grüße

Birgit
Fabritius (Moderator)
schrieb am 15.04.2008, 18:39 Uhr
Hallo,
von der Aufschiebung kann man jederzeit zurücktreten und dann Lei in Rumänien statt Euro in Deutschland bekommen - wer das will.

Der Prozess ist jedoch nicht teuer: Gerichtsgebühren wie im Zivilrecht gibt es bei den Sozialgerichten nicht. Das bedeutet, dass die Gerichte für die Betroffenen "kostenlos" arbeiten. Nur dann kostet es Geld, wenn man einen Anwalt beauftragt. Das muss man aber nicht unbedingt, vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Auch die Kosten der Gegenseite muss man nicht tragen, selbst wenn man den Prozess verliert. Das ist nur in der umgekehrten Richtung so: wenn man den Prozess gewinnt, dann zahlt die Behörde die Kosten des eigenen Anwaltes - sofern man einen beauftragt hat.

Ich empfehle regelmäßig die Beauftragung eines Anwaltes im Sozialrecht, weil es doch recht kompliziert ist. Die Kosten dafür sind gut angelegt, sollte man tatsächlich verlieren.

Selbst wenn man einen Anwalt beauftragt und verliert (bei der Sache mit dem Fiktivabzug aber nicht zu befürchten), kostet es nicht so viel, wie sonst im Zivilrecht befürchtet. Es kommt eine Verfahrensgebühr und evtl. eine Terminsgebühr zustande, die zusammen nicht mehr als 500-600 € ausmachen. Das Risiko ist also sehr überschaubar.

Zusätzlich ist zu beachten: wenn die Rente derart gering ist, dass diese die Kosten der Miete zuzüglich ca. 400 € (grob geschätzt) nicht überschreitet, dann wird es sowieso kostenlos, weil dann die Staatskasse zahlt (Prozesskostenhilfe).

also: bevor eine Chance verpasst wird, besser bei dem Anwalt nach Lösungsmöglichkeiten fragen, wenn es dann zu teuer werden sollte, kann man sich immer noch alleine vertreten und dabei die vielen Infos nutzen, die wir hier im Internet veröffentlichen.

Viele Grüße
Birgit
schrieb am 21.04.2008, 16:14 Uhr
Vielen Dank für die Informationen. Sie haben uns sehr weitergeholfen. Den Widerspruch haben wir inzwischen eingelegt und warten nun auf eine Reaktion. Wir hoffen natürlich auf eine baldige grundsätzliche gesetzliche Regelung zu Gunsten der Betroffenen.

Grüße

Birgit

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