Trotz Widerspruch Fiktivabzug
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Ab 01.06.08 Möchte ich mit 63 in die Rente, in febr. beantragt, dann auf Anhörung in April Widerspruch erhoben. Heute den Rentenbescheid erhaltan mit Fiktivabzug-Mitteilung. Meine Frage : nochmal Widerspruch heben gegen den Fiktivabzug, oder gleich Klage beim Sozialgericht einreichen.?! Obwohl viele Sozialgerichte verbieten schon den Fiktivabzug, wie lange wird das noch so weitergehen statt Ruhestand Stressstand
Ja,. Widerspruch gegen Rentenbescheid erforderlich. Gegen eine Anhörung kann man keinen Widerspruch erheben, da soll/muss man Stellung nehmen.
Viele Grüße
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Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen!
Viele Grüße
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