Entschädigung Deportierter

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Heiderose1048
schrieb am 30.10.2024, 17:15 Uhr
Meine Mutter wurde 1945 von Siebenbürgen in die Ukraine Zwangsdeportiert. Nach ihrer Entlassung ist sie nicht nach Rumänien zurück gekehrt.Sie hat 1948 in Westdeutschland geheiratet und ich wurde dann auch in Deutschland geboren. Jetzt habe ich die Frage, ob mir eine Entschädigungszahlung zusteht, obwohl ich in Deutschland geboren bin und nie in Rumänien wohnhaft war. Auf baldige Beantwortung würde ich mich freuen. Liebe Grüsse
Peter Otto Wolff
schrieb am 30.10.2024, 17:30 Uhr
Hallo, grundsätzlich hast du lt. Gesetz Anspruch auf Entschädigung! Allerdings gibt es ein paar Probleme.
1. Ist aus deiner kurzen Nachricht nicht erkennbar, ob deine Mutter nach der Deportation zunächst nach Rumänien zurückkam.
2. Gibt es einen Nachweis. z.B. vom DRK, über die Zeit der Deportation, von wo, wann, wohin, wann/wie beendet?
3. Wenn du in DE geboren bist gibt es ein juristisch prozedurales Hindernis: du kannst den Antrag nicht persönlich stellen, da formal eine letzte Adresse in RO verlangt wird. Aber...du kannst den Antrag, wenn Nachweis der Deportation existiert, Verwandtschaft nachgewiesen ist, den Antrag über einen in RO zugelassenen Anwalt einreichen, z.B. über Dr. Prediger, Kronstadt (Brasov), wärst nicht die Erste!
Gruß aus Stuttgart,
dipl. oec. Peter Otto Wolff
Heiderose1048
schrieb am 05.11.2024, 16:30 Uhr
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. In meiner Anfrage habe ich bereits geschrieben, das meine Mutter nach der Deportation nicht nach Rumänien zurück gekehrt ist.
Alle erforderlichen Nachweise bzgl Deportation, Verwandtschaftsverhältnis sowie Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, alles in rumänisch, habe ich bei der AJPIS bereits eingereicht. Ebenso meinen Perso und Lebensbescheinigung.
Aber noch keine Nachricht.
Spricht Dr. Prediger deutsch?
Liebe Grüße aus dem Norden



tick
schrieb am 05.11.2024, 21:45 Uhr
@Heiderose1048
Da Sie den Antrag auf Entschädigungszahlung schon gestellt haben, sollten Sie die Entscheidung der AJPIS abwarten. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag kann einige Monate dauern. Ein Rechtsanwalt kann für Sie nur einen neuen Antrag stellen. Bei Ihrem bereits gestellten Antrag kann ein Anwalt nicht weiter helfen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, weil Sie in Rumänien keinen Wohnsitz hatten, können Sie erneut einen Antrag über einen in Rumänien ansessigen Anwalt, oder eine sonstige in Rumänien ansessige bevollmächtigte Person stellen.
Rechtsanwalt Prediger spricht auch deutsch.

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