Trotz Widerspruch Fiktivabzug

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Betty
schrieb am 27.05.2008, 17:46 Uhr
Ab 01.06.08 Möchte ich mit 63 in die Rente, in febr. beantragt, dann auf Anhörung in April Widerspruch erhoben. Heute den Rentenbescheid erhaltan mit Fiktivabzug-Mitteilung. Meine Frage : nochmal Widerspruch heben gegen den Fiktivabzug, oder gleich Klage beim Sozialgericht einreichen.?! Obwohl viele Sozialgerichte verbieten schon den Fiktivabzug, wie lange wird das noch so weitergehen statt Ruhestand Stressstand
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.05.2008, 19:34 Uhr
Ja,. Widerspruch gegen Rentenbescheid erforderlich. Gegen eine Anhörung kann man keinen Widerspruch erheben, da soll/muss man Stellung nehmen.
Viele Grüße
Betty
schrieb am 29.05.2008, 08:48 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen!
Viele Grüße
Pia
schrieb am 01.06.2008, 12:18 Uhr
Fabritius schrieb: Ja,. Widerspruch gegen Rentenbescheid erforderlich. Gegen eine Anhörung kann man keinen Widerspruch erheben, da soll/muss man Stellung nehmen.
Viele Grüße

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