Wird Entschädigungszahlung angerechnet?

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Camelott
schrieb am 15.09.2024, 12:23 Uhr
Ein Bekannter von mir erhält neben seiner Rente auch Grundsicherung.Er könnte einen Antrag für Entschädigung stellen,hat aber Angst das sie auf seine Grundsicherung angerechnet wird.Die beiden Zahlungen sind in etwa gleich groß,so das sich der Aufwand für den Antrag nicht lohnen würde (Kosten,LB,usw.)
Hat jemand damit Erfahrung?

Mit freundlichen Grüßen

Camelott
Johann
schrieb am 15.09.2024, 13:15 Uhr (am 15.09.2024, 13:18 Uhr geändert).
Diese Leistung darf aus KEINE Leistung, weder auf eine Sozialleistung noch als Einnahme (Finanzamt) angerechnet werden.
Es ist eine „monatliche Entschädigungsleistung für politische Verfolgung“:

"Die Leistung entspricht damit vom Leistungszweck und der rechtlichen Einordnung einer Entschädigungsleistung nach der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter vom 7. Juni 2016 (ADZ-Richtlinie) in Deutschland. Es ist keine „Rente“, sondern eine monatliche Sonderleistung nach Entschädigungsrecht. Es ist auch nicht eine Leistung „aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ und auch keine Ersatzleistung an Stelle einer solchen, selbst wenn die Auszahlung durch die Rentenkasse in Rumänien erfolgt."

Hier der vollständige Artikel:
https://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/23659-deportationsentschaedigung-anrechnen.html
Camelott
schrieb am 16.09.2024, 09:54 Uhr
Danke für den Hinweis,werde meinem Bekannten mitteilen das er den Antrag stellen soll.

Freundliche Grüße

Camelott

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