"Geerbte"Staatsangehörigkeit

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Michael5
schrieb am 11.02.2025, 09:42 Uhr
Diese Zeilen beziehen sich auf den Artikel über "geerbte Staatsangehörigkeit" vom 10.02.25, Autor Herr Bernd Fabritius. Da ich kein Premiummitglied bin, kann ich nicht direkt auf den Artikel antworten, sondern nur über diesen Umweg.
Sehr viele Siebenbürger Sachsen dürften davon betroffen sein,viele, ohne dass sie sich bisher überhaupt Gedanken darüber gemacht haben. Deshalb eine Bitte an Herrn Dr.Fabritius, den Sachverhalt nochmals genauer zu erklären bzw. auf meine hier geäußerten Bedenken einzugehen.

Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank für den recht ausführlichen Artikel vom 10.02.25 auf dieser Homepage und der vermutlich auch in der Siebenbürgischen Zeitung erscheinen wird. Darin haben Sie auf das Problem der rumänischen Staatsangehörigkeit vieler Siebenbürger Sachsen aufmerksam gemacht und auch die rechtlichen Seiten genau erklärt. Dabei haben Sie aber auch - vermutlich unabsichtlich - die Büchse der Pandora weiter geöffnet und vielleicht noch mehr Verwirrung gestiftet.
Es ist wohl sehr klar, dass jeder in Rumänien Geborene die dortige Staatsangehörigkeit erlangt hat und sie auch weiterhin besitzt, wenn er sie nicht "abgesagt" bzw. "abbezahlt" und damit auf die rumänische Staatsangehörigkeit verzichtet hat oder ihm diese entzogen wurde. Laut Ihrer Darstellung wird die rumänische Staatsangehörigkeit auch auf in Deutschland geborene Kinder übertragen, wenn mindestens ein Elternteil diese besessen hat. Und genau hier möchte ich ansetzen, da vermutlich nicht nur ich, sondern auch sehr viele weitere Landsleute davon betroffen sind. Ich will es am Beispiel des allseits bekannten "Max Mustermann" festmachen:
Max Mustermann ist in Deutschland geboren. Seine Eltern (oder auch nur ein Elternteil) stammt aus Rumänien. Somit wäre auch Max automatisch rumänischer Staatsbürger. Ist er das wirklich? Es ergibt sich die Frage: ist er oder könnte er rumänischer Staatsbürger sein? Woher weiß der Rumänische Staat von seiner Existenz? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei seiner Geburt die deutschen Behörden ihre rumänischen Kollegen darüber informiert haben. Und somit dürfte er in Rumänien nirgendwo registriert sein.
Wenn er jedoch einen Antrag auf Klärung seiner Staatsangehörigkeit bei den rumänischen Behörden einreicht, dürften diese ihn aufgrund seiner gemeldeten Eltern ebenfalls als rumänischen Staatsangehörigen registrieren und ab diesem Zeitpunkt hätte er dann diese auch "geerbt".
Wenn Max nun erwachsen wird und selber Kinder hat, müssten diese auch rumänische Staatsbürger sein, da ja zumindest Max (ein Elternteil) diese bereits besitzt. Und so wird dann alles weiter vererbt, da ja immer mindestens ein Elternteil davon betroffen ist. Wie lange?

Ich komme nochmals zurück auf Max als Kleinkind. Nach meiner Auffassung hat Max nicht automatisch die rumänische Staatsangehörigkeit, er könnte sie aber haben, wenn er (oder die Eltern) es wollen. Und hier möchte ich Sie, lieber Herr Fabritius, bitten, uns die rechtliche Seite zu erklären.
Aus meiner Sicht hat Max als Erwachsener dann 2 Möglichkeiten:
1. Er bleibt bei seiner deutschen Staatsangehörigkeit. Von der rumänischen will er gar nichts wissen, da er in Rumänien als Bürger gar nicht vermerkt ist.
2. Er möchte Klarheit haben und eventuell die rumänische Staatsangehörigkeit beantragen. Da muss er bei den rumänischen Behörden einen Antrag zur Klärung stellen und seine in Siebenbürgen geborene Eltern erwähnen. Dabei besteht die Gefahr, dass er dann erst als rumänischer Staatsabgehöriger registriert wird, obwohl er das vielleicht gar nicht will.

An dieser Stelle sollten Sie, Herr Fabritius, auch ein wenig auf die Vor-und Nachteile einer zusätzlichen rumänischen Staatsangehörigkeit eingehen. Damit sind Rechte (z.B. ein rumänischer Pass oder Bevorzugung bei Grunderwerb in Rumänien usw.) und Pflichten (z. B. Militärdienst oder Behandlung nach einer Straftat) verbunden. Dann kann jeder entscheiden, ob er/sie die rumänische Staatsangehörigkeit annimmt oder ablehnt.


(um den Lesefluß nicht zusätzlich zu beeinträchtigen habe ich bewusst auf "Gendern" weitgehend verzichtet)
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.02.2025, 19:31 Uhr (am 11.02.2025, 19:39 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo. Genau die Frage ist im Artikel sehr genau beantwortet:

"Eine Staatsangehörigkeit „verliert“ man nicht einfach, es kommt auch nicht darauf an, ob man davon überhaupt Kenntnis hat, ob man auch in dem Land lebt, ob man sich (als Nachweis dafür) einen Pass ausstellen lässt oder dergleichen. Ist diese einmal erworben (z.B. durch Geburt im Sinne des jeweils geltenden Staatsangehörigkeitsrechtes), bleibt diese bestehen bis zu einer formalen Aberkennung oder einem Entzug in den engen Grenzen des Gesetzes (Art 24 Gesetz 21/1991 ff)."

Wenn also jemand ausgereist ist, OHNE wirksam die Staatsangehörigkeit abgelegt zu haben (mit Veröffentlichung der Aberkennung im Monitorul Oficial) und später in Deutschland Kinder bekommt, dann sind diese KRAFT GESETZES ebenfalls rumänische Staatsangehörige, ganz gleich ob sie es wissen oder nicht. Der Rumänische Staat erfährt das nicht automatisch, sondern erst wenn er es prüft. Es kommt auch gar nicht darauf an, ob und wann er es erfährt.

Ihr "Max" ist also ganz klar rumänischer Staatsangehöriger.

Und Achtung: Wenn der "Max" selbst irgendwann Kinder bekommt, werden auch diese rumänische Staatsangehörige. Und die Kinder der Kinder auch. Also: Mein Rat ist es, rechtzeitig die Sachlage zu klären und - wenn man diesen Kreislauf nicht möchte - die Staatsangehörigkeit abzulegen (durch einen entsprechenden Antrag nach den Schilderungen im Text). Minderjährige Kinder können in einen Antrag einbezogen werden.

Ihre Vermutung, dass Max nur dann die Staatsangehörigkeit haben soll, wenn der Staat von der Geburt erfährt oder diese gar registriert, ist falsch. Und auch die Vermutung, dass die späteren Kinder von Max nur dann die Staatsangehörigkeit bekommen würde, wenn die Eltern sich dazu entschließen, ist falsch. So war es nur in der Zeit von 1952 bis 1972, als es gem. Art. 2 Gesetz 33/1952 auf einen "acordul parintilor" angekommen ist. Diese Voraussetzung ist aber nicht mehr Teil des aktuellen Rechtes. Das steht - wie gesagt - alles in dem Artikel.

Viele Grüße

marzi
schrieb am 12.02.2025, 06:31 Uhr
Was wir unseren Kindern alles antun.......bewusst aus dem Sächsischen übersetzt
ingenius mobile
schrieb am 12.02.2025, 10:46 Uhr
Meiner Meinung nach, würden wir gut daran tun, unseren Kindern und Enkelkindern vorzuleben, dass wir in Siebenbürgen nach 1920 als Teil Rumäniens, zwar Sachsen geblieben sind, aber selbstverständlich die rumänische Staatsangehörigkeit von Geburt an erwoben haben.
Wenn ich hier lese mit welcher Abscheu sich der eine oder die andere zu diesem Thema äußert - es klingt manchmal wie "Krätze", wie eine unheilbare Krankheit, bei denen die sich beklagen.

Wir Sachsen, von allen Seiten als "Brückenbauer" hochgelobt, könnten mit gutem Beispiel voran gehen, wenn es darum geht, Siebenbürgen, Land und Leute positiv zu besetzen.
Jeder von uns, der seine Wurzeln in Siebenbürgen hat, ist ein Botschafter seines "Siebenbürgen süße Heimat" (mit oder ohne rumänischer Staatsangehörigkeit).

Es ist erstaunlich wie sehr wir auch heute noch, 105 Jahre nachdem Siebenbürgen zu Rumänien gehört, uns an dem was uns spaltet ergötzen, anstatt Gutes und Verbindendes und damit Frieden Stiftendes/Völkerverbindendes zu fördern.

Hier nur ein Beispiel, wie unterschiedlich die Sicht auf das selbe Siebenbürgen sein kann bei Wikipedia (Siebenbürgen, Transilvania, Erdély):

https://de.wikipedia.org/wiki/Siebenb%C3%BCrgen
https://ro.wikipedia.org/wiki/Transilvania
https://hu.wikipedia.org/wiki/Erd%C3%A9ly

Wer außer unserer Generation, könnte diese Mauern in den Köpfen besser überbrücken?
Stattdessen fangen wir jetzt, 80 Jahre nach erlittenem Unrecht, an mit dem Schuldzeigefingen zu zeigen, anstatt unsere eigenen Hausaufgaben anzupacken.
marzi
schrieb am 12.02.2025, 11:32 Uhr (am 12.02.2025, 11:32 Uhr geändert).
Ich bin STOLZ Siebenbürger Sachse zu sein, auch mit einem Rumänischen und Deutschen Pass.
Wer auf der Veranstaltung zu 80 Jahre Deportation in Ulm war, hat es gesehen, ich war der Einzige in Tracht.
Fabritius und wie sie alle heißen einfach nur lächerlich.
Man hatte so ein Gefühl daß es eine fremde Veranstaltung war ,nix mit Sachsen.
Wie gesagt, nur meine persönliches Empfinden aber jedem das seine.
Michael5
schrieb am 12.02.2025, 11:34 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

vielen Dank für die prompte und aufschlüssige Antwort.
Wie Sie richtig vermerken, steht in Ihrem Artikel bereits alles drin (das habe ich auch so gelesen und verstanden) und demnach wäre "mein" Max Mustermann und seine Kinder und Enkelkinder usw. tatsächlich rumänische Staatsbürger. Meine Frage war aber: wie lange? Damit meine ich nicht jede einzelne (klar, bis zur formellen Absage oder Entzug), sondern: über wieviele Generationen soll sich das hinziehen? Kinder, Enkel, Urenkel usw. sollen alle rumänische Staatsangehörige sein? Nach rumänischem Gesetz vielleicht in Ordnung, aber dieses Gesetz muss ja auch mal ein Ablaufdatum haben, oder? Man stelle sich vor: in 50 oder 100 Jahren leben dann in Deutschland einige Zigtausende (oder gar Hunderttausende), die nicht wissen, dass sie rumänische Staatsbürger sind und der Rumänische Staat weiß nichts von deren Existenz. Das ist doch absurd, oder?

Im Folgenden beziehe ich mich nur noch auf Landsleute (und deren Kinder, Enkel usw.), die innerlich mit dem Rumänischen Staat abgeschlossen haben, aber aus persönlichen ( ev. auch finanziellen) Gründen die Staatsangehörigkeit nicht abgesagt haben. Das dürften recht viele sein.

Ich hatte Sie gebeten, Herr Fabritius, sich zu den Auswirkungen (Rechte und Pflichten) der rumänischen Staatsangehörigkeit zu äußern. Die Rechte (= Vorteile) sind für die o.g. Gruppe uninteressant, da sie ja - innerlich - mit Rumänien abgeschlossen haben.
Wie sieht es aber mit den Pflichten (Nachteilen) aus? Kann der Rumänische Staat diese Menschen tatsächlich zu etwas verpflichten? (in einem anderen Beitrag wurde das Wort "Mobilisierung" genannt). Wie soll so etwas geschehen? (zur Erinnerung: die rumänischen Behörden wissen nichts von der Existenz dieser Personen, auch wenn behauptet wird, dass die Behörden in der EU gut vernetzt wären).

Es wird dazu aufgefordert, sich um die Klärung der Staatsangehörigkeit zu kümmern. Das sollte derjenige tun, der beabsichtigt, die rumänische Staatsbürgerschaft fortzuführen. Die o.g. Gruppe jedoch sollte sich das gut überlegen, da die rumänischen Behörden erst durch den Antrag auf Klärung der Staatsangehörigkeit auf diese Personen aufmerksam werden. Ist es da nicht sinnvoller, nicht tätig zu werden, auch mit der Bürde weiterhin rumänischer Staatsbürger (ohne Rechte und möglicherweise auch ohne Pflichten) zu bleiben?





Michael5
schrieb am 13.02.2025, 10:58 Uhr (am 13.02.2025, 11:02 Uhr geändert).
Geehrter ingenius mobile,

Ihren Beitrag zu diesem Thema finde ich schon ein wenig befremdlich. Wenn ich hier lese mit welcher Abscheu sich der eine oder die andere zu diesem Thema äußert - es klingt manchmal wie "Krätze", wie eine unheilbare Krankheit, bei denen die sich beklagen.

Wen meinen Sie damit? Wer hat sich beklagt? Und "Abscheu", "Krätze" und "unheilbare Krankheit"? Harte Worte!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 16.02.2025, 09:26 Uhr (am 16.02.2025, 09:37 Uhr vom Moderator geändert).
Freunde, bleibt sachlich und unaufgeregt.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 16.02.2025, 09:36 Uhr
Liebe Freunde,
eine Staatsangehörigkeit beschreibt ein Rechtsverhältnis mit ganz unterschiedlichen Folgen. Darauf hatte ich schon zu Beginn des Artikels hingewiesen. Der Artikel ist wegen zahlreicher Fragen zu dem Thema verfasst worden - und zwar anhand der Fragen - , und NICHT um für eine bestimmte Entscheidung (Verzichten, Behalten, Erwerben) Position zu beziehen.

Anlass für unangemessene und unüberlegte Aussagen ("Krätze", "lächerlich") besteht daher NICHT. Auch das haben wir in Siebenbürgen gelernt oder hätten es lernen können ...

Es wurde gefragt, welche Vorteile und welche Nachteile eine doppelte Staatsangehörigkeit hat. Hierzu wurde im Artikel - wegen des Umfanges und der vielen Möglichkeiten - nur kurz und allgemein geantwortet. Gerne versuche ich einige Punkte besser zu klären: Wer die Staatsangehörigkeit eines Staates hat, gilt bei Aufenthalt in diesem Staat als Inländer. Wenn also jemand, der neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit hat, nach Rumänien fährt, dann wird er bei Aufenthalt in Rumänien wie ein Inländer behandelt. Wenn er dort geschäftlich tätig wird, kann es Vorteile geben (z.B. steuerlicher Art). Wenn er in Problemsituationen gerät, kann es nachteilig sein, weil dann konsularischer Schutz nur bedingt wirkt... Wenn jemand in Deutschland nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, darf er nicht lügen. Er MUSS angeben, dass er auch die rumänische Staatsangehörigkeit hat, wenn dieses der Fall ist. Das dürfte zwar nach dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 inzwischen wegen der Gleichwertigkeit der EU-Staatsangehörigkeiten kein Problem mehr sein, es war aber - etwa bei Übernahmen in ein Beamtenverhältnis, für Lehrer oder andere Berufe - vorher unter Umständen kompliziert.

Die Liste der Fälle, in welchen es eben einen Unterschied macht, wäre sehr lang. Daher kann die Frage - verzichten - behalten - neu beantragen - wiedererwerben nach vorherigem Verzicht - nur jeder für sich und nach Klärung der Fragen in dem eigenen konkreten Fall beantworten.

Ausführungen zu den Möglichkeiten des Erwerbs sind nur deswegen nicht in den Artikel aufgenommen worden, weil NIEMAND DANACH GEFRAGT hat. Alle Informationen und erforderliche Unterlagen dazu finden Sie natürlich auf der Internetseite der rumänischen Auslandsvertretungen.

Nun noch kurz zur Ergänzungsfrage von Michael5: "Wie lange "erbt" man die Staatsangehörigkeit durch Geburt?"

Ganz einfach: Bis der Kreislauf einmal durch ein Verzichtsverfahren aberkannt und die automatische Weitergabe dadurch durchbrochen wird.

Es wurde im Artikel ausgeführt, dass die Staatsangehörigkeit nicht "verfällt", durch Zeitablauf "verschwindet" oder "vergessen" wird. Wer sie hat und Kinder bekommt, gibt diesen die Staatsangehörigkeit ebenfalls weiter. Das gilt von Generation zu Generation.

Wer das nicht möchte, muss ein Verzichtsverfahren durchführen.

"Klären" sollte das nicht derjenige, der sie hat und behalten möchte (der muss gar nichts machen, er kann bei der Botschaft einen rumänischen Pass beantragen und sich z.B. an Wahlen in Rumänien beteiligen). Klären muss das aber derjenige, der sie NICHT behalten sondern abgeben will - bzw. die Eintragung dazu in deutschen Melderegistern löschen möchte. Das geht nur mit der offiziellen Bescheinigung.

Alles Gute.
ingenius mobile
schrieb am 16.02.2025, 11:03 Uhr (am 16.02.2025, 11:20 Uhr geändert).
Lieber Herr @Michael5,
bitte sehen Sie es mir nach, dass ich in Ihrem sachlichen Thread meinem überspitzten Beitrag zum Thema "Botschafter zu Siebenbürgen süße Heimat" gebracht habe.
Ich habe den Satz "mit Rumänien habe ich abgeschlossen" von einigen Leuten gehört. Nicht allzu oft, waren es diejenigen, die ihre Staatsangehörigkeit abgegeben haben, emotional aber weit entfernt davon waren, mit Rumänien abgeschlossen zu haben - was auch immer das bedeutet.

Wenn es um unser Wirken/ unseren möglichen Einfluß in unseren Herkunftsorten angeht,
könnte die vorhandene rumänische Staatsangehörigkeit als ein Stück/ ein Baustein tatsächlichen Engagement (z.B. bei Wahlen) gelebt werden.
Ganz abgesehen davon, dass der Verlust der rumänischen Sprachkenntnissen und rumänischen Kultur, bei den meisten Kindern und Enkelkindern, unsere Fähigkeit als Gemeinschaft in unseren Heimatorten, zusammen mit den lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, in Zukunft drastisch schmälern wird.

Aus der italienischen Community kenne ich Geschichten, bei denen in der Vergangenheit, zu Lokalwahlen in Italien, ganze ehemalige Dorfgemeinschaften mit dem Bus aus Deutschland zum Wählen in die Heimat nach Italien abgeholt wurden. Das hat Gemeinschaften zusammengehalten und das bewußtsein für die zu lösenden Probleme vorort gestärkt.

Da es sich hier um eine Diskussion zu der juristischen Fragestellung handeln, stelle ich den nicht her gehörenden und zum Teil emotional aufgeladenen Teil, den ich mit dem Thema verbinde, hiermit ein.
juma
schrieb am 16.02.2025, 15:57 Uhr (am 16.02.2025, 15:58 Uhr geändert).
Hallo zusammen - wenn ich das hier so lese, heißt es nicht ebenso, dass alle Siebenbuerger auch Österreicher und auch Ungarn sind? Siebenbuergen gehöerte ja bis 1918 zu Österreich/Ungarn.
Nimrod
schrieb am 16.02.2025, 19:41 Uhr (am 16.02.2025, 19:45 Uhr geändert).
Staatsbürgerschaften und ihre historischen Änderungen

Die Frage von Juma ist nicht uninteressant-seine Vermutung aber, daß die Siebenbürger auch noch Österreicher und Ungarn wären, ist schon durch den historischen Verlauf der Geschichte der letzten 85 Jahre einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Durch den 2. Wiener Schiedsspruch 1940 wurden ja Nordsiebenbürgen und das „Reener Ländchen“ aus Rumänien ausgegliedert und wieder an Ungarn angeschlossen. Also waren diese Siebenbürger bis zur befohlenen Evakuierung wieder ungarische Staatsbürger. Südsiebenbürgen blieb bei Rumänien und diese Siebenbürger blieben rumänische Staatsbürger und sind es nach den hier beschriebenen Informationen immer noch. Nach dem II. Weltkrieg wurde aber auch von Rumänien bezügl. der Staatsbürgerschaft einiges gegensätzlich zur heutigen Situation behandelt. Die nach dem Krieg aus der Gefangenschaft entlassenen siebenbürgischen Soldaten, die aufgrund der politischen Lage zur deutschen Wehrmacht oder Waffen-SS eingezogen wurden, durften, auch wenn sie noch nahe Angehörige in Rumänien hatten, nicht mehr einreisen und die rumänische Staatsbürgerschaft wurde ihnen aberkannt. Auch Ungarn entzog den evakuierten Siebenbürgern Ende 1945 durch eine Verfügung mit dem Alliierten Kontrollrat die ungarische Staatsbürgerschaft. Die gleich nach dem Krieg als Flüchtlinge in Deutschland angekommenen Siebenbürger wurden nach Artikel 116 des Grundgesetzes als deutsche Staatsbürger anerkannt. Anders erging es vielen siebenbürgischen, aus der Kriegsgefangenschaft entlassenen Soldaten der Wehrmacht und der Waffen-SS. Sie wurden in der Bundesrepublik als „staatenlos“ eingestuft und mußten, zusammen mit ihren Ehegattinnen und auch schon in Deutschland geborenen Kindern erst wieder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, daß auch Ehefrauen, die keine Flucht hinter sich hatten weil sie „Reichsbürgerinnen“ waren und Deutschland nie verlassen hatten, durch die Heirat mit einem „staatenlosen“ die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten und sich deshalb neu einbürgern lassen mußten. In der heutigen BRD wird genau das Gegenteil praktiziert. Deutsche Frauen heiraten Migranten und bekommen Kinder um eine Abschiebung ihres Ehegatten zu verhindern.
Michael5
schrieb am 18.02.2025, 11:28 Uhr (am 18.02.2025, 11:34 Uhr geändert).
Nachdem der Artikel nun auch in der SBZ vom 18.02.2025 erschienen ist, werden sich vermutlich weitere Fragen ergeben. Das ist aber auch normal, denn jeder möchte zu "seinem" konkreten Fall Auskunft erhalten.

An dieser Stelle möchte ich zuerst Herrn Dr. Fabritius danken, nicht nur für den Artikel, sondern auch für die ergänzenden Angaben auf der Homepage und den Beiträgen hier im Forum. In diesen hat er viele Dinge zurechtgerückt und genauer oder auch nochmals deutlich erklärt.
Nachfragen in meinem Bekanntenkreis haben jedoch ergeben, dass viele der Befragten keine Ahnung hatten, dass sie eigentlich auch rumänische Staatsbürger sind (mit allen Vor-und Nachteilen). Vor allem die in Deutschland geborenen haben sich kaum mit dem Thema befasst und genau für diese möchte ich mehr Klarheit haben.

Man möge es mir nachsehen - auch wenn ich nun einigen Lesern als kleinkariert und nervig erscheine - dass doch noch einige Fragen aufgetaucht sind. Und ich glaube, dass diese Fragen nicht nur mich, sondern auch recht viele Landsleute interessieren würden. Sollte das nicht der Fall sein und mir das deutlich gemacht wird, werde ich mich zurückziehen und keine weiteren Fragen stellen.

1. Thema: Verzicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit

Auf meine Frage "Wie lange?" (dieser Kreislauf weitergeht und über wieviele Generationen sich das hinziehen soll) hat H. Fabritius freundlicherweise auch geantwortet.
(Zitat Fabritius am 16.02. hier im Forum: "Ganz einfach: Bis der Kreislauf einmal durch ein Verzichtsverfahren aberkannt und die automatische Weitergabe dadurch durchbrochen wird.")
Soweit, so gut. Ein kleiner Vermerk zum Zeitpunkt des Verzichtes hätte genügt - nämlich, dass dieses Verzichtsverfahren sich nur auf den Betroffenen selbst (und eventuell seine minderjährigen Kinder, sofern diese im selben Verzichtsverfahren eingetragen sind) bezieht. Waren die Kinder zum Zeitpunkt des Verzichtes bereits erwachsen, wird dieser Kreislauf nicht durchbrochen und geht weiter.
(Zitat Fabritius in seinem Zeitungsartikel: "...alleine der Verzicht durch ein Elternteil führt noch nicht zum Verzicht auch für die Kinder. Volljährige Kinder müssen das Verfahren eigenständig führen.")
Man kann nun aufführen, dass das ja alles drinsteht, man muss es nur richtig lesen usw. Das ist richtig, aber das Eine steht im Zeitungsartikel, das Andere im Forum oder auch in den Ergänzungen. Und das wäre für den Leser eine Zumutung, weitere Erläuterungen eben anderswo zu suchen.
Das wollte ich nun mal richtigstellen, da ich jemanden kenne, der tatsächlich auf die rumänische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, als sein Sohn bereits erwachsen war. Und dieser (der Sohn) wollte das natürlich nicht wahrhaben. Nach meiner Auffassung wird hier also der "Kreislauf" nicht durchbrochen.

2. Thema: "Inländer" z.B. bei einem Aufenthalt in Rumänien

Hier handelt es sich vor allem um Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsche und rumänische), aber auch um Vor-und Nachteile (der rumänischen Staatsangehörigkeit). Mir ging es vor allem um die Nachteile und da hat H. Fabritius meine Vermutungen bestätigt.
(Zitat Fabritius am 16.02. hier im Forum: "...wenn er in Problemsituationen gerät, kann es nachteilig sein, weil dann konsularischer Schutz nur bedingt wirkt..." Auf gut deutsch: wenn er z.B. einen Unfall mit Todesfolge baut, kann er echte Probleme haben, da er dann als rumänischer Bürger angesehen wird. Die Folgen will ich nicht weiter erläutern, das kann sich jeder ausmalen.
Aber auf etwas ist Herr Fabritius dann doch nicht weiter eingegangen und das ist für mich ganz wichtig.
Voraussetzung: der Betroffene ist deutscher Staatsbürger (in Deutschland geboren) und nebenbei auch rumänischer Staatsbürger. Da er sich nie um die rumänische Staatsangehörigkeit gekümmert hat und auch keinen Verzichtsantrag gestellt hat, weiß der Rumänische Staat nichts von ihm. (auf diesen Punkt werde ich noch zurück kommen)
Um beim o.g. Beispiel zu bleiben: wenn er nur seine deutsche Staatsangehörigkeit angibt, kann er trotzdem die genannten Probleme haben? Nach meiner Auffassung nein. Diese Probleme bekommt er nur, wenn er die rumänische Staatsangehörigkeit nennt, bzw. ihm diese irgendwie nachgewiesen werden kann.

3. Thema: "Klärungsantrag"

Ich betrachte dieses Thema aus zwei Perspektiven: aus der Sicht des Betroffenen rumänischen Staatsbürgers und aus der Sicht des Rumänischen Staates

Sicht des Betroffenen (als Voraussetzung setze ich hier immer: rum. Bürger, aber in Deutschland geboren und somit auch deutscher Staatsbürger).
Ein Verzicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit wurde nie durchgeführt
.
Hier ergibt sich zunächst die Frage, ob der Betroffene überhaupt weiß, dass er auch rumänischer Staatsbürger ist.
Nach meinen Erfahrungen wissen das sehr wenige, vor allem Kinder oder Enkelkinder unserer Landsleute. Meistens kümmern die sich überhaupt nicht drum und sagen: ich bin in Deutschland geboren, der rumänische Staat interessiert mich nicht. (natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die stehen hier nicht zur Debatte). Und, wenn er weiß, dass er rumänischer Staatsangehöriger ist, braucht er ja keinen Klärungsantrag stellen.

Sicht des Rumänischen Staates
Der Rumänische Staat weiß, dass er im Ausland (vor allem in Deutschland) sehr viele Staatsangehörige hat. Von denjenigen, die noch in Rumänien geboren sind, gibt es auch noch Daten (Geburtsdaten, eventuell auch von Kindern) Aber von in Deutschland geborenen gibt es nichts, es gibt kein "Gesicht" dazu. Für den Staat sind das unsichtbare Bürger.
(Zitat Fabritius am 11.02. hier im Forum: "Der Rumänische Staat erfährt das nicht automatisch, sondern erst wenn er es prüft. Es kommt auch gar nicht darauf an, ob und wann er es erfährt." Anmerkung meinerseits: es geht hier um in Deutschland geborene Kinder und ihre Daten)
Und wann prüft der Staat das? Na, z. B. beim Klärungsantrag. Da liefert man ihm freiwillig alle benötigten Daten. Und natürlich, wenn man auf die Staatsangehörigkeit verzichten will. Da muss man ja zuerst den Klärungsantrag stellen.
Und so werden aus unsichtbaren plötzlich sichtbare Bürger. Und ein gutes Geschäft kann es auch noch werden. Wenn diese Bürger auf die Staatsangehörigkeit verzichten wollen, kostet das auch noch eine Kleinigkeit.
Von den bürokratischen Hürden ganz zu schweigen ! (s. Zeitungsartikel)

Mein Fazit und meine Empfehlung: ruhig bleiben, kühlen Kopf bewahren und das Ganze gut überlegen! Auch wenn wir diese meist ungewollte Staatsangehörigkeit noch über Jahrzehnte mitschleppen müssen und unsere Enkel, Urenkel usw. irgendwann dann nach dem gleichen Schema noch weitere Staatsangehörigkeiten dazubekommen, irgendwann wird dieser Irrsinn ein Ende nehmen.

Bleiben Sie gesund!


Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.02.2025, 07:36 Uhr
Lieber Michael5,
Zu Ihren weiteren Fragen:

1) Ja, der volljährige Sohn müsste ein eigenes Verzichtsverfahren durchführen. Tut er das nicht, bleibt er rum. Staatsangehöriger und gibt das auch an seine Kinder weiter.

2) Kann er Probleme bei Aufenthalt in Rumänien bekommen, auch wenn er selbst die Staatsangehörigkeit nicht angebt?

Ja, kann er. Bei vielen Vorgängen wird auch nach den Eltern gefragt. Wenn dann auffliegt, dass ein Elternteil die Staatsangehörigkeit hat, wird das auch für die Person geschlossen. Auch kann es je nach Fall sein, dass die Staaten untereinander Daten austauschen. Wenn er also etwa in einem Verkehrsunfall verwickelt wird, wo jemand verletzt wurde, könnte er z.B. festgehalten werden. Das wird den deutschen Behörden gemeldet. Wenn in den deutschen Meldedaten dann seine rumänische Staatsangehörigkeit vermerkt ist, wird das zurückgemeldet. Ich würde mich also nicht darauf verlassen, dass „den Kopf in den Sand stecken“ eine gute Strategie ist… 😉

3) Zuerst ist eine Ungenauigkeit bei ihrer Einleitung zur Frage Nr. 3 zu klären: Es ist nicht gesagt, dass bei einer Geburt in Deutschland automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird. Da sind noch andere Voraussetzungen nötig: Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von ausländischen Eltern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, WENN ein Elternteil seit mindestens acht Jahren und nunmehr fünf rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Wenn also jemand z.B. im Rahmen der EU-Freizügigkeit etwa vor zwei Jahren aus Rumänien nach Deutschland gekommen ist und jetzt hier ein Kind zur Welt bringt, wird das noch lange nicht deutscher Staatsangehöriger. Sonst könnte ja jeder zur Geburt nach Deutschland reisen, und seinem Kind so die deutsche Staatsangehörigkeit schenken. Klappt nicht.

Aber nun zur eigentlichen Frage: Einen Klärungsantrag muss jemand stellen, wenn er einfach wissen will, was Sache ist, oder wenn er auf die Staatsangehörigkeit verzichten möchte. Dafür muss er nämlich zuerst beweisen, dass er sie überhaupt hat. Das kann er mit der Antwort auf die Klärungsanfrage.

Mit ihrer Vermutung zu den für den rumänischen Staat „unsichtbaren Bürgern“ haben Sie auf den ersten Blick recht. Es kann aber vom Zufall abhängen, dass der rumänische Staat das erfährt und sein zuerst „unsichtbare Bürger“ plötzlich sichtbar wird. Ich habe keine Informationen darüber, in welchen Fällen etwa der rumänische Staat eine Mitteilung bekommt, wenn mit einer Person, bei welcher in deren deutschen Meldedaten eine rumänische Staatsangehörigkeit vermerkt ist, irgendetwas passiert. Ich jedenfalls würde eine derart wichtige Angelegenheit, wie eine Staatsangehörigkeit, rechtzeitig klären. Wenn irgendwann damit ein Problem auftreten sollte, wird es sehr lästig, sich dann in Eile darum zu kümmern.

Alles Gute.
Michael5
schrieb am 20.02.2025, 11:30 Uhr (am 20.02.2025, 11:34 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Fabritius,

vielen Dank, dass Sie sich wiederum Zeit genommen haben, auf die o.g. Einwände zu antworten. Manchmal frage ich mich, wie schaffen Sie das? Ich bin Rentner, habe aber nicht soviel Zeit. Respekt und Dank!

Zu Punkt 1. Das ist eindeutig und das hatte ich auch so gesehen. Punkt abgehakt.

Zu Punkt 2. (Kann er Probleme bei Aufenthalt in Rumänien bekommen, auch wenn er selbst die Staatsangehörigkeit nicht angibt?

Ihre Antwort: "Ja, kann er." Als Begründung führen Sie dann aber aus: Zitat:"...kann es je nach Fall sein, dass die Staaten untereinander Daten austauschen..."
Das könnte ich mir nur unter ganz besonderen Umständen vorstellen. Denn wir haben auch ein sehr strenges Datenschutzgesetz. Und selbst Behörden müssen mit unseren Daten sehr vorsichtig umgehen. Außerdem haben Sie im Zeitungsbericht erwähnt, dass bei den deutschen Meldeämtern ein Vermerk eingetragen ist, Zitat: "...wenn dort Anlass zur Vermutung zum Bestand der Staatsangehörigkeit besteht...
Ob das tatsächlich zutrifft, können die Meldeämter aber NICHT prüfen, diese ist den rumänischen Behörden vorbehalten..."

Mit anderen Worten: die rumänischen Behörden wissen es nicht, die deutschen Behörden auch nicht . Und weiter in Ihrem o.e. Zitat: "Deswegen kommt es auch NICHT auf Auskünfte oder Meinungen der deutschen Behörden dazu an, Fragen der rumänischen Staatsangehörigkeit können verbindlich nur von den Behörden des rumänischen Staates beantwortet oder geregelt werden."
Mit anderen Worten: Selbst wenn der Rumänische Staat bei den deutschen Behörden Daten abfragen will, eine verbindliche Antwort wird er vermutlich nicht erhalten können. Also kann er es auch bleiben lassen. Im Übrigen, ist es doch für jeden Landsmann viel einfacher zunächst bei den deutschen Behörden nachzufragen, ob ein Eintrag (Vermerk) zur rumänischen Staatsangehörigkeit besteht. Unter Umständen kann man auch relativ leicht diesen Vermerk löschen lassen. Bei mir hat das jedenfalls problemlos funktioniert. Und gekostet hat es auch nichts.

Zu Punkt 3. Im ersten Abschnitt "...Ungenauigkeit bei ihrer Einleitung..." Ja, OK, mea culpa. Ich habe mich darauf vor allem auf unsere siebenbürgischen Landsleute bezogen, die mittlerweile (fast) alle auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ich habe nicht die ausschließlich rumänischen Staatsbürger gemeint, die in Deutschland ein Kind zur Welt bringen, um diesem Kind dann die deutsche Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Mir ging es nur um die Siebenbürger Sachsen, die nach Einreise relativ schnell auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und deren in Deutschland geborenen Kinder dann durch Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Zweiter Abschnitt: Zitat: "Einen Klärungsantrag muss jemand stellen, wenn er einfach wissen will, was Sache ist, oder wenn er auf die Staatsangehörigkeit verzichten möchte. Dafür muss er nämlich zuerst beweisen, dass er sie überhaupt hat. Das kann er mit der Antwort auf die Klärungsanfrage."
Dem stimme ich nicht ganz zu und das hatte ich schon in meinem letzten Beitrag erwähnt. Er braucht nur in Erfahrung bringen, ob einer seiner Vorfahren die rumänische Staatsangehörigkeit hatte und ob es irgendwo in diesem Kreislauf eine Unterbrechung gegeben hat, ob ein wirksamer Verzicht besteht. Zugegeben, dass das nicht immer einfach ist (vor allem in der 2. und 3. Generation usw.). Aber es dürfte wesentlich einfacher und kostengünstiger sein. Wenn er das geklärt hat, weiß er auch, ob er rumänischer Staatsbürger ist oder nicht. Und wenn er es weiß, braucht er keinen Klärungsantrag stellen. Und damit braucht er dem Rumänischen Staat seine Daten nicht auf dem Tablett präsentieren. Das sollte (muss er sogar) nur dann machen, wenn er auf die rum. Staatsangehörigkeit verzichten, oder diese aktiv beibehalten will. Und damit hätte ich, aus meiner Sicht, auch den dritten Abschnitt geklärt.

Mich wundert aber, dass dieses Thema anscheinend nur wenige Betroffene interessiert. Obwohl schon weit über 1000 Aufrufe erfolgt sind, hat sich kein einziger Forumsteilnehmer ernsthaft dazu geäußert. Das Ganze verkommt zu einem Dialog zwischen mir und Herrn Fabritius.
Mich würden auch andere Meinungen interessieren, jeder hat doch eigene Erfahrungen. Schließlich ist es ein Diskussionsforum.

Bleiben Sie gesund!

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