Übereinstimmungserklärung Entschädigung

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regimesch
schrieb am 29.03.2023, 17:25 Uhr
Hat Jemand Erfahrung mit ungleichen Namen in den Ausweisen? Es handelte sich nur um einzelne Buchstaben,d anstelle t, und z anstelle tz.Uns hatte man geraten dafür hier ab jetzt eine Namensänderung beim Amt zu machen. Nun lesen wir in der Siebenbürger Zeitung, dass in einem solchen Fall eine Übereinstimmungserklärung(declaratie de notorietate)notwendig ist.Muss eine solche Erklärung beim Notar gemacht werden? Akzeptiert die AJPIS auch eine Namensänderung ? Leider wurde das vorher hier in dem Forum nie angesprochen.
regimesch
schrieb am 31.03.2023, 10:21 Uhr
Ich muss mich korigieren, es ist keine richtige Namensänderung sondern eine Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht- nach Rumänien haben wir eine Bescheinigung über die Namensführung, früher und heute (Adeverinta cu privire la purtarea de nume)geschickt.
Hat Jemand schon Erfahrung mit einer solchen Vorgehensweise? Der Übersetzer kannte die Art von Dokument, also gehe ich davon aus, dass dies vielleicht auch andere Betroffene benutzt haben. Vielen Dank im Voraus für eure Meldungen.
Peter Otto Wolff
schrieb am 31.03.2023, 17:48 Uhr
Hallo, es gibt in dieser Sache keine allgemein gültige Regel, es kommt, wie so vieles auf die Willkür der Behörde an. Aus Erfahrung nehmen es viele hin, wenn kleine Unterschiede in der Schreibweise vorkommen (z.B. Ion-Ioan, Romek-Romec, etc.). Wenn nicht, verlangen sie mitunter eine persönliche Erklärung, wonach es sich um die gleiche Person handelt. Diese Erklärung wird glaubhaft, wenn man sie unterschreibt, und die Unterschrift beim deutschen Bezirksamt, öffentl. Behörde leistet, die das mit Stempel, Datum, Unterschrift beglaubigt. i.d.R. ist das kostenlos, da für "Rentenzwecke".
regimesch
schrieb am 01.04.2023, 12:55 Uhr
Dankeschön Herr Wolff.
Kennen Sie Fälle, wo es funktioniert hat mit einer persönlichen Erklärung der Person mit beglaubigter Unterschrift ?
Wenn man über declaratie de notorietate auf rumänischen Seiten liest heißt es immer eine solche Erklärung müsste von zwei Zeugen vor einem Notar erstellt werden.
Meinen Sie es besteht kein Handlungsbedarf wenn die Abweichungen gering sind und nur im allgemeinen Text eines Briefes der A.J.P.I.S., indem diese erneut Unterlagen verlangt, erwähnt wird, dass im Falle von Namensunstimmigkeiten Nachweise der Namensänderungen oder eine solche Übereinstimmungserklärung/declaratie de notorietate nötig ist,also nicht explizit nach einer solchen Erklärung verlangt wird.
rosicos
schrieb am 05.04.2023, 20:47 Uhr
Hallo Liebe Leute,
Für die Änderung des Familiennamens und Vornamen ist in BW und
warscheinlich auch in anderen Bundesländer das " Amt für öffentliche Ordnung " zuständig und kein RA oder Notar, das wurde mir persönlich bei so einem Amt gesagt.
LG rosicos

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