Erbe in Rumaenien

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SRitter
schrieb am 09.02.2023, 19:44 Uhr
Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe sehr, dass mir jemand hier mit Erfahrung oder gar ein Anwalt hier helfen kann. Wenn es ein Anwalt gibt, wuerde ich hier auch das Thema weiter "offline" gerne thematisieren und evtl auch als Vertreter annehmen.

Mein lieber Papa ist Ende August verstorben. Er ist hier in DE gestorben, wo er auch gelebt hat und ist auch deutscher Staatsangehoeriger. Er kommt aber urspruenglich aus RUM, ist aber vor meiner Geburt nach DE gekommen. Nach der Trennung zu meiner Mutter, wo ich noch im Schulalter war, sind wir fuer ein paar Jahre nach RUM. Jahre spaeter haben sie sich auch geschieden und er hatte erneut in RUM geheiratet. Als wir dahin gezogen sind, also als er noch mit meiner Mutter verheiratet war, hat er eine Wohnung gekauft. Im Grundbuch ist nur er vermerkt. Nun habe ich, laut seines Testaments, alles geerbt. Alles hier in DE notarisch abgebildet - jedoch ohne das Gut im Testament zu nennen - sondern nur, dass alles an seine einzige Tochter geht. Hier in DE ist es sehr einfach, wegen dem Testament. Nun war ich in RUM, da er dort auch ein Konto hat und ich hatte dort gemeldet, dass er Tod ist und wollte es mit der Bank klaeren, bzw. erfahren wieviel er dort noch an Geld hatte (sollte nicht viel sein). Die Bank sagte, man koenne mit dem Testament nix anfangen und man benoetigt einen Erbschein vom Notar. War dann beim Notar und erwaehnte auch die Wohnung. Der Notar sagte mir, dass nun meine Mutter die Haelfte der Wohnung erbt, wegen dem Kaufvertrag - und ich und seine letzte Frau jeweils ein Viertel. Das komisch alles, also sprach ich mit einem Anwalt der mir durch einen Bekannten vermittelt wurde. Er sagte ich kann hier das EU Erbrecht anwenden, sprich in diesem Fall das DE Recht da er ja hier zuletzt sein Aufenthalt hatte und hier auch gestorben ist. Sagte dann ich wuerde von DE aus ein Erbschein benoetigen. OK - also hier ein Anwalt gesucht, der fragte ob ich ein DE Erbschein benoetige oder ein EU Nachlassschein - da die beide sehr viel kosten waere es besser vorweg zu wissen welchen ich beantrage. Hier sagt der RUM Anwalt ich soll den DE Erbschein anfragen (klar uebersetzen lassen etc) ABER es soll auf dem Schein vermerkt sein, dass ich 2 Wohnungen (DE und RUM) erbe und Geld aus dem Konto. Laut dem DE Anwalt wird das nicht gemacht sondern da steht, was ja auch im Testament steht, dass ich Alleinerbin bin. Damit gibt sich der RUM Anwalt nicht zufrieden - es soll offiziell aufgelistet sein. Das werde ich aber so nicht erhalten.

Bevor Sie jetzt fragen ob ich irgendwelche Dokumente der Scheidung meiner Eltern habe - ja, habe ich aber wurde die Guetertrennung nicht vermerkt, da meine Eltern in den 80. Jahren schon eine Guetertrennung in der Ehe wohl gemacht hatten und daher war da nix zu trennen bei der Scheidung - Dieses Dokument habe ich leider nicht, kann es auch nicht finden und weiss auch nicht wo es ausgestellt wurde (wir sind in meiner Kindheit viel umgezogen).

Und bevor Sie mir sagen dass es doch kein Problem ist, da sie ja meine Mama ist - nun ja das ist eine sehr private und schwere Geschichte, die hier nicht hingehoert, aber wir haben eine extrem schlimme Vergangenheit und ich vermeide sogut ich kann jeden Kontakt zu ihr - und will ihr da auch nichts sagen, weil wenn sie glaubt sie kann sich da was vom Kuchen nehmen, dann habe ich schon direkt verloren.

Diese Wohnung ist mein Heim und ich will es nicht verlieren oder weggeben - vorallem nicht ihr - diese Wohnung hat einen sehr grossen seelischen Wert fuer mich und ich wuerde es auch gerne fuer meine Kinder behalten.

Kann mir hier bitte jemand helfen wie ich in RUM das DE Recht erhalte ohne all diese Komplikationen? Ist das Testament wirklich nichts Wert dort? Muss ich wirklich eine Auflistung haben - was ich eh nicht erhalten kann? Warum erbt sie nur weil auf dem Kaufvertrag steht das er verheiratet ist - ohne das ihr Name drauf steht oder im Grundbuch steht?

Vielen lieben dank fuer jegliche Tipps oder Erfahrungswerte - oder einen guten Kontakt zu einem Anwalt der jetzt auch nicht die Welt kostet.

Lieben Dank
Peter Otto Wolff
schrieb am 10.02.2023, 10:37 Uhr (am 10.02.2023, 10:41 Uhr geändert).
Hallo, vordergründig sind Rumänien und Deutschland als EU-Mitglieder gehalten, die Erbscheine etc. der anderen Seite anzuerkennen. Leider gilt aber zugleich das Sprichwort, recht haben und recht bekommen, sind zweierlei, oder, "pana la Dumnezeu te mananca sfintii". Auch die rum. Notare haben z.T. gesetzliche Vorschriften zu befolgen, gerade im Eigentumsrecht, die den hehren EU-Vorschriften nicht gerecht werden. Die deutschen Behörden sind dabei z.T. selbst so aufgestellt, dass man mit einem gültigen Gerichtsurteil nichts bewirken kann, weil neuerdings die Urteile schlicht nicht mehr vom Richter unterschrieben werden, es keinen Gerichtsstempel gibt. Ohne diese darf ein rum. Notar aber keine Eigentumsübertragung ausfertigen. Empfehle Dir einen einen kronstädter Anwalt, Dr. Eduard Prediger, den Du per Email kontaktieren kannst, um Dein Problem zu schildern. Seine Email: edprediger@yahoo.com Referenzkunde: Sabine Ludwig, Hamburg
Wünsche gutes Gelingen!

P.S. Dein hier geposteter Aufruf erscheint mir als geeignet, ihn so als Anfrage an Dr. Prediger zu senden. Rein informativ Preis in einem Verfahren für Russlandsentschädigung, ca. 350 €+ MWSt.

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