Übersiedlung nach Deutschland

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ionlupo
schrieb am 01.06.2008, 08:44 Uhr
Hallo,

Ich bin seit 1993 deutscher Staatsbürger und mit einem Deutschen verheiratet.
Meine Mutter ist Rumänin (ohne deutsche Vorfahren) und Rentnerin.
Da sie keine weiteren Angehörigen in Rumänien mehr hat möchte ich sie nach Deutschland holen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Aufenthaltsgenehmigung
- Rentenbezug (-Umstellung)
- Krankenversicherung
- Nachweis für Auskommen usw.
Was passiert im Krankheitsfall bzw. wenn sie pflegebedürftig wird? Unser Einkommen ist nicht allzu hoch, so das wir keine finanzielle Zugeständnisse machen können.

Kann jemand Tips dazu geben? (Bitte ausführlich)

Danke Ion
ionlupo
schrieb am 06.06.2008, 19:30 Uhr
Hallo,

kann mir denn niemand tipps geben?

Gruß

Ion
Wanderer
schrieb am 08.06.2008, 14:23 Uhr (am 09.06.2008, 01:35 Uhr geändert).
Hallo Ion

Europa rückt zusammen.Doch die sozialen Sicherungssysteme in den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union(EU)werden auf absehbare Zeit verschieden bleiben.
Wenn man ins Ausland umziehen will um dort zu wohnen - auch innerhalb der Europäischen Union,sollte man rechzeitig vor dem Umzug ins Ausland Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufnehmen,um zu erfahren wie die Rente ins Ausland gezahlt wird.
Wegen des Kranken - und Pflegeversicherungschutzes im Ausland soll man sich an die eigene Krankenkasse wenden.
Sie klärt,ob und welche Leistungen in dem neuen Aufenthaltsstaat gezahlt werden.

Wanderer
ionlupo
schrieb am 09.06.2008, 06:31 Uhr
Hallo Wanderer,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Kannst Du das bitte noch näher erläutern zur Rentenzahlung.
Wir haben uns hier auch schon informiert, aber bezüglich der Krankenversicherung hat man uns gesagt das man sich hier selbst versichern muß. Das kostet etwa120 Euro.
Wird von Rumänien aus die Krankenversicherung für einen Daueraufenthalt hier übernommen und zu welchen Bedingungen?

Hat sonst noch Jemand genauere Informationen?

Gruß Ion
Wanderer
schrieb am 30.06.2008, 13:17 Uhr
Staatsangehörige der EU-Mitglietstaaten haben das Recht,ihren Ruhestand in einem anderen Mitgliedstaat zu verbringen.Die Rente wird gemeinsam von den Ländern bezahlt, in denen ein Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat,wobei sich ihr Anteil nach den jeweiligen Beschäftigungszeiten bemisst.
carl
schrieb am 05.07.2008, 14:20 Uhr
Hallo, Ion

aus eigener Erfahrung kann ich Folgendes sagen:
nur weil sie altersschwach und krank war, konnten wir es innerhalb eines Jahres mit Hilfe eines Rechtsanwalts (Spezialist für Migrantenangelegenheiten!) bewerkstelligen, dass meine über 80jährige Schwiegermutter (Nichtdeutsche aus Rumänien mit kleiner Hinterbliebenenrente) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde bekommen hat. Meine Schwiegermutter bekam daraufhin die Leistung der bedarfsorientierten Grundsicherung und Wohngeld zugesprochen, abzüglich ihrer Hinterbliebenenrente in Rumänien, die dort auf ein Konto eingezahlt wurde. Durch den Erhalt der Grundsicherung, war sie dann hier auch krankenversichert.
Einen schönen Gruß und viel Glück!
Carl

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