Entschädigung Deportierter

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Heiderose1048
schrieb am 30.10.2024, 17:15 Uhr
Meine Mutter wurde 1945 von Siebenbürgen in die Ukraine Zwangsdeportiert. Nach ihrer Entlassung ist sie nicht nach Rumänien zurück gekehrt.Sie hat 1948 in Westdeutschland geheiratet und ich wurde dann auch in Deutschland geboren. Jetzt habe ich die Frage, ob mir eine Entschädigungszahlung zusteht, obwohl ich in Deutschland geboren bin und nie in Rumänien wohnhaft war. Auf baldige Beantwortung würde ich mich freuen. Liebe Grüsse
Peter Otto Wolff
schrieb am 30.10.2024, 17:30 Uhr
Hallo, grundsätzlich hast du lt. Gesetz Anspruch auf Entschädigung! Allerdings gibt es ein paar Probleme.
1. Ist aus deiner kurzen Nachricht nicht erkennbar, ob deine Mutter nach der Deportation zunächst nach Rumänien zurückkam.
2. Gibt es einen Nachweis. z.B. vom DRK, über die Zeit der Deportation, von wo, wann, wohin, wann/wie beendet?
3. Wenn du in DE geboren bist gibt es ein juristisch prozedurales Hindernis: du kannst den Antrag nicht persönlich stellen, da formal eine letzte Adresse in RO verlangt wird. Aber...du kannst den Antrag, wenn Nachweis der Deportation existiert, Verwandtschaft nachgewiesen ist, den Antrag über einen in RO zugelassenen Anwalt einreichen, z.B. über Dr. Prediger, Kronstadt (Brasov), wärst nicht die Erste!
Gruß aus Stuttgart,
dipl. oec. Peter Otto Wolff
Heiderose1048
schrieb am 05.11.2024, 16:30 Uhr
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. In meiner Anfrage habe ich bereits geschrieben, das meine Mutter nach der Deportation nicht nach Rumänien zurück gekehrt ist.
Alle erforderlichen Nachweise bzgl Deportation, Verwandtschaftsverhältnis sowie Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, alles in rumänisch, habe ich bei der AJPIS bereits eingereicht. Ebenso meinen Perso und Lebensbescheinigung.
Aber noch keine Nachricht.
Spricht Dr. Prediger deutsch?
Liebe Grüße aus dem Norden



tick
schrieb am 05.11.2024, 21:45 Uhr
@Heiderose1048
Da Sie den Antrag auf Entschädigungszahlung schon gestellt haben, sollten Sie die Entscheidung der AJPIS abwarten. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag kann einige Monate dauern. Ein Rechtsanwalt kann für Sie nur einen neuen Antrag stellen. Bei Ihrem bereits gestellten Antrag kann ein Anwalt nicht weiter helfen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, weil Sie in Rumänien keinen Wohnsitz hatten, können Sie erneut einen Antrag über einen in Rumänien ansessigen Anwalt, oder eine sonstige in Rumänien ansessige bevollmächtigte Person stellen.
Rechtsanwalt Prediger spricht auch deutsch.
Heiderose1048
schrieb am 23.02.2025, 17:23 Uhr
Hallo und einen schönen Restsonntag.
Nach langer Zeit melde ich mich wieder im Forum, da ich Hilfestellung zu folgendem Thema " Entschädigung nach Rußland Deportierter" benötige.
Im September 2024 habe ich bei der AJPIS, Brasov diesbezüglich einen Antrag gestellt, da meine Mutter im Januar 1945 von Schirkanyen deportiert wurde. Ich habe bereits in diesem Forum am 05.11.24 den Fall genauer geschildert.
Gestern (22.02.2025) habe ich nun von AJPIS eine Absage bekommen. Die AJPIS begründet die Absage folgermaßen:
- weil ich nie in Rumänien gelebt habe
- weil ich nie die rumänische Staatsbürgerschaft besessen habe.

Mein Kenntnisstand ist aber, das eine Ablehnung von Anträgen - in Deutschland geborener Kinder von Deportierten und somit
die fehlende rumänische Statsbürgerschaft- rechtswidrig sind.
Dieses habe ich im Gerichtsbeschluß in Arad(Tribunal)
AZ 1327/11.11.2024 gelesen.
Kennt Jemand solchen Fall, oder ist selbt betroffen.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar, da ich momentan ziemlich hilflos bin.
Sollte ich der Ablehnung widersprechen, hätte ich 30 Tage Zeit.
Liebe Grüße aus dem Norden
Peter Otto Wolff
schrieb am 24.02.2025, 20:04 Uhr
Hallo, würde sofort per E-Mail widersprechen, mit Angabe des Aktenzeichens der Gerichtsentscheidung. Das Problem ist, dass wahrscheinlich in der Decizie steht, man müsste den Widerspruch bei Gericht erklären. Das erfordert gewisse Formalien, die man eher schwer von hier aus per Korrespondenz erfüllen kann. Darum der Hinweis, dass einen ortsansässigen Anwalt in Kronstadt gibt, Dr. Prediger, löblich erwähnt in vorherigen Beiträgen, der meines Wissens unlängst einen gleich gelagerten Fall vertreten hat. Darüber hinaus hat er auch rel. günstige Honorare. Ein Telefonat würde Klarheit schaffen.

Regine ( Jini )
schrieb am 25.02.2025, 00:13 Uhr
Hallo Heiderose1048, hier nur eine kurze Ergänzung zu Peters Empfehlungen. Mir ist etwas eingefallen: Lies´ doch mal Herrn Dr. Fabritius Artikel "In D geborene Kinder von Rußlanddeportierten werden auch entschädigt" vom 21.12.2024.
Dort erwähnt er das von Dir genannte Aktenzeichen 1327/11.11.24 des Gerichtes Arad, und daß es sich lohnt Rechtsmittel einzulegen. Die Empfehlung eines Anwaltes hast Du ja schon...
Nur Mut, das wird schon!!!
Gute Nacht!
Heiderose1048
schrieb am 25.02.2025, 15:14 Uhr
Danke für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.

Muss der Widerspruch unbedingt mit einem Anwalt eingelegt werden und muss er in rumänisch sein?

Bezüglich eines Anwalts bin ich mir noch nicht im Klaren, da ich bereits 77 Jahre bin und meine Mutter nur 2,5 Jahre in Deportation war.Ich befürchte, bis dann alles erledigt ist gibt es mich nicht mehr.

Noch eine schöne Restwoche
tick
schrieb am 25.02.2025, 16:18 Uhr (am 25.02.2025, 16:29 Uhr geändert).
Der Widerspruch muss in rumänischer Sprache verfasst werden. In manchen Fällen muss der Widerspruch bei Gericht eingelegt werden und das wird schwierig ohne Anwalt.
Der ganze Spass kann wieder einige Monate dauern, bis es zur Auszahlung der Entschädigung kommt.
Für die 2,5 Jahre Deportation Ihrer Mutter, können Sie mit einer Entschädigungszahlung, in Form einer Rente, von ca. 190 Euro monatlich rechnen.
Letztendlich wünsche ich Ihnen die richtige Entscheidung zu finden.
Heiderose1048
schrieb am 26.02.2025, 15:42 Uhr
Vielen Dank, für die aufschlussreiche Antwort.

Viele Grüße aus dem regnerischen Norden

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.