Bitte um Antwort , Herr Fabritius

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Liane
schrieb am 12.06.2008, 19:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius ,

mit Interesse habe ich ihre Beiträge gelesen in der Zeitung und auch Online. Jetzt ist es soweit mein Mann hat Altersrente beantragt und da ich durch ihre Beiträge informiert war hab ich diese ganzen Formulare nicht abgeschickt (bis zu dem der auch real benötigt wird )und den Antrag auf rumänische Rente bis auf unbestimmter Zeit aufgeschoben. Dann kam auch schon der nächste "Segen" von der Rentenbehörde eine Anhörung , nachdem ich auch auf der geantwortet hab, dass ich bei der Aufschiebung auf unbestimmter Zeit bleibe kommt dann der Fiktivabzug der Rentenbescheid mit Widerspruchsrecht . So bis dahin ist alles klar

Und jetzt die große Verwirrung , ich war heute bei einem Rentenberater in FRG um Widerspruch einzulegen und um den Rentenbescheid zu prüfen , ich fiel beinahe vom Hocker als die nette Dame mir riet , die Aufschiebung zu wiederrufen und eine Rente aus Rumänien zu beantragen, den wenn ich es nicht tun würde , dann würden schwere und düstere Zeiten auf mich zukommen . Ich bin nun ganz verwirrt , was die Dame mir alles erzählte die hat mir so einen Schrecken eingejagt. Was soll ich jetzt tun ,ich bin doch da hingegangen und auf Hilfe gehoft und siehe da ,
Die Dame ist der Ansicht man sollte die Rente beantragen wo man die Beiträge auch bezahlt hat ,in diesem Fall in Rumänien und dass es mir eines Tages leid tun würde .

Bitte um schnelle Antwort den ich muß doch Widerspruch gegen Bescheid einlegen , aber da werde ich bestimmt München anrufen , den da wird mir bestimmt geholfen

Danke im voraus

mit freundlichen Grüßen

Liane
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.06.2008, 23:43 Uhr
Hallo Liane,
Ihr Fall ist leider kein Einzelfall und ich kann nur raten, DRINGEND Widerspruch und dann auch Klage einzulegen. Und ich kann nicht oft genug wiederholen: wer hier zu der Rentenbehörde geht, um sich beraten zu lassen, macht den Bock zum Gärtner. Die Rentenbehörden verlieren in dieser Sache einen Prozess nach dem anderen (völlig zu recht!) und beraten die Betroffenen trotz dem absichtlich anders.

Ärgerlich ist besonders die falsche Beratung durch die Bedienstete der Behörde, die mit Scheinargumenten Druck aufbaut. Wenn der Gesprächsinhalt belegbar wäre, müsste man sich mit Nachdruck beschweren.

Sie haben ein Recht, den Leistungsbeginn aufzuschieben, besonders wenn überhaupt keine Leistung aus Rumänien nach Deutschland gezahlt wird und Sie nicht mit Lei in Rumänien leben, sondern mit Euro in Deutschland.

Das Argument der Bediensteten, die Rente dort zu verlangen, wo Beiträge gezahlt worden sind, zeugt von tiefer Unkenntnis zum Vertreibungsschicksal und von unglaublicher Ignoranz dieser Person. Das Fremdrentengesetz, dessen Begründung und Inhalt sollten besser bekannt sein.

Wenn Sie Ihren Fall und besonders den Inhalt des unerfreulichen Gespräches mit der "Beraterin" der Behörde genauer und schriftlich schildern, lege ich gerne eine Beschwerde für Sie ein.

Viele Grüße
rio
schrieb am 12.06.2008, 23:55 Uhr (am 13.06.2008, 00:03 Uhr geändert).
Guten Abend
Wenn ich da so lese wie sich staatliche Bedienstete aufführen und welche wüste Drohungen sie ausstoßen um jemanden dazu zu bringen, von seinem Recht auf Widerspruch zurückzutreten, da frage ich mal ob es nicht sinnvoll wäre, eine Anzeige wegen Nötigung aufzugeben. da stehen einem ja die Haare zu Berge wenn man sowas liest. Wo simmer hier eigentlich? Sind die Beamten ein Staat im Staate und wenden hier eigene Gesetze an?
Unglaublich!
Liane
schrieb am 13.06.2008, 06:00 Uhr
Vielen herzlichen Dank, Herr Fabritius für ihre schnelle Antwort, es war keine staatliche Rentenberaterin , es war ein Büro für Rentenberatung das sich mit Fremdrentengesetz "auskennt" und das mir hier in meiner Heimatstadt empfohlen wurde , ich werde Widerspruch einlegen und für's Weitere mit Ihnen Kontakt aufnehmen , den klein geb ich nicht bei , aber die Enttäuschung sitzt tief , man denkt es wird einem geholfen und siehe da ,
Ich hatte den Eindruck , dass die Dame die deutsche Rentenversicherung vertritt und für die plädiert, das Geld hätte ich mir auch sparen können .



mit freundlichen Grüßen

Liane W.


Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.06.2008, 08:35 Uhr
Hallo Liane,
wenn die private Rentenberaterin Ihnen nichts von dem Recht zum Aufschub des Leistungsbeginns gem. Art. 44 der Verordung (EWG) 1408/71 gesagt und auch die vielen positiven Urteile dazu von den Sozialgerichten in München, Landshut, Stuttgart, Koblenz, Gelsenkirchen (um nur einige zu nennen) nicht gekannt hat, dann handelt es sich um eine falsche Beratung, die Sie nicht bezahlen müssen. Wenn Sie schon gezahlt haben, können Sie Ihr Geld zurückverlangen.

Viele Grüße
Liane
schrieb am 13.06.2008, 18:48 Uhr
Herr Fabritius

werde nächste Woche anrufen und eine telefonische Beratung vereinbaren , hätte es besser machen sollen bevor ich diese Kanzlei aufsuchte .
Die Beraterin hat wohl was über die Aufschiebung gequaselt , aber es ging da um zurückziehen des Antrages zur Aufschiebung auf unbestimmte Zeit , und mir Alpträume verursacht über was mich erwartet wenn mal mein Mann nicht mehr da sein wird und ich dann den ganzen Schlamasel am Hals habe . Das Ganze dann am Telefon nächste Woche, den ich muß doch Widerspruch einlegen und das so schnell wie möglich , bin froh dass ich vor Jahren eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hab , ich hab's wohl gerochen :))



liebe Grüße

Liane W.
Liane
schrieb am 16.07.2008, 10:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius ,

ich hab gegen den Fiktivabzug , Widerspruch eingelegt und heute die Antwort ,

Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Sie müssen sich daher bezüglich eines Antrages auf einstweilligen Rechtschutz an das zuständige Sozialgericht .................wenden.

Meine Papiere und Vollmacht sind auf dem Weg zu Ihnen

vielen Dank im voraus

Liane
Fabritius (Moderator)
schrieb am 16.07.2008, 23:29 Uhr
Nach dem seit wenigen Tagen die zweite Instanz unsere Rechtsposition bestätigt hat (Bayerisches Landessozialgericht), scheint die DRV Bund einzulenken und in Klageverfahren nachzugeben. Bis zum Klageverfahren müssen Sie allerdings kommen und Widersprüche und dann Klage einlegen.
Viele Grüße
Bernd Fabritius

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