Diese Rentenkürzung betrifft wahrscheinlich noch viele meiner Landsleute! Nun höre ich mit großer Überraschung, dass wenn ein(e) Betroffene(r) in Rumänien einen Antrag stellt, erhält als Ausgleich vom rumänischen Staat die restlichen 40 % in Lei
ausgezahlt! Wer kann etwas Ausführliches hierzu sagen ?
Vielen Dank und viele Grüße !!!!
l
40%-Rentenkürzung
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Das wäre ja auch richtig-wir haben für den rumänischen Staat gearbeitet und Abgaben geleistet.
Das ist blanker Unsinn.
Vgl. ausführliche Anwort zum Beitrag "Rentenantrag":
Die Zahlung der Rente in Rumänien (nach Antragsgleichstellung gem. Art 44 der VO (EWG) 1408/71) und die 40%-Kürzung (§22 Abs. 4 FRG, Art. 6 § 4 c FANG) haben rein gar nichts mit einander zu tun. Es besteht keinerlei Zusammenhang. Die Kürzung gilt seit 10/1996 und wird (leider) bestehen bleiben. Die Zahlungsmöglichkeiten einer Rente in Rumänien für die Zeiten dort wurden im Juni 2006 eingeführt.
Die Zahlung der Rente in Rumänien erfolgt nicht etwa zum Ausgleich der 40%-Kürzung (was viele glauben), in Rumänien gewährte Rentenzahlungen werden sofort von der (um 40% gekürzten) Rente in Deutschland zusätzlich abgezogen, wenn sie auf den gleichen Zeiten - also auf auch in Deutschland nach dem FRG anerkannten Zeiten - beruhen (§ 31 FRG).
Betroffene sind verpflichtet, der Rentenbehörde eine Zahlung aus Rumänien unverzüglich mitzuteilen. Die Behörden reagieren (zu recht) hart, wenn solche Zahlungen verschwiegen werden (selbst wenn jemand glaubt, diese würden dem Ausgleich der 40%-Kürzung dienen...) und Kürzen die Rente sogar rückwirkend.
Viele Grüße
Vgl. ausführliche Anwort zum Beitrag "Rentenantrag":
Die Zahlung der Rente in Rumänien (nach Antragsgleichstellung gem. Art 44 der VO (EWG) 1408/71) und die 40%-Kürzung (§22 Abs. 4 FRG, Art. 6 § 4 c FANG) haben rein gar nichts mit einander zu tun. Es besteht keinerlei Zusammenhang. Die Kürzung gilt seit 10/1996 und wird (leider) bestehen bleiben. Die Zahlungsmöglichkeiten einer Rente in Rumänien für die Zeiten dort wurden im Juni 2006 eingeführt.
Die Zahlung der Rente in Rumänien erfolgt nicht etwa zum Ausgleich der 40%-Kürzung (was viele glauben), in Rumänien gewährte Rentenzahlungen werden sofort von der (um 40% gekürzten) Rente in Deutschland zusätzlich abgezogen, wenn sie auf den gleichen Zeiten - also auf auch in Deutschland nach dem FRG anerkannten Zeiten - beruhen (§ 31 FRG).
Betroffene sind verpflichtet, der Rentenbehörde eine Zahlung aus Rumänien unverzüglich mitzuteilen. Die Behörden reagieren (zu recht) hart, wenn solche Zahlungen verschwiegen werden (selbst wenn jemand glaubt, diese würden dem Ausgleich der 40%-Kürzung dienen...) und Kürzen die Rente sogar rückwirkend.
Viele Grüße
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