Abwicklung eines Todesfalles

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Binate
schrieb am 09.08.2022, 14:31 Uhr
Mein Bruder ist als deutscher Staatsbürger vor Kurzem in Rumänien verstorben, wo er seit 2 Jahren wohnte. Die Todesnachricht erhielt ich von Nachbarn, die auch seine Bestattung veranlasst haben. Kurz vor seinem Tod habe ich beim Bürgermeister in Rumänien die Anschriften seiner Adoptivkinder und meine hinterlassen.
Es gibt sowohl Grundvermögen in Rumänien, wie auch in Deutschland, eine Rente und mobiles Vermögen. Als Schwester habe ich nach deutschem Recht keinerlei Rechte und Pflichten, da die Adoptivkinder vorgehen, die mit der Sache nichts zu tun haben wollen.
Aber wie sieht es nach rumänischem Recht aus? (Ich habe außer Fotos von der Beerdigung keine Dokumente über seinen Tod..., auch keine Anschriften vom Bürgermeisteramt etc.) Wohin kann/muss ich mich wenden, damit z.B. seine Zahlungsverpflichtungen gestoppt werden können? Vielen Dank für Ihre Antwort (die deutsche Botschaft hat mich "abgewimmelt")
Peter Otto Wolff
schrieb am 10.08.2022, 09:01 Uhr
Hallo, mein Beileid zum Verlust des Bruders, wie auch immer Eure Beziehung war. Deine Informationen sind nicht schlüssig. Einerseits schreibst Du vom Bürgermeister Nachricht erhalten zu haben über die Adoptivkinder Deines Bruders, andererseits fragst Du nach der Adresse des Bürgermeisters. Diese ist ohne Probleme per Internetsuche zu ermitteln. In rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich rumänisches Recht nur unwesentlich von dem deutschen Recht, da beide Mitglieder der EU. Zumindest bezüglich Grundbesitz kommst Du, als Schwester, gewiss nach leiblichen und adoptierten Kindern, zum Zuge, wenn die tatsächlich das Erbe ausschlagen. Die Deutsche Botschaft und deren Außenstelle in Hermannstadt z.B. muss sich um einen toten Staatsbürger kümmern, z.B. um die Umstände des Todes, die Rechtmäßigkeit der Beerdigung, etc. Es gibt ggf. eine Einschränkung: wenn Dein Bruder auch die rum. Staatsbürgerschaft wieder erlangt hat.

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