Neues vom CNSAS bez. Sowjetzone

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Peter Otto Wolff
schrieb am 01.04.2023, 13:44 Uhr (am 01.04.2023, 13:45 Uhr geändert).
Hallo Leute, heute erreichte mich eine Nachricht von einem Mitstreiter i.S. Anerkennung der Zeiten in der sowjetischen Besatzungszone. Demnach haben die Spitzbuben vom CNSAS doch Daten bezüglich der Verweildauer in der Sowjetzone. Und genau das haben sie auch bescheinigt. Unser Verband hat sich zu diesem nicht so seltenen Problem, trotz mehrfacher Hilferufe, hinter der Fichte versteckt. Ich appelliere darum, sich nun grundsätzlich des Themas anzunehmen, damit den Betroffenen juristisch qualifiziert die bisher verweigerten Zeiten zugesprochen werden, ohne langwierige Widerspruchsscharmützel. Denn eins war schon immer, und ist noch immer gültig: Die Deportation endete ERST nach Rückkehr in die Heimat!!!
Hektor
schrieb am 01.04.2023, 15:08 Uhr
Tolle Nachricht Herr Wolff. Hat der Mitstreiter Ihnen auch die entsprechende Abteilung von der CNSAS mitgeteilt?
Peter Otto Wolff
schrieb am 03.04.2023, 09:43 Uhr
Hallo, auf Nachfrage schrieb mir Forum-Teilnehmer Fuchs nur, dass es 14 Seiten Informationen vom CNSAS gegeben hat, ohne Hinweis auf eine bestimmte Abteilung der Behörde. Alle Betroffenen sollten nun die Zeichen der Zeit erkennen, denn i.d.R. geht es um weitere 2-2,5 Deportationsjahre, also oft die halbe Miete dazu.

Gruß aus Stuttgart,

POW
Anna K
schrieb am 01.05.2023, 18:57 Uhr
Hallo Peter Otto Wolff,
für einige von uns, die keinen Nachweis für die Zeit in der BSZ bekommen haben, wäre es gut zu wissen, ob diese Zeit von AJPIS anerkannt wird. Hat Herr Fuchs dazu positive Nachricht?
Vielen Dank
Anna
Peter Otto Wolff
schrieb am 13.05.2023, 10:39 Uhr (am 13.05.2023, 10:54 Uhr geändert).
Hallo Mitstreiter mit Bezug zu Deportationsfällen in die Sowjetzone, nach Entlassung aus Russland. Leider habe ich noch keine Nachricht von Herrn Fuchs, ob aufgrund des von der CNSAS bescheinigten Verweils in der Sowjetzone der Antrag entsprechend genehmigt wurde. Habe ihn separat gebeten im Forum zu berichten, wie sein Fall von der zuständigen AJPIS entschieden wurde. M.E. würde es sich auf jeden Fall lohnen, bei der CNSAS nachzufragen, ob es angesichts dieses Präzedenzfalls nicht doch generell neue historische Quellen gibt, die die Tatbestände erleuchten können. Eine solche Quelle könnten Archive des MAE RO aus der Zeit 1948-1951 sein. Die Rückreise der Deportierten aus der Sowjetzone wurde erst später vom rum. Staat überhaupt erlaubt, und dann über die rum. Botschaft in Berlin. Also einen Nachweis braucht man auf jeden Fall. Juristisch könnte es sein, dass man gerichtlich einklagen müsste, dass die Deportation erst dann endete, wenn der Deportierte zurück am Ort der Deportation gelangen durfte. Aber...eins nach dem anderen, und die Hoffnung stirbt zuletzt.
P.S. Weiß von einer Bekannten, dass ihre Mutter in der Sowjetzone landete, von dort in die BRD floh, sie selbst nie in RO war, und dennoch Entschädigung erhielt. Fall betreut anfänglich von mir und entscheidend von ortsansässigem Anwalt Dr. Eduard Prediger, Kronstadt.

Einen herzlichen Dank zum Muttertag, vor allem an jene Mütter, die von der Deportation betroffen waren, die Hölle überlebt haben, und uns über die Zeit auch noch eine Zusatzrente unverhoffter Weise ermöglicht haben.

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