Abtretung der Rente von Behörde abgeleht

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alex44
schrieb am 07.08.2008, 14:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

wie von Ihnen in unserem letzten Informationsaustausch empfohlen, habe ich eine Abtretungserklärung der Rente aus Rumänien an die Rentenbehörde geschickt. Diese wurde jetzt mit folgender Begründung abgelehnt:
"1. Es sei nicht bekannt, ob das rumänische Recht eine Abtretung, wie im SGB Teil 1 genannt, überhaupt vorsieht und somit Geldleistungen an sie gewährt werden können. Und
2. Die europ. Vorschriften verlangen laut Anhang 6 Abschnitt V der EWG-VO 574/72 die Zahlung der Rentenleistungen DIREKT gegenüber dem Rentenberechtigten."

Des Weiteren unterrichtete mich die Behörde, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt bezüglich meines Widersprchs Nachricht erhalte.

Nun meine Frage dazu: Im Arikel 53 EWG 574/72 werden die mittelbare und unmittelbare Zahlungsmöglichkeiten beschrieben. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die mir erlaubt, auf eine mittelbare Zahlung der Rente gemäß Art. 54-58 EWG 574/72 zu bestehen, vor allem weil Rumänien als Land für unmittelbare Zahlunsgweise in dem Anhang 6 gar nicht aufgeführt wird?

Führt diese Vorgehensweise dazu, dass das Bestehen auf eine mittelbare Zahlung als Verzicht meinerseits auf die Rente interpretiert wird und somit die Rente gekürzt wird?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.



Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.08.2008, 20:41 Uhr
Die Frage mit der Abtretung befindet sich in Klärung. Der Aufschub des Leistungsbeginns darf NICHT als Verzicht ausgelegt werden (laut einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichtes).

Also: weiter dagegen vorgehen.
alex44
schrieb am 08.08.2008, 08:54 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich warte dann den nächsten Schritt der Rentenbehörde ab.

Viele Grüße

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