Aufschub des Leistungsbeginn in Rumänien

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iulius
schrieb am 26.04.2008, 19:28 Uhr (am 26.04.2008, 19:34 Uhr geändert).
Hallo Zusammen!

Weisst zufällig jemand, auf wieviele Jahren kann man den Leistungsbeginn in Rumänien (lt.Art.44 der VO 1408/71) verschieben?

Danke euch,

Iulius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.04.2008, 22:22 Uhr
ganz einfach. bis zum Sanktnimmerleinstag. Es gibt keine rechtliche Grenze.
eine andere Frage ist allerdings, ob die Behörde unter Fehlauslegung des § 31 FRG einen unzulässigen Fiktivabzug durchsetzen will. Dagegen muss man sich wehren. Derzeit ergehen laufend Bescheide, wo die Behörde den Fiktivabzug unter dem Oberbegriff "Zusammentreffen mit anderen Leistungen" versteckt. Sie tut so, als ob eine Leistung aus Rumänien nach Deutschland gezahlt würde, berechnet einen "Durchschnittswert" und kürzt die Rente. Dagegen muss Widerspruch eingelegt und dann geklagt werden. Die Behörde rechnet damit, dass kaum jenmand sich gegen die rechtswidrige Praxis wehrt und sie damit das Ergebnis trotz Rechtswidrigkeit durchsetzt. Also: dagegen Widersprüche einlegen und klagen. Fristen sind unbedingt einzuhalten.
iulius
schrieb am 27.04.2008, 20:59 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Dadurch erstellt sich leider weitere Fragen. Darf die Behörde Rechtswidrigkeiten umsetzen und macht sich dadurch nicht strafbar??? Darf die Behörde mit uns so hintergründig vorgehen?
In den vorläufigen Rentenbescheiden (auch im Rentenauskunft 2007, 2008) waren keine Hinweise auf derartigen Änderungen im Rentenrecht. Wir haben kein Informationsmaterial erhalten, was die Risiken und auch unsere Rechten betrifft.
Einzige Informationsquelle in diesem Bereich ist die Siebenbürgische Zeitung und natürlich SIE Herr Fabritius !
Dafür sind wir alle Landsleute dankbar!!

Grüße

Iulius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.04.2008, 21:46 Uhr
Hallo.
Eigentlich dürfen Rentenbehörden so nicht agieren. Sie legen sich einfach das Gesetz so aus wie sie wollen (in diesem Fall gegen den klaren Wortlaut) und wenn sie dann die Gerichtsverfahren verlieren, dann war es halt ein "Rechtsirrtum" und sie übernehmen die Kosten. Die leider noch über 90 % der Fälle, die Bescheide aber nicht angreifen, prüft kein Gericht und die Rentenbehörde kommt mit ihrem Plan durch. Erst wenn man einige zig Fälle gewonnen hat, bestehen Chancen, dass die Rentenbehörden nachziehen und "folgen".
Aber auch dazu gibt es leider Gegenbeispiele: z.B. im Falle von LPG-Mitgliedern: das Bundessozialgericht hat mehrfach entschieden, dass die Jahre 1966 bis 1977 unabhängig von Einzelnachweisen auf Grund der Mitgliedschaft als nachgewiesen (mit 6/6-Werten) anzuerkennen ist. Die Behörden machen es nicht. Nur wer Widerspruch einlegt, der dann abgelehnt wird, und wer dann dagegen klagt, bekommt sein Recht. Das Landessozialgericht in München hat den Rentenbehörden schon mit Strafgebühren wegen Mutwilligkeit gedroht, auch das beeindruckt nicht.
Die Strategie ist einfach: kaum jemand wehrt sich.

Wir können auch nicht mehr tun, als hier immer wieder informieren.

Viele Grüße

Marilena43
schrieb am 28.04.2008, 13:34 Uhr
Doch, geehrter Herr Fabritius,
ich werde mich wehren und mit ihre Hilfe um so besser.
Ich schrieb gerade folgende Zeile an Sie:

Ich werde am 1.10.2008 ins Altersrente gehen, (mit Vertriebenenausweiß A, FRG- Zeiten für 10 Jahre RO, und 17 Jahre BRD), spätestens Ende Juni muß ich den Antrag stellen, habe jetzt keine Recht-, Sozialversicherung für den Fall, daß ich auch beim Sozialgericht klagen muß, wenn bis dahin die laufende Gerichtsverfahren bezogen auf FRG noch nicht gelöst werden. Nachdem ich alles gelesen habe, was Sie an Informationen in Forum klar und deutlich gestellt haben, habe mich entschieden für den Antrag um die Feststellung die Zeiten aus Rumänien (15 Jahre) aufzuschieben.
Meine Frage an Sie wäre: kann ich jetzt noch schnellstmöglich eine Versicherung (mit 3 Monate Wartezeit) schließen oder ist es schon zu spät. Ich habe da keine Erfahrung bis jetzt gehabt.
Da ich sowieso die 2 Anträge schon früher, bis 10 Mai stellen möchte, bitte ich höfflich um eine schnelle Antwort, soweit Ihre Zeit erlaubt.

Vielen Dank in voraus,
und ich werde mich später an Sie wenden wenn soweit wird.

Marilena
Fabritius (Moderator)
schrieb am 28.04.2008, 20:07 Uhr
Die Rechtsschutzversicherung muss gelten (d.h. die Wartezeit muss abgelaufen sein), wenn der Bescheid eingeht.
Näheres sollten Sie mit der Versicherung klären.
Viele Grüße
Marilena43
schrieb am 29.04.2008, 15:11 Uhr
Geehrter Herr Fabritius,
ich meine, ich soll gar nicht der Rechtversicherung sagen, informieren, schon im voraus, WARUM ich die abschliesse.
Ich werde mich nur über deren Bedingungen informieren, nicht war? Ich würde erst die Vers. abschließen und dann den Antrag stellen, um Zeit zu gewinnen.

Vielen Dank für die Antwort
Marilena

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