Lebensbescheinigung Ankündigung in RO

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Peter Otto Wolff
schrieb am 18.11.2023, 22:03 Uhr (am 18.11.2023, 22:05 Uhr geändert).
Hallo, erfahre gerade, dass in RO ein Gesetz in der Mache ist, wonach Bezieher von Renten und ähnlichen Zahlungen, künftig 2-mal pro Jahr eine LEBENSBESCHEINIGUNG vorlegen müssen. Gehe davon aus, dass wie bisher, im Zuge des Bürokratie-Abbaus und der Kostenersparnis, eine Aufforderung verschickt wird. Die Welt ist nicht nur hier verrückt!

Grüße aus Stuttgart,

POW
Michja
schrieb am 07.12.2023, 17:57 Uhr
Hallo Leute!
Die von P. O. Wolff genannte Verschlechterung beim Bezug einer Rente aus Rumänien ist im Neuen Rumänischen Rentengesetz enthalten.
Der 1. Teil des Gesetzes tritt am 01.01.2024 in Kraft, der 2. Teil am 01.09.2024.
In Rumänien werden alle Renten neu berechnet.
Für die im Ausland lebenden Rentenbezieher mit rumänischer Rente ist vorgesehen, dass sie 2x jährlich unaufgefordert eine Lebensbescheinigung zu ihrer rumänischen Rentenkasse senden.
Wer mehr über das Neue Rumänische Rentengesetz erfahren möchte, kann hier nachlesen:

https://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/276927

Für Bezieher einer rumänischer Rente sind unter anderen diese Gesetzesartikel zu beachten:

Artikel 98 Punkt 5-8
Artikel 101f
Artikel 102h
Sabine.L
schrieb am 10.12.2023, 19:20 Uhr
Vielen Dank Michja für die Info.
Euch allen noch eine besinnliche Adventszeit.
Gruß aus Hamburg - Sabine

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