"Geerbte"Staatsangehörigkeit
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Vielleicht wäre es noch interessant zu wissen, was der Unterschied zwischen dem Rumänischen Pass und dem Rumänischen Ausweis bedeutet,eine Frage an Herr Fabritius??
Ergänzung: Im "Verzichtsantrag auf rumänische Staatsbürgerschaft" müssen "triftige Gründe" ("motive temeinice") angegeben werden. Sonst heißt es gleich am Schalter: "Ihr Antrag wird zurückgewiesen werden! Und die Gebühr wird Ihnen nicht erstattet!" – "Vă respinge cererea! Și nu vă restituie taxa!" Auf den Antrag sollte man also z. B. schreiben: "... aus beruflichen Gründen" ("... din motive profesionale").
Ich heiße zwar nicht Fabritius, ich versuche mich trotzdem an einer passenden, kurzen Antwort.
In Deutschland müssen Inländer (grundsätzlich) einen PA haben, einen Reisepass dürfen sie haben; wer einen RP hat, braucht nicht zwingend auch einen PA (s. Ausweispflicht, Ausweisrecht).
In Rumänien müssen Inländer ab 14 J. (grundsätzlich) einen PA haben, zusätzlich dürfen sie einen RP haben.
In Deutschland müssen Inländer (grundsätzlich) einen PA haben, einen Reisepass dürfen sie haben; wer einen RP hat, braucht nicht zwingend auch einen PA (s. Ausweispflicht, Ausweisrecht).
In Rumänien müssen Inländer ab 14 J. (grundsätzlich) einen PA haben, zusätzlich dürfen sie einen RP haben.
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