Geburtsurkunde mit Apostille

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Marky
schrieb am 02.07.2025, 17:16 Uhr
Meine Frau besitzt eine rumänische Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung. Diese hat bisher immer ausgereicht. Für eine Antragstellung wird allerdings jetzt eine Geburtsurkunde mit Apostille verlangt. Kann man beim rumänischen Konsulat eine alte Geburtsurkunde mit Apostille versehen lassen? Leider antwortet das rumänische konsulat auf Anfragen nicht.
tick
schrieb am 03.07.2025, 14:23 Uhr
Was braucht deine Frau:
a) braucht sie eine "Geburtsurkunde mit Apostille"?
b) oder braucht sie eine "beglaubigte Kopie mit Apostille der Geburtsurkunde"?

zu a)
Soweit mir bekannt ist, werden Originaldokumente nicht mit Apostillen versehen.

zu b)
Eine "beglaubigte Kopie mit Apostille eines Originaldokumentes" kann jeder Notar machen.

Regine ( Jini )
schrieb am 03.07.2025, 19:13 Uhr
Hallo Marky, hallo tick,
erstmal: Neeee, tick, Notare stellen keine Apostillen aus.

Marky, Deine Angaben sind etwas schwammig und ungenau; ich versuche sie etwas einzuordnen.
Deine Frau hat ihre rumänische Geburtsurkunde hier in D bei einem vereidigten ÜbersetzerIn in die deutsche Sprache übersetzen lassen.
Und nun die einfachste Version:
Jeder vereidigte Übersetzer/Dolmetscher muß sich in einem Register, z.B. beim zuständigen Landgericht registrieren lassen. Auf Antrag stellt dann das Landgericht eine Apostille aus.
Eine Apostille (Haager Apostille) ist nichts anderes als eine Bestätigung der Echtheit des Dokumentes, also einfach ausgedrückt:
die Bestätigung der Original-Unterschrift des Übersetzers/Dolmetschers.

Auf dem übersetzten Dokument findest Du den Namen und Stempel des vereidigten Übersetzers/der Übersetzerin. Ruf´ ihn/sie doch mal an (oder das Übersetzungsbüro) und frage ihn/sie, bei welchem Landgericht er/sie registriert ist.
Zweite Möglichkeit: Du rufst direkt beim Langericht an (zuständig für den Wohnort des Übersetzers) und fragst nach dem Menschen XY...
In jedem Landgericht gibt es die Abteilung:
Apostille und Legalisationen, die haben auch eine Tel.-Nr.!
Kosten der Apostille: ca. 25,00 Euro.

Guten Erfolg!
tick
schrieb am 03.07.2025, 21:40 Uhr
Hallo Regine,
ich habe mich hier zu einer "beglaubigten Kopie mit Apostille für ein Originaldokument" (z. B. die rumänische Geburtsurkunde) geäußert, weil der Herr hier, Marky, davon schreibt, dass er sich schon an ein rumänisches Konsulat gewendet hat, und daraus schließe ich, dass es nicht um die deutsche Übersetzung geht, auf die du dich beziehst.

Also, wenn man eine beglaubigte Kopie mit Apostille eines Originaldokumentes braucht, wird zuerst eine beglaubigte Kopie von einem Notar angefertigt, die der Notar an ein Gericht weiter gibt, wo dann die Apostille hinzugefügt wird. Bei manchen Notaren bekommt man die beglaubigte Kopie gleich ausgehändigt und damit muß man selbst zum Gericht gehen, wo die Apostille hinzugefügt wird. Ohne beglaubigte Kopie vom Notar geht es nicht.

Und wenn Marky eine Apostille auf der Übersetzung haben möchte, kann er sich an deine Ausführungen halten.
tick
schrieb am 04.07.2025, 16:35 Uhr
Inzwischen habe ich sehr Unterschiedliches zu Apostillen gehört, so dass ich meine Schreiberei hier zurücknehmen muß, weil ich nicht einschätzen kann was richtig ist.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.