Nachweise für Betragszahlungen als Beschäftigte/Arbeitsbuch der rumänischen Versicherungszeiten

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Posmyk
schrieb am 20.11.2024, 15:51 Uhr
Hallo liebe Landsleute,
Ich habe in Rumänien 14 Monate eine Berufsausbildung gemacht(‚cooperativa mestesugareasca,)nicht abgeschlossen und habe für diese Zeit nur eine Bescheinigung erhalten.
Die deutsche Rentenversicherung möchte zusätzliche Unterlagen aus denen rumänische Versicherungszeiten hervorgehen oder ein Arbeitsbuch.
Das Unternehmen gibt es nicht mehr.
Ist es möglich über die deutsche Rentenversicherung einen Antrag zu stellen? Oder andere Möglichkeiten?
Wer kann mir helfen?
Wäre sehr dankbar.
Liebe Grüße Doris
JoWa
schrieb am 04.09.2026, 19:38 Uhr
Hallo Posmyk,

ist die Sache noch aktuell?

Ich kann den Sachverhalt aus eigener Erfahrung mit meinen Bemühungen um Nachweise etwas durchleuchten.

Erstens, was steht denn in dieser Bescheinigung aus der Ausbildungszeit? Bescheinigt diese nur die Ausbildung an sich oder steht da mehr?

Einen Antrag über die deutsche Rentenversicherung stellen?
Würde mich sehr wundern wenn die sich darum annehmen würde. Sie selber ist ja die Stelle die etwas einfordert (und nicht ausstellt).

Vorneweg: der aussichtsreichste Weg ist die Vor Ort Nachforschung, am besten mal im Rathaus, bzw. dessen Archiv nach dem Einlagerungsort der Unterlagen des ehemaligen Betriebes fragen. Vielleicht kann auch die örtliche Rentenbehörde darüber Auskunft geben. Oder gibt es noch ehemalige Arbeitskollegen?

Sind die Akten gefunden, gilt es daraus die Beschäftigungszeiten sich bescheinigen zu lassen, mit dem Hinweis, dass Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden (das hieß zur damaligen Zeit CAS = Contribuție Asigurări Sociale).
Das Arbeitsbuch muss inzwischen ausgehändigt werden und geht am einfachsten vom Inhaber selber abgeholt zu werden, wobei es wichtig ist, den genauen Zeitraum des Arbeitsverhälnisses zu kennen. Ob dies als Nachweis bei der DRV ausreicht kann ich nicht sagen, vor mehr als zehn Jahren war es bei mir nicht der Fall. Ich musste zusätzlich die Lohnbescheinigungen vorlegen. Der Grund: Aus dem Arbeitsbuch gehen keine Unterbrechungen hervor. Dies bezog sich damals auf die deutsche Gesetzgebung zur Lohnfortzahlung und wurde auf die rumänischen Versicherungszeiten übergestülpt. Mit anderen Worten: In Deutschland bestand eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. War die Unterbrechung, zB Krankheit, länger, übernahm die deutsche Rentenversicherung die Beiträge zur Sozialversicherung, bis zum Wiedereintritt in das Arbeitsverhältnis.
Da im rumänischen Arbeitsbuch alles Mögliche steht, nur diese Unterbrechungen nicht - die bei einem Vorliegen einer solchen von mehr als sechs Wochen einen Ausfall der Beiträge zur SV bedeuten würde - krallt sich die DRV bisweilen an diesen Umstand. Deshalb verlangt sie diesen Lohnlistenauszug - auf rumänisch "adeverință - in der die Arbeitstage für jeden Monat eines Jahres aufgeführt sind, um so nachzuvollziehen dass "durchgearbeitet" wurde und kein Ausfall der Beitragszeiten zur SV in Rumänien vorliegt. Aber in eben diesen Bescheinigungen liegt der Teufel im Detail.
Diesen kann ich mir jedoch im vorliegenden Fall einer 14-monatigen Ausbildung nicht vorstellen.

Bitte nicht nachlassen, der Sache weiter nachgehen, denn bei der Rente zählt jeder Monat!!

Bei Fragen bitte melden. Wenn ich was weiß, gebe ich es gerne weiter.

Schönen Gruß,

JoWa

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