Aufschuberklärung

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Nieli
schrieb am 04.11.2022, 09:29 Uhr
In Kürze gehe ich in Rente und möchte gerne mit dem Rentenantrag auch die Aufschuberklärung abgeben. Ist die Aufschuberklärung noch aktuell oder gibt es in der Zwischenzeit ein Gesetz, dass diese nicht mehr abgegeben werden kann?
Ist es günstiger die Rente für die Zeit in Rumänien von dort zu beziehen oder, wegen der ganzen Bürokratie (jährliche Lebensbescheinigung), doch von hier?
Wer kann mir einen Rat geben?
LG
depnegor
schrieb am 15.11.2022, 12:05 Uhr
Hallo Nieli, ich bin kein 'Spezialist' auf dem Gebiet
Ich habe 2019 meinen Rentenantrag abgegeben. Ich habe mir einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung geben lassen und habe der Dame gleich am Anfang erklärt, dass ich die Rente in RO 'schieben' möchte. D. h. ich habe eine 'FABRITIUS -Aufschuberklärung' mitgenommen, war aber nicht vonnöten... im Formular R0100 unter Pkt. 6.1 hat die Dame folgendes eingetragen: "zur rum. Rente: Ich schiebe den Rentenbeginn auf unbestimmte Zeit".
Zu Deinen Fragen: Das pdf auf der Seite von Herrn Fabritius ist aktuell; Füll es aus und nimm es 'zum Rentenantrag stellen' mit... Für mich ist es günstiger die Rente 'nur' von der DRV zu erhalten... Ergo, wie Du selber erkannt hast: weniger Probleme, Bürokratie usw ...
Nieli
schrieb am 15.11.2022, 13:58 Uhr
Hallo Depnegor,
Tausend Dank für Deine Nachricht und die wertvollen Informationen!! Ich habe mich sehr darüber gefreut, denn ich habe heute den Termin bei der Rentenversicherung. Ich war mir unsicher, ob die Aufschuberklärung noch aktuell ist, ob sie überhaupt angenommen wird. Hoffe, dass auch bei mir alles glatt geht.
Viele Grüße und alles Gute.
Nieli
schrieb am 14.12.2022, 08:19 Uhr
Mit dem Rentenantrag habe ich auch die Aufschuberklärung abgegeben. Nun kam gestern Post von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Würzburg. Trotz der schon anerkannten rumänischen Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetzt - FRG, soll ich den Vordruck E207 mit den Nachweisen (Arbeitsbuch) ausfüllen, unterschreiben und an die Rentenversicherung zurückschicken.
Wird mit dem Ausfüllen des Vordrucks E207 nicht das Rentenverfahren in Rumänien eingeleitet? Das wollte ich ja
durch die Aufschuberklärung verhindern. Wer kann mir helfen?
Liebe Grüße und eine besinnliche Adventszeit.
tick
schrieb am 14.12.2022, 13:59 Uhr
Was spricht denn dagegen, Ihre Frage; "Wird mit dem Ausfüllen des Vordrucks E207 nicht das Rentenverfahren in Rumänien eingeleitet?", an die Rentenversicherung zu richten? Die Warscheinlichkeit für eine zuverlässige Antwort dürfte doch größer sein als hier.
Nieli
schrieb am 15.12.2022, 10:06 Uhr
Ich habe die Frage hier gestellt, weil ich hoffe, dass Betroffene ihre eigenen Erfahrungen teilen können.
Die Rentenversicherung will, dass das Rentenverfahren in Rumänien eingeleitet wird und dass auch die Rente für die Jahre in Rumänien von dort bezogen wird.

Liebe Grüße
tick
schrieb am 15.12.2022, 11:42 Uhr
Nun gut, dann eben meine eigenen Erfahrungen: Nachdem ich den Rentenantrag mit Aufschuberklärung gestellt hatte, wurde auch ich aufgefordert mein Arbeitsbuch nachzureichen und die Aufschuberklärung zurück zu nehmen. Ich habe es schriftlich abgelehnt meine Aufschuberklärung zurück zu nehmen, habe aber den angeforderten Papierkram mit Arbeitsbuch nachgereicht. Bei mir wurde kein Rentenverfahren in Rumänien eingeleitet. Ich nehme an, dass die Aufschuberklärung für die Rentenversicherung verbindlich ist.
Nieli
schrieb am 15.12.2022, 13:51 Uhr
Hallo Tick,
danke für Deine Nachricht. Du hast also das Formular E207 ausgefüllt?
tick
schrieb am 18.12.2022, 11:36 Uhr
Mein Rentenantrag beinhaltet ein Blatt E207 welches schon von der Rentenversicherung vorausgefüllt war.
Nieli
schrieb am 19.12.2022, 10:32 Uhr
Danke für die Info.
Ich wünsche allen im Forum ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.

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