Soldat der Wehrmacht

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Horsti68
schrieb am 05.08.2023, 18:14 Uhr
Erst mal herzlichen Dank für die wichtigen Informationen zu der Umsetzung der Entschädigung dieser Unmenschlichen Tat.
Ich wende mich an dieses Informative Forum mit einem Anliegen.
Mein Großvater war zu der Zeit Wehrmacht Soldat und wurde nach der Kapitulation in russische Gefangenschaft eingezogen.
Meine Frage: besteht die Möglichkeit für diese Jahre der Gefangenschaft eine Entschädigung im Sinne des Gesetzes 118/1990? Ich habe aus Forenbeiträgen nicht wirklich was Brauchbares raus lesen können. Wehrmacht Soldaten betreffend. Für Rückantworten bedanke ich mich.
Peter Otto Wolff
schrieb am 05.08.2023, 21:16 Uhr (am 05.08.2023, 21:25 Uhr geändert).
Hallo, schwierige Frage! Antwort: eigentlich nein, obwohl manche Sachsen damals, als rumänische Staatsbürger, wie auch Rumänen, mit dem damaligen Verbündeten, Deutschland, in den Krieg geschickt wurden. Ein Schlupfloch wäre eine Such-Auskunft des DRK, die neutral die Eigenschaft als rumänischer Staatsbürger und Gefangener bescheinigen würde. Dann, und nur dann, bestünde eine kleine Chance! Mit einer Ausnahme: es dürfte nicht das Stichwort SS erwähnt sein, sonst, absolut keine Chance! Leider wurden in der Zeit Sachsen gezielt zum SS verpflichtet, obwohl keine deutsche Staatsangehörige, so mein Schwiegervater, 20-jährig. Trübe Zeiten, arme Zeitgenossen! Sage ich, geboren in einem russischen Arbeitslager!
Horsti68
schrieb am 06.08.2023, 11:39 Uhr
Hallo Herr Wolff,
danke für die Rückantwort.
Hatte es mir schon gedacht, da im Antrag die SS-Zugehörigkeit abgefragt wird.
Grüße Herzlichst
Horst
Peter Otto Wolff
schrieb am 06.08.2023, 11:57 Uhr
Hallo, im Zweifel für den Angeklagten, wenn in der DRK-Auskunft nicht ausdrücklich erwähnt, solltest Du einen Teufel tun, und in welchem Formular auch immer, positiv ankreuzen! Niemand muss sich selbst schaden, das ist nicht justiziabel!
Gruß aus Stuttgart,
POW
tick
schrieb am 08.08.2023, 13:34 Uhr (am 08.08.2023, 13:37 Uhr geändert).
@ Horsti68

Nach dem Gesetz 118/1990 sind entschädigungsberechtigt: Deportierte in die UdSSR, deren Ehegatten, oder deren Kinder. Enkelkinder sind nicht entschädigungsberechtigt.

Es wird erzählt, dass auch für Kriegsgefangene der Wehrmacht/SS eine Entschädigung bewilligt wurde. Das kann daran liegen, dass die rum. Behörden es früher mit der Überprüfung der Unterlagen nicht so genau genommen haben. So wurde früher alleine der deutschsprachige Teil der DRK-Bescheinigung als Deportationsnachweis akzeptiert.
Nach meiner Beobachtung/Erfahrung verlangen die rum. Behörden, seit diesem Jahr, auch die Übersetzung des russischsprachigen Teils der DRK-Bescheinigung und daraus ist ersichtlich ob es sich um einen Kriegsgefangenen handelt oder nicht. Somit sind die Chansen auf Entschädigung für Kriegsgefangene sehr gering.
Horsti68
schrieb am 09.08.2023, 14:19 Uhr
@tick,
danke für die Info. Ich hätte den Antrag für meine noch lebende Mutter eingereicht. Vom hören/sagen habe ich da auch was mitbekommen, das Anträge von SS Soldaten durchgegangen sind.
Habe bei dem DRK Antrag auf Such-Auskunft eingereicht, mal sehen was daraus wird. Freundliche Grüße
Horst
Peter Otto Wolff
schrieb am 14.08.2023, 09:21 Uhr (am 14.08.2023, 09:23 Uhr geändert).
Hallo Tick, kann sein, dass einige rum. AJPIS die Begleitschreiben des DRK allein nicht akzeptieren, was jedoch missbräuchlich wäre. Lt. Gesetz ist JEDER legale Nachweis der Deportation statthaft; der Begleitbrief des DRK ist als solcher sogar vom CNSAS als Mittel der Wahl empfohlen. Denn er enthält i.d.R. ALLE vom Gesetz angesprochenen Informationen, wenn gefunden: Name des Deportierten, Geburtsdatum, Datum der Deportation, Datum der Rückkehr. Nachdem die regionalen AJPIS recht eigenwillig verschieden agieren, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Horst Erfolg hat.
tick
schrieb am 14.08.2023, 13:58 Uhr
Und was ist, wenn die ajpis sagt, ich entscheide erst wenn du Antragsteller auch den russischsprachigen Teil der DRK-Bescheinigung vorlegst?
Peter Otto Wolff
schrieb am 15.08.2023, 09:48 Uhr
Dann hat man Pech gehabt, oder einen diskreten Freund, der nach Art des Hauses eine "nota informativa" geschickt hat. Aber...wie auch im Lotto, man kann es versuchen.

POW
tick
schrieb am 15.08.2023, 14:25 Uhr
Man kann es versuchen - da sind wir uns ausnahmsweise mal einig
tick
schrieb am 03.02.2024, 12:30 Uhr
In dem Onlineartikel von heute dem 03.02. https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/24603-rumaenische-regierung-beschliesst-eine.html schreibt Herr Fabritius, dass das Entschädigungsgesetz auch für Opfer von Kriegsgefangenschaft gilt.
Horsti68
schrieb am 04.02.2024, 14:38 Uhr
Danke für die Aufmerksamkeit. Der Antrag ist nach Erfolgreicher DRK Suche/Übersetzung eingereicht worden. Mal sehen was daraus wird.
Horsti68
schrieb am 10.04.2024, 18:24 Uhr
Ein freudiger Tag heute, eine Positive Decisie meines Antrages erhalten. Es hat funktioniert. Ich möchte mich noch mal herzlich bedanken, für die Rege Teilnahme des Themas. Parallel dazu möchte ich auch anderen Leuten Mut machen, es zu Versuchen. Mit freundlichen Grüßen Horst.
Peter Otto Wolff
schrieb am 11.04.2024, 11:50 Uhr (am 11.04.2024, 11:51 Uhr geändert).
Hallo Horsti68, es freut mich ungemein, dass Du den Antrag durchgebracht hast. Könntest Du dem Forum mitteilen, ob die Übersetzung des russ. Teils notwendig war?!
Gruß aus Stuttgart, POW
Horsti68
schrieb am 11.04.2024, 15:04 Uhr
Hallo Herr Wolff, sehr gerne gebe ich Informationen weiter. Die Übersetzung (habe ich durch den Tipp von einem Forumsmitglied Wahr genommen: https://www.toplevel-traduceri.ro/ und sehr gute Erfahrungen gemacht), des Russischen Teils habe ich mit eingesendet. In dem Russischen Teil wurde keinerlei Erwähnung des Stichwortes SS meines Großvaters ersichtlich, zu meinem Vorteil wahrscheinlich.
Mit freundlichem Gruß Horst

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