Liebe Antraglerinnen, liebe Antragler,
schon vergangenes Jahr hat Herr Fabritius darauf hingewiesen, dass auch für Kriegsgefangenschaft eine Entschädigung beantragt werden kann.
Auf der Webseite ihrer zuständigen AJPIS finden sie ein Antragsformular „MODEL CERERE DL 118/1990“ zum runterladen als Word-Dokument. Dieses Antragsformular kann am PC bearbeitet/ausgefüllt und nicht zutreffendes einfach gelöscht werden.
Das Formular kann natürlich auch ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden.
Bei Entschädigung für Kriegsgefangenschaft ist folgender Punkt anzukreuzen:
"a fost constituit în prizonier de către partea sovietică după data de 23 august 1944 ori, fiind constituit ca atare, înainte de această dată, a fost reţinută în captivitate după încheierea armistiţiului, in perioada…………………………………………………"
Nach einem aktuellen Brief von der AJPIS Hermannstadt muß man dort folgende Unterlagen vorlegen (Anmerkung: bei einer anderen AJPIS gelten möglicherweise andere Bedingungen):
vom Antragsteller:
Kopien vom Personalausweis, Geburtsurkunde, bei Namensänderung durch Eheschließung auch Heiratsurkunde. Die Kopien kann der Antragsteller selbst machen und auf jede einzelne, mit blauem Kugelschreiber, „Conform cu originalul” schreiben, und selbst unterschreiben.
vom Kriegsgefangenen:
- Übersetzung der Sterbeurkunde in rumänisch, von einem zugelassenen Übersetzer
- Kopie der deutschen Sterbeurkunde mit dem handschriftlichen Vermerk „Conform cu originalul” und Unterschrift des Antragstellers mit blauem Kugelschreiber
- Übersetzung der deutschen DRK-Bescheinigung sowie auch der russischsprachigen Kopien in rumänisch von einem zugelassenen Übersetzer
- Kopie der deutschen DRK-Bescheinigung mit handschriftlichem Vermerk „Conform cu originalul” und Unterschrift des Antragstellers mit blauem Kugelschreiber, sowie auch der russischsprachige Kopien
In situatia in care inscrisurile pe actele de stare civila prezinta diferente de nume si/sau prenume este necesar sa ne trimiteti acte care pot atesta modificarea acestuia/acestora.
Hier füge ich noch mal einen meiner alten Beiträge ein:
Falls noch jemand Bedarf hat für einen Übersetzer, hier einen Tipp: https://www.toplevel-traduceri.ro/
Ich habe die russischsprachigen Kopien vom DRK als pdf an
office@toplevel-traduceri.ro geschickt und um einen Kostenvoranschlag (oferta de pret) für eine "Traducere autorizata" gebeten. Das Angebot war dann 180 Lei Vorauskasse für die Übersetzung und Zusendung als pdf per e-mail. Für die Zusendung per Post weitere 40 Lei. Ich habe bestellt, obwohl ich bedenken wegen Vorauskasse hatte. Die Rechnung kam sofort und ich konnte per VISA-Card bezahlen. Nach zwei Tagen kam auch schon die Übersetzung per e-mail.
Anscheinend wird hier generell die Übersetzung zuerst per e-mail verschickt und wenn man die Übersetzung in Papierform haben will bekommt man eine zweite Rechnung für das Porto, so kann man auch eventuelle Fehler rechtzeitig reklamieren.
Für die ajpis reicht eine vom Übersetzer beglaubigte Übersetzung "Traducere autorizata". Eine vom Notar beglaubigte Übersetzung "Traducere legalizata" ist nicht nötig
Entschädigungsantrag nach Kriegsgefangenschaft
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Hi Antragsteller jeden Geschlechts. Es gebietet die Ehrlichkeit, nicht zu verschweigen, dass inzwischen eine weitere Erklärung des Petenten gefordert wird, in der er zusichert, dass der/die Betroffene, nach Wissen des Petenten, NICHT in SS-Aktivitäten involviert war. Das kann man guten Gewissens so unterschreiben, NIEMAND ist vor Gesetz gezwungen, sich selbst zu schaden. Und wer will, nach 70 Jahren noch wissen, was die Ollen, freiwillig oder gezwungen, gemacht haben?!
Guten Abend kann man einen Antrag wegen Kriegsgefangener Vater auch machen wenn man für die Mutter die im Arbeitslager war bereits eine Entschädigung bekommt.
Freue mich auf Antwort.
LG
Freue mich auf Antwort.
LG
Ich weiß von einer positiven AJPIS-Entscheidung in einem solchen Fall, ist aber von der Casa de Pensie noch nicht umgesetzt. Vermutlich wird man aber nur nach einem Elternteil, die höhere Entschädigung bekommen.
Stimmt, gem. Gesetz 118/1990 ist es ausgeschlossen, nach beiden Eltern Entschädigung zu erhalten. Man kann nur für die Höhere optieren!
Nachdem es in der ersten Jahreshälfte einige zusagende Bescheide gab, gibt es nun auch ablehnende Bescheide von der AJPIS Sibiu nach Kriegsgefangenschaft. Auffallend ist, das die Ablehnung nicht begründet wird, es heißt da bloß: "...intrucat solicitanul nu indeplineste conditiile de eligibilitate prevazute de DL 118/1990." Unverständlich ist, dass bei gleicher Sachlage es einen zusagenden oder eben auch einen ablehnebnden Bescheid geben kann.
Wie hier schon erwähnt muss man bei der AJPIS Hermannstadt auch die Übersetzung der russischsprachigen Kopien der DRK-Bescheinigung vorlegen. Wenn in der Übersetzung bei Kriegsgefangenen unter Punkt 16
„Armata inamicului la care a servit - Română şi germană“
angegeben ist, kann man mit einem zusagenden Bescheid rechnen. Wenn aber unter Punkt 16 nur
„Armata inamicului la care a servit – Germană“
angegeben ist, kann man mit einem ablehnenden Bescheid rechnen, gegen den man vor Gericht klagen kann. Um eine Klage vor Gericht zu umgehen, suche ich einen Ausweg. Vermutlich hat man doch viel bessere Chansen auf einen zusagenden Bescheid wenn man die Empfehlung des Herrn Fabritius beachtet. In seinem Onlineartikel vom 03.02.2024 schreibt er:
„Betroffenen empfehlen wir, unter Vorlage geeigneter Unterlagen den Antrag gemäß Art. 5 dieses Gesetzes eine Bestätigung der Kriegsgefangeneneigenschaft (constatarea calităţii de prizonier de razboi) bei dem dafür zuständigen rumänischen Verteidigungsministerium zu beantragen.“
So habe ich mich auf die Suche gemacht und fand bei den Arhive militare in Pitesti diese Cerere:
https://amnr.defense.ro/webroot/fileslib/upload/files/Pentru%20modul%20Stiri/Formular_Legea_130.pdf
Damit kann man ein „certificat cu perioada de prizonierat“ beantragen. Ich weiß leider nicht ob Herr Fabritius das hier meint, ....was anderes habe ich nicht gefunden.
Gibt es jemanden der/die damit schon Erfahrung hat??
„Armata inamicului la care a servit - Română şi germană“
angegeben ist, kann man mit einem zusagenden Bescheid rechnen. Wenn aber unter Punkt 16 nur
„Armata inamicului la care a servit – Germană“
angegeben ist, kann man mit einem ablehnenden Bescheid rechnen, gegen den man vor Gericht klagen kann. Um eine Klage vor Gericht zu umgehen, suche ich einen Ausweg. Vermutlich hat man doch viel bessere Chansen auf einen zusagenden Bescheid wenn man die Empfehlung des Herrn Fabritius beachtet. In seinem Onlineartikel vom 03.02.2024 schreibt er:
„Betroffenen empfehlen wir, unter Vorlage geeigneter Unterlagen den Antrag gemäß Art. 5 dieses Gesetzes eine Bestätigung der Kriegsgefangeneneigenschaft (constatarea calităţii de prizonier de razboi) bei dem dafür zuständigen rumänischen Verteidigungsministerium zu beantragen.“
So habe ich mich auf die Suche gemacht und fand bei den Arhive militare in Pitesti diese Cerere:
https://amnr.defense.ro/webroot/fileslib/upload/files/Pentru%20modul%20Stiri/Formular_Legea_130.pdf
Damit kann man ein „certificat cu perioada de prizonierat“ beantragen. Ich weiß leider nicht ob Herr Fabritius das hier meint, ....was anderes habe ich nicht gefunden.
Gibt es jemanden der/die damit schon Erfahrung hat??
Inzwischen habe ich probeweise, wie weiter oben erwähnt, ein "Certificat cu perioada de prizonierat" bei den Arhive Militare Pitesti beantragt. Es kam die Antwort, dass die Bearbeitungszeit sehr lange dauern kann.
Dennoch würde ich mich der Empfehlung des Herrn Fabritius anschließen, für einen Entschädigungsantrag nach Kriegsgefangenschaft ein Certificat dieser Art zu besorgen. Dazu braucht man aber auch Nachweise für die Kriegsgefangenschaft, z. B. die Übersetzung der russischsprachigen Kopien der DRK-Bescheinigung, oder andere Nachweise jeglicher Art in rumänisch.
Damit erhöht man die Wahrscheinlichkeit auf eine Antragsgenhmigung sehr stark.
Dennoch würde ich mich der Empfehlung des Herrn Fabritius anschließen, für einen Entschädigungsantrag nach Kriegsgefangenschaft ein Certificat dieser Art zu besorgen. Dazu braucht man aber auch Nachweise für die Kriegsgefangenschaft, z. B. die Übersetzung der russischsprachigen Kopien der DRK-Bescheinigung, oder andere Nachweise jeglicher Art in rumänisch.
Damit erhöht man die Wahrscheinlichkeit auf eine Antragsgenhmigung sehr stark.
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