Der Härtefonds, die Missgeburt der Rücknahme der Rentenkürzungen 1996

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Peter Otto Wolff
schrieb am 14.02.2023, 12:18 Uhr (am 14.02.2023, 12:41 Uhr geändert).
25 Jahre danach: der Härtefonds, die Missgeburt der Rücknahme der Rentenkürzungen 1996, kann nun angezapft werden. Natürlich nur wenn man gerade so viel Rente bekommt um nicht zu sterben, aber nicht genug hat, um zu leben. Natürlich auch als Einmalzahlung, wahrscheinlich im "Windhundverfahren", die Letzten (Antragsteller) beißen die Hunde. Das Gute am Schlechten: die Russland-Entschädigung zählt nicht als Einkommen bei der Berechnung der Bedürftigkeit/ des Anspruchs!
P.S. Die Missgeburt ist so gestaltet, dass die ausgelobten max. 5.000 € nur dann zustande kommen, wenn auch das jeweilige Bundesland 2.500 € dazutut. Lucrul dracului!

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-zuschuss-seniorinnen-und-senioren-erhalten-bis-zu-5000-euro-vom-staat/ar-AA17riY6?ocid=msedgntp&cvid=7b1ab70c63664ebe896eb6e0de0233e3
Roemi
schrieb am 14.02.2023, 22:26 Uhr (am 14.02.2023, 22:30 Uhr geändert).
ACHTUNG!
"Der Härtefallfonds richtet sich an drei verschiedene Gruppen von Bedürftigen:
- Rentner, die einen erheblichen Teil ihres Arbeitslebens in der ehemaligen DDR verbracht haben und deren Bezüge nahe der Grundsicherung liegen, weil Ansprüche nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden,
- an jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion
- Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und an der Armutsgrenze leben."

AUSSIEDLER SIND DAVON AUSGESCHLOSSEN!

Die zusätzlichen Kriterien die erfüllt werden müssen findet man unter dem Link: https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/rente-altersvorsorge/id_100124212/haertefallfonds-fuer-ddr-rentner-so-beantragen-sie-2500-euro.html
oder auf der Internetseite des Bundes der Vertriebenen unter: https://www.bund-der-vertriebenen.de/themen-und-termine/haertefallfonds-fuer-deutsche-spaetaussiedler
Peter Otto Wolff
schrieb am 15.02.2023, 11:30 Uhr (am 15.02.2023, 11:42 Uhr geändert).
Hallo, ich bin mir da nicht ganz sicher bez. der Einstufung als Aussiedler / Spätaussiedler. Ich kam z.B. 1980 aus Rumänien, und wurde als Spätaussiedler eingestuft. So auch bez. Anwendung im Fremdrentengesetz. Wer nach 1989/1990 kam, hatte einen anderen, abgeschwächten Status. Wurden die Einstufungen nun umgekehrt? Würde mich nicht wundern angesichts der Missgeburt Härtefallfonds!

Handhabung erinnert mich stark an einen Witz bei Radio Erivan, wo einer fragt: dürfen Deutsche aus Rumänien ausreisen? Antwort: selbstverständlich, allerdings müssen sie über 90 sein und beide Eltern noch am Leben!

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