https://portal.just.ro/108/SitePages/Dosar.aspx?id_dosar=10800000000137005&id_inst=108
Das Amtsgericht BRASOV hat in einem gleich gelagerten Fall, Petent nie rum. Staatsbürger, am 08.04.2025 den Widerspruch zur Ablehnung der Entschädigung abgeschmettert. Dies als "definitivă" gekennzeichnet. Nun, ich bin kein Jurist, aber das klingt nach endgültig, keine weiteren Rechtsmittel möglich! Andererseits, kann das sein, bei gleicher Sachlage?! Eine Begründung liefert das Amtsgericht Brasov nicht! Țara lui Papură Vodă?
Was stimmt nun bez. in DE geborenen Kindern
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Es hat sich spät herausgestellt, dass im Falle der Ablehnung des Antrags durch das Amtsgericht Brasov der Grund ein anderer war, nicht das Fehlen der rum. Staatsangehörigkeit, sondern die Mitgliedschaft der Deportierten in einer Frauengruppe der NPD, vor der Deportation. Sauber dokumentiert in der Personalakte durch die russische Lagerverwaltung, geliefert vom DRK. Pech gehabt!
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