Persönliche Unterschrift auf Lebensbescheinigung

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Henri_54
schrieb am 24.11.2022, 20:08 Uhr
Guten Abend,
wie muß man vorgehen bei der Unterschrift auf der jährlichen Lebensbescheinigung, wenn der Betroffene Krankheitsbedingt nicht persönlich beim Bürgeramt erscheinen bzw. unterschreiben kann. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Person die im Pflegeheim ( gebehindert und Dement) ist, so daß die CJP es akzeptiert. Hat jemand einen ähnlichen Fall?
Danke für Eure Hilfe.
Peter Otto Wolff
schrieb am 24.11.2022, 23:05 Uhr
Hallo, weiß es nicht, würde aber meinen, wenn man eine Handlungsvollmacht/Betreuungsvollmacht für die kranke Person besitzt, müsste das funktionieren, es sei denn man trifft auf einen Korinthenkacker im Amt.
sibisax
schrieb am 25.11.2022, 06:48 Uhr
Hallo Henry_54,ganz konkret in meinem Fall,meine Mutter war bettlägerig und konnte nicht zum Amt gebracht werden.Von dort kam ein Mitarbeiter nach hause und holte sich die Unterschrift von meiner Mutter ab.Aber nicht vorher den Personalausweis peinlichst genau studiert zu haben und mit der Person verglichen zu haben.Es hätte ja, auf meine Anfrage hin auch eine fremde Person sein können die in meinem Haus hier im Bett liegt. Oder hat das Amt einschlägige Erfahrung mit unseren ehemaligen Landsleuten,die etwas braungebrannter sind als wir? Das alles in einer kleineren Stadt in NRW.

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