Rente - Arbeitsjahre aus Rumänien nicht anerkannt bzw. berücksichtigt

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MGB
schrieb am 17.04.2008, 14:18 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

ich habe mich bemüht, hier eine wirklich kurze Fassung des Rentenfalls meines Vaters zu verfassen und würde mich auf eine Antwort Ihrerseits sehr freuen.
Mein Vater ist seit 01.11.2004 Rentner. Für die Rente wurden ihm damals nur die 10 Arbeitsjahre aus Deutschland anerkannt.
Er ist rumänischer Ehegatte einer Spätaussiedlerin, Status wurde auch auf ihn übertragen, im Vertriebenenausweis wurde damals jedoch bemerkt, daß ihm keine Rentenansprüche aus Rumänien durch Deutschland anerkannt werden. Er besitzt die deutsche sowie die rumänische Staatsangehörigkeit. Hat dies was zu bedeuten?

Für die Anerkennung der 36 Jahre aus Rumänien hat er Antrag Juni bzw. September 2006 gestellt, in der Hoffnung daß das Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens D/RO ihm dabei helfen würde. Bis heute kam keine Antwort, nicht von den deutschen und auch nicht von den rumänischen Behörden. Die Aussage der deutschen (Behörden) war, daß die 36 Jahre von Rumänien bezahlt und anerkannt werden müssen, dies sogar nachträglich, egal wie lange es dauere (d. h. ab dem Tag der Antragstellung). Mein Vater wollte die rumänischen Behörden nicht "verärgern", aus diesem Grund hat er bis jetzt gewartet.
Sein Arbeitsbuch ist lückenlos geführt. Das Original ist in seinem Besitz sowie die Kopie des ganzen Antrags: Erst Formular V712, LVA Mittel- und Oberfranken aus Bayreuth (vom Rathaus Herrieden ausgehändigt), dann Antwort und Bitte von DRV Unterfranken Würzburg auf Ausfüllung des Formulars D/RO 207, mit den Vermerkungen „08.04.05 / VO EWG 1408/71 Art. 38, 43a, 45, 48, 51a, 57.5 / VO EWG 574/72 Art. 42.1, 69“ / E202, 203, 204 beizufügen“ – wobei mein Vater diese drei Anhänge nie bekommen also nie ausgefüllt hat.

Er denkt, daß es an seiner Laufbahn, da er sehr viele, manche auch sehr bedeutende Stellungen in Rumänien besaß (Offizier, verschiedene Chefeinstellungen in der Export-Branche, Diplom-Ingineur etc.) oder an der Verfolgung durch Securitatea zur kommunistischen Zeit liege.
Eine telefonische Anfrage in Würzburg Februar 2008 erstaunte den deutschen Beamten (es sei ungewöhnlich, da andere rumänische Staatsbürger längst ihre Antworten aus Rumänien bekommen hätten). Dieser schickte den Antrag erneut nach Rumänien - keine Erinnerung sondern die ganze Akte! Mein Vater befürchtet dadurch "Komplikationen".

Ihre Artikel vom 06.09.06 und 19.07.06 habe ich gelesen sowie einen im Internet veröffentlichen Artikel der Banaten-Schwaben.de: „[…] Rentenabkommen nützt nichtdeutschen Ehegatten
Deutschland und Rumänien haben ein Sozialversicherungsabkommen getroffen, das voraussichtlich im Sommer in Kraft treten wird. Die darin vereinbarten Regelungen entsprechen dem Grunde nach den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen. Ein in Deutschland gestellter Rentenantrag wird daher zukünftig auch als Antrag auf die Rente aus Rumänien anzusehen sein. Außerdem zählen die Arbeitsjahre aus Rumänien dann auch für die Wartezeit der deutschen Rente mit. Damit werden viele sogenannte nichtdeutsche Ehegatten eines Spätaussiedlers, die bei einem Zuzug nach dem 31.12.1992 keine Entschädigung für die in Rumänien zurückgelegten Zeiten mehr nach dem Fremdrentengesetz erwerben können, erstmals vorgezogen eine deutsche Rente erhalten können, etwa ab 60 nach einjähriger Arbeitslosigkeit bzw. als schwerbehinderter Mensch oder ab 63 für langjährig Versicherte. Auch wer 65 ist, aber in Deutschland keine fünf Jahre mit Rentenzeiten zusammen hat, wird ab Inkrafttreten des Abkommens aus den Jahren in Deutschland eine kleine Rente erhalten können.“

Wir stellen uns die Frage: Was gilt für bzw. betrifft die Rente meines Vaters: Das Sozialversicherungsabkommen D/RO, das Fremdrentengesetz, das europäische Gemeinschaftsrecht (mit dem EU-Beitritt Rumäniens zum 01.01.2007) oder keins davon?... Besteht eine Hoffnung, daß ihm diese 36 Arbeitsjahre anerkannt werden? Von wem?... Wie sehen Sie die Angelegenheit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.04.2008, 21:22 Uhr
Bei aller Freundschaft, liebe MGB,

dient dieses Forum einer Information zu allgemeinen Fragen, die für alle oder zumindest viele Leser von Interesse sind. Sie dient nicht dazu, die seitenlange Prüfung eines Einzelfalles vorzunehmen und rechtlich kostenlos im Einzelfall zu beraten.

Also: Antwort auf (kurze) allgemein gefasste Fragen gerne, Prüfung eines konkreten Falles mit seitenlanger Fallschilderung als Einzelbetreuung.

Viele Grüße

MGB
schrieb am 21.04.2008, 19:05 Uhr
Hallo,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Den Rat zum Anwalt zu gehen habe ich meinem Vater gleich von Anfang an gegeben... Ich bin nur verwirrt, wieviele "Möglichkeiten" es in seinem Fall gibt bzw. geben würde oder nicht...
Da Sie in München tätig sind, eine Frage an Sie: Übernehmen Sie auch Fälle aus ganz Bayern, wie z. B. Ansbacher Gegend? Oder wäre es ratsam, daß er zu einem Anwalt dort gehe?

Viele Grüsse
MGB
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.04.2008, 22:10 Uhr (am 21.04.2008, 22:13 Uhr geändert).
Hallo,
hab mir die Zeit genommen, den langen Sachverhalt doch durchzulesen und auf einige allgemeine Fragen zu reduzieren:
- die Staatsangehörigkeit ist rentenrechtlich ohne Bedeutung
- für den Vater gilt das FRG nicht, heute aber das EU-Recht. (VO EWG 1408/71)
- bei einem Neufeststellungsantrag wird die Behörde eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der Zeiten in Ro bei der Wartezeit und bei den Berechnungsschritten vornehmen, es werden für diese Zeiten aber keine Entgeltpunkte vergeben. Es könnte trotz dem mehr an Rente werden, muss aber nicht.
- es reicht ein einfacher Antrag auf "Neuberechnung unter Berücksichtung der Zeiten in Rumänien nach EU-Recht", einen Anwalt benötigt man dafür nicht.
- Wenn es nicht klappt, dann gerne Unterlagen per Post (ich arbeite bundesweit), aber derzeit braucht mich Dein Vater noch nicht, erst wenn der oben genannte Antrag abgelehnt wurde.
- zu einem allgemeinen Anwalt würde ich nicht gehen, nur wenn er besondere Erfahrungen mit dem FRG und der EU VO 1408/71 hat. Die meisten kennen diese gar nicht, weil sie nichts damit zu tun haben.

Viele Grüße

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