Neues zum Thema Lebensbescheinigung

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Peter Otto Wolff
schrieb am 28.03.2024, 08:41 Uhr (am 28.03.2024, 08:59 Uhr geändert).
INFO: Es gibt in deutschen Amtsstuben leider auch Korinthenkacker!!! Befürchte, dass die Auffassung dieses Herren Schule macht, und wir alle große Probleme bekommen werden bei kommender Notwendigkeit von Lebensbescheinigungen.

Nachtrag gerade bekommen von der Betroffenen.
Hallo Herr Wolff, als alerletztes bleibt uns nur noch die Bank.
Da ich bei der Bank nach dem persönlichen Kontoauszug gefragt habe sagte die Beraterin das sie auch Lebensbescheinigungen für verschiedene Ämter unterzeichnen.
Das ist jetzt unsere letzte Hoffnung.
Am Donnerstag werden meine Eltern, mit dem Formular hingehen und es von da gestempelt und unterzeichnet bekommen.

Unsere Hoffnung stirbt zuletzt und es wird auch nichts unversucht gelassen.

Ich werde sie gerne auf dem laufenden halten, falls es ihnen hilfreich ist um es eventuell auch anderen Beteiligten zu empfehlen.

Ich wünsche Ihnen Frohe Ostern.

Adelheid Zorn

Sehr geehrter Herr Wolff,
anbei senden wir Ihnen eine Kopie unserer Mail vom 25. März 2024.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Daniel Blum
Hauptamt / Bürgerbüro
Magistrat der Hochschulstadt Idstein
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Tel.: +49 6126 78-140
Fax: +49 6126 78 815
E-Mail: daniel.blum@idstein.de
Internet: www.idstein.de
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Von: Blum, Daniel
Gesendet: Montag, 25. März 2024 11:25
An: 'wolffpeterotto@yahoo.de' <wolffpeterotto@yahoo.de>
Cc: Barrigah, Andrea <andrea.barrigah@idstein.de>
Betreff: Unterschriftsbeglaubigung
Sehr geehrter Herr Wolff,
da es sich bei den von Ihnen geschilderten Fällen um eine Unterschriftsbeglaubigung für eine ausländische Behörde handelt, dürfen wir diese nicht vornehmen.

Die Definition von Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne findet sich schließlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wieder. Dort ist in § 1 Abs. 4 VwVfG eine Behörde eine solche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Darunter fallen keine ausländischen Behörden.

Im November 2023 wurden wir Mitarbeiter vom Bürgerbüro zu dem Thema Beglaubigungen fürs Ausland geschult. Durch Unkenntnis und fehlender Informationen wurden in der Vergangenheit auch Beglaubigungen für das Ausland gefertigt, welche wir eigentlich nicht hätten ausstellen dürfen.

Wir werden auch noch einmal mit unseren Fachaufsichtsbehörden Rücksprache halten und uns dann noch einmal bei Ihnen melden.
Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag
Daniel Blum
Hauptamt / Bürgerbüro
Magistrat der Hochschulstadt Idstein

König-Adolf-Platz 2

65510 Idstein

Tel.: +49 6126 78-140

Fax: +49 6126 78 815

E-Mail: daniel.blum@idstein.de

Internet: www.idstein.de

Von: Info Idstein <info@idstein.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 13:22
An: Bürgerbüro Idstein <buergerbuero@idstein.de>
Betreff: WG: [Extern] Re: Ausstellung einer Lebensbescheinigung auf EU-Formular

Von: Wolff Peter Otto <wolffpeterotto@yahoo.de>
Gesendet: Mittwoch, 27. März 2024 13:19
An: Info Idstein <info@idstein.de>
Betreff: [Extern] Re: Ausstellung einer Lebensbescheinigung auf EU-Formular
tick
schrieb am 28.03.2024, 13:06 Uhr
Liebe Lebensbescheiniger,

ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Rechtsgrundlagen:
• § 30 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
• Artikel 67 AGSG
• Artikel 76 VO (EG) 883/2004
Das können Sie auf folgender Seite nachlesen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99114032012000/herausgeber/BY-107113/region/09

Bin neugierig, welche Sau nun als nächstes durchs Dorf getrieben wird.
Ra-otto
schrieb am 24.07.2024, 01:05 Uhr
https://pensiitimis.ro/modules/f44b93289f/includes/download.php?id=6743
Das ist die neue Lebensbescheinigung!? Zu einfach?
Ra-otto
schrieb am 24.07.2024, 14:04 Uhr
Ups,davor falsch gelaufen!
https://pensiitimis.ro/precizari-privind-transmiterea-certificatului-de-viata/
Das Bekannte scheint ersetzt!
LG
Peter Otto Wolff
schrieb am 25.07.2024, 10:41 Uhr (am 25.07.2024, 10:42 Uhr geändert).
Hallo, leider ist das neue Formular unbrauchbar vor deutschen Behörden, da nur auf Rumänisch und ohne Bezug au EU-Gesetz.
Habe gestern ein zweisprachiges Formular beim CNPP angemahnt.
Zum Glück ist noch etwas Zeit bis zum 30.09.2024.

Melde mich sobald Antwort.

Gruß aus Stuttgart,
POW
Michja
schrieb am 25.07.2024, 11:00 Uhr (am 25.07.2024, 11:04 Uhr geändert).
Habe mir die verlinkten Dateien angeschaut.
Da kommen bei mir schon einige Fragen auf.
Das neue "Certificat de Viata" ist nicht mehr zweisprachig.
Welcher Beamte in Deutschland (und auch in der EU) wird diese Lebensbescheinigung unterschreiben, deren Inhalt er nicht versteht?
Im "Ordinul Președintelui CNPP nr. 874/26.06.2024" steht aber auch, daß das alte Formular auch verwendet werden kann.
Wie geht man da vor?
Teil A weglassen und nur Teil 2 und Teil 3 versenden?
Teil A war ja bis jetzt von der Casa de Pensii ausgestellt.
Nach neuem Rumänischen Rentengesetz müssen Zahlungsempfänger das Formular selbst herunterladen.

Ich denke da sollten unsere Verbände Siebenbürger Sachsen / Banater Schwaben sich mal der Sache annehmen!
tick
schrieb am 25.07.2024, 11:50 Uhr
Liebe Lebensbescheinigererer

auf den Webseiten euerer zuständigen CJP könnt ihr unter Formulare ein "Certificat de viata RO - DE" runterladen. Ist das denn nicht gut genug?
Wenn die rumänischen Behörden kein neues Formular zur Verfügung stellen, dann nimmt man eben das was da ist, und gut is.
Robert (Administrator)
schrieb am 26.07.2024, 09:20 Uhr (am 26.07.2024, 09:21 Uhr vom Moderator geändert).
Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien: Betrifft alle Entschädigungs- und Rentenzahlungen. Weiterlesen https://siebenbuerger.de/go/25127A

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