Kann mir jemand helfen einen Widerspruch in rumänischer Sprache zu verfassen. Habe Absage bekommen weil das Geburtsdatum meiner Mutter auf der Bestätigung nicht stimmt.
Vielen Dank
Widerspruch in rumänischer Sprache
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Wie wollen Sie den Widerspruch begründen?
Wenn das Geburtsdatum in der Deportationsbescheinigung nicht richtig ist, dann könnten Sie versuchen eine Bescheinigung von einer anderen Stelle zu bekommen und einen neuen Antrag stellen.
Unstimmigkeiten in den Unterlagen werden die rumänischen Behörden vermutlich nicht akzeptieren, somit wird ein Widerspruch nicht weiter helfen.
Leider weiß ich keinen besseren Rat.
Wenn das Geburtsdatum in der Deportationsbescheinigung nicht richtig ist, dann könnten Sie versuchen eine Bescheinigung von einer anderen Stelle zu bekommen und einen neuen Antrag stellen.
Unstimmigkeiten in den Unterlagen werden die rumänischen Behörden vermutlich nicht akzeptieren, somit wird ein Widerspruch nicht weiter helfen.
Leider weiß ich keinen besseren Rat.
Die Leute für die ich den Widerspruch mache haben eine Bestätigung vom Rathaus im Geburtsort, wo bestätigt wird das diese Person mit dem richtigen Geburtsdatum die einzige im Dorf war. Die Eheleute haben ihren einzigen Sohn verloren und deshalb möchte ich helfen. Ich kann Widerspruch schreiben aber leider ist mein Rumänisch nicht so gut einen offiziellen zu schreiben.
Betr. Widerspruch-Interview mit Dr. Bernd Fabritius
Gegen negative Bescheide kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben werden.
Die in einem negativen Bescheid (Decizie) enthaltenen Informationen über die Angriffsmöglichkeiten sind nicht einheitlich. Einige Behörden informieren über die Notwendigkeit einer Klage bei dem zuständigen Gericht (Tribunal), andere nennen die Möglichkeit eines Widerspruchs (Contestație) unmittelbar bei der AJPIS selbst. Die bessere Lösung ist nach meiner festen Überzeugung gemäß Art. 7 des Gesetzes 554/2004 die Einlegung eines Widerspruchs (Contestație) bei der Behörde selbst. Das ermöglicht die Korrektur von belegbaren Fehlern der Entscheidung auf einfachem Wege und vermeidet die Durchführung eines Gerichtsverfahrens vor einem Gericht in Rumänien.
Ein Widerspruch ist dann zweckmäßig, wenn die Behörde Fehler gemacht hat. Nicht sinnvoll ist ein Widerspruch dann, wenn die Behörde überhaupt nicht positiv entscheiden konnte, weil der Antrag nicht vollständig gestellt oder Belege nicht ausreichend gewesen sind.
Im Falle einer Ablehnung ist daher genau zu prüfen, ob alles richtig und vollständig nach Rumänien gesendet wurde. Dann ist die Behörde durch einen Widerspruch darauf hinzuweisen und gegebenenfalls müssen klarstellende Belege spätestens jetzt beigefügt werden.
Gegen negative Bescheide kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben werden.
Die in einem negativen Bescheid (Decizie) enthaltenen Informationen über die Angriffsmöglichkeiten sind nicht einheitlich. Einige Behörden informieren über die Notwendigkeit einer Klage bei dem zuständigen Gericht (Tribunal), andere nennen die Möglichkeit eines Widerspruchs (Contestație) unmittelbar bei der AJPIS selbst. Die bessere Lösung ist nach meiner festen Überzeugung gemäß Art. 7 des Gesetzes 554/2004 die Einlegung eines Widerspruchs (Contestație) bei der Behörde selbst. Das ermöglicht die Korrektur von belegbaren Fehlern der Entscheidung auf einfachem Wege und vermeidet die Durchführung eines Gerichtsverfahrens vor einem Gericht in Rumänien.
Ein Widerspruch ist dann zweckmäßig, wenn die Behörde Fehler gemacht hat. Nicht sinnvoll ist ein Widerspruch dann, wenn die Behörde überhaupt nicht positiv entscheiden konnte, weil der Antrag nicht vollständig gestellt oder Belege nicht ausreichend gewesen sind.
Im Falle einer Ablehnung ist daher genau zu prüfen, ob alles richtig und vollständig nach Rumänien gesendet wurde. Dann ist die Behörde durch einen Widerspruch darauf hinzuweisen und gegebenenfalls müssen klarstellende Belege spätestens jetzt beigefügt werden.
Ich war gestern bei den Leuten und habe den Bescheid gelesen, die Ablehnung ist nicht wegen dem Geburtsdatum sondern wegen dem Dokument für die Deportation, sie haben lediglich die Bescheinigung von der evangelischen Kirche in Hermannstadt und die Behörde in Mures sieht dies nicht als offizielles Dokument an. Kann man da Widerspruch machen und mit welcher Begründung?
Hallo, gerade in Mures hat das Gericht im Fall WINKLER gegen AJPIS Mures entschieden, dass die Ablehnung nicht korrekt war! Es gibt also einen juristischen Präzedenzfall in gleicher Sache! Dabei wird im Urteil, nr 562/2021 vom 07.10.2021 ausdrücklich auch das Konsistorium der Ev. Kirche als glaubhafte Quelle erwähnt! Dies weil im Gesetz 118/1990 eindeutig bestimmt wird, und darauf habe ich im Prozess hingewiesen, dass im Zweifel JEDER Nachweis gewürdigt werden muss (Cf. art.13, Alin. 1 din D-L 118/1990.. dovedirea se poate face cu acte oficiale ale organelor competente..., si in cazul in care nu e posibil, prin orice mijloc de proba prevazut de lege!Ich würde der AJPIS Mures darum schlicht mit Klage für "abuz de drept" drohen (plangere penala), da sie ein bestehendes Gerichtsurteil in gleicher Sache nachhaltig missachten.
P.S. Im Grundsatz ist es zwar erfreulich, dass manche AJPIS einfachen Widerspruch akzeptieren, allerdings im einschlägigen Gesetz D-L 118/1990 steht eindeutig, dass Widerspruch nur vor Gericht möglich ist (und kostenfrei ist)
P.S. Im Grundsatz ist es zwar erfreulich, dass manche AJPIS einfachen Widerspruch akzeptieren, allerdings im einschlägigen Gesetz D-L 118/1990 steht eindeutig, dass Widerspruch nur vor Gericht möglich ist (und kostenfrei ist)
Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Werde versuchen den Widerspruch zu schreiben.Muss ich da auch alle Dokumente mitschicken?
Lieber Herr Wolff,
Ich stelle fest das ich den Widerspruch nicht so richtig in rumänischer Sprache hinbekomme. Können sie mir da helfen?
Grüße Pan
Ich stelle fest das ich den Widerspruch nicht so richtig in rumänischer Sprache hinbekomme. Können sie mir da helfen?
Grüße Pan
Hallo Pan, mache ich gerne. Schicken Sie mir den Ablehnungsbescheid, Details zum Antrag, Datum, Person, auf meine E-Mail. Wir reden von einem Widerspruch per E-Mail, eine Klage vor Gericht ist natürlich auch möglich, die könnte man zunächst androhen, wenn die AJPIS nicht spurt.
MfG, POW
wolffpeterotto@yahoo.de
MfG, POW
wolffpeterotto@yahoo.de
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