Zitat aus "Allgemeinem Forum" zum Thema Steuer

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Peter Otto Wolff
schrieb am 01.12.2022, 11:00 Uhr
Muss man erhaltene Zahlungen auf andere Leistungen anrechnen oder versteuern?
Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine „Entschädigungsrente“ für Kriegs- und Kriegsfolgeschicksal. Solche Zahlungen sind nach deutschem Recht weder auf eine
andere Leistung anzurechnen, noch zu versteuern. Die einschlägige Vorschrift im
Sozialrecht (§ 11 a SGB II) privilegiert solche Zahlungen und nimmt diese von der Anrechenbarkeit aus. Das wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nach der Intention des Gesetzgebers ausdrücklich auch für vergleichbare ausländische Leistungen entschieden (BSG, Urteil v. 5.9.2007, B 11b AS 49/06 R, NZS 2008 S. 443).
Im Steuerrecht regelt § 3 EStG in Ziff. 6-8a vergleichbare Ausnahmetatbestände, so dass ich auch von Steuerfreiheit ausgehe.

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Graeff
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 01.12.2022, 19:09 Uhr
Hallo Herr Wolff,
so wie Sie diesen Text hineinkopiert haben, entsteht der Eindruck, Erhard Graeff hätte das so formuliert. Dabei habe ich Dr. Fabritius zitiert und auch korrekt darauf hingewiesen. Den folgenden Absatz, den ich vor den Text gestellt hatte, haben Sie „unterschlagen“:

Dr. Fabritius beantwortet Ihre Frage z.B. am 17. Februar 2014 auf sbz-online im Artikel „Entschädigungsgesetz für politisch Verfolgte wird umgesetzt“ wie folgt:

Grüße
E. Graeff


Peter Otto Wolff
schrieb am 02.12.2022, 15:17 Uhr
Sehr geehrter Herr Graeff, ich entschuldige mich förmlich für das unzutreffende Zitat! Ich war überzeugt, die Betroffenen, nicht wenige, auf eine rechtlich gültige Stellungnahme hinweisen zu können. Heißt das aber im Umkehrschluss, dass Herr Dr. jur. Fabritius Unsinn behauptet? Lt. Bibel gäbe es nur 2 Antworten zum eigentlichen Thema, JA, JA, oder NEIN, NEIN!

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.