Abzug Krankenversicherung auch im September 2025 trotz Vorlage einer Krankenversicherung in Deutschland

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Vanni
schrieb am 24.09.2025, 20:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
mein Name ist Waltraud Böhm, geb. Fabian. Ich habe bereits im August die ausgefüllten Formulare und eine Kopie der Krankenversicherungskarte an die rumänische Krankenversicherung in Mures versandt mit dem Ergebnis, dass die Rente auch im September gekürzt wurde. Habe nun wieder eine "Contestatie" gemacht und gefragt, warum die Rente weiterhin gekürzt wird. Was kann man noch machen? Welchen Vorschlag haben Sie?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße aus Ulm
Waltraud Böhm
Peter Otto Wolff
schrieb am 25.09.2025, 11:37 Uhr (am 25.09.2025, 11:53 Uhr geändert).
Hallo Vanni, ich verstehe z.T. deine Empörung, aber... die Vorstellung, man schickt, wie von Dr. Fabritius empfohlen, einen Widerspruch, hoffentlich an die zuständige Behörde, zu 100% akkurat ausgefüllt, mit den geforderten Anlagen, auch korrekt unterschrieben, und irgend eine Behörde, in RO oder GE, springt im Quadrat, überschlägt sich und beseitigt sofort die Ungerechtigkeit, ist kindisch. So funktioniert die reale Welt nicht! Vorausgesetzt dein Begehren kommt richtig an, der E-Mail-Server hat nicht gestreikt, die Post, in DE oder RO, hat nicht geschlampt, wird das Anliegen zur Kenntnis genommen und geprüft. Oft übersteigt es die Kompetenz des Sachbearbeiters, der Chef muss entscheiden. Das dauert...
Bis die Entscheidung, ggf. positiv, wirksam wird, dauert es!
Man befindet sich in der Zwischenhölle! Nun aber die positive NACHRICHT: es gibt inzwischen Antworten der angerufenen Widerspruchstellen, und die sind, nach den Gesetzen der Logik, besser, als man im schlechtesten Fall hätte befürchten können! Diese Widerspruchstellen haben, indirekt, zugegeben, dass es eine gültige Widerspruchmöglichkeit GIBT, sogar das notwendige Formular (B) mitgeschickt. In der Konsequenz bedeutet das, man bekommt, nach Prüfung der geforderten Nachweise, irgendwann, nicht nur wieder die alte Entschädigung, sondern auch rückwirkend die zu unrecht gekürzten Beträge überwiesen!!! Darauf kann man schon heute anstoßen. Halleluja, lobet den Herrn!

Nachtrag:

Es ist leider gelebte Wirklichkeit, dass die regionalen Zweigstellen der CASA de PENSII keineswegs gleich agieren, vielmehr tut jede was sie will! So auch i.S. Kooperation mit der Schwesterbehörde, CASA de Asigurari de SANATATE! Im Zweifel reicht es keineswegs, wenn man seinen Widerspruch der CJP schickt, die sind nich direkt zuständig! In diesem speziellen Fall muss man den Widerspruch an die regional zuständige CASA de Asigurare de SANATATE schicken, nur die ist befugt zu prüfen, ob man ggf. vom Abzug CASS befreit ist. Erst bei positivem Bescheid, der ihnen NICHT mitgeteilt wird, sondern nur der CJP, wird diese wieder den alten Betrag überweisen, zuzüglich der zu Unrecht einbehaltenen CASS-Beiträge.
romero
schrieb am 26.09.2025, 14:02 Uhr
Hallo Herr Wolff,

träumen Sie weiter, auf absehbarer Zeit bleibt der 10-prozentige Abzug bestehen. Rückwirkend die bereits einbehaltenden CASS Beiträge? Die wurden laut Gesetz 141/2025 zu Recht einbehalten.

Sie hatten bis dato kostenlose Vergünstigungen und die wurden ab August 2025 mit einem 10-prozentigen Abzug CASS belegt.
Die Vergünstigungen stehen Ihnen unabhängig von Staatsangehörigkeit und/oder Wohnsitz zur Verfügung.
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.09.2025, 15:40 Uhr (am 26.09.2025, 15:42 Uhr geändert).
Hallo romero, die Ausweisung der Abzüge als CASS-Beiträge, ohne entsprechende Gegenleistung, z.B. Inanspruchnahme der rum. Gesundheitsdienste, Medikamente, Arztdienste, KH-Dienste, ja zumindest Ausgabe einer Gesundheits-Card, schließt deren Berechtigung schlichtweg aus. Anders wäre es gewesen, wenn man diese Abzüge als "Solidaritätsabgabe" bezeichnet hätte. Selbst in der Not kann ein Staat nicht, unter falschem Namen, willkürlich irgendwas über Nacht einführen, es sei denn Sie sind der Meinung, RO ist eine Diktatur. Man hat vielmehr darauf gebaut, dass die Mehrzahl der Beschissenen nicht fähig/nicht willig ist, sich wirksam gegen die Überrumplungsaktion zu wehren. Mit Ihrer Logik scheint es auch nicht weit her zu sein. Wieso sollten sonst von manchen CJP Formulare veröffentlicht worden sein, um Widerspruch einlegen zu können, bei den CJASS?! Selbst die Oberbehörde der CJP hat inzwischen den Eingang von Widersprüchen bestätigt und darauf verwiesen, dass die Schwesterbehörde, Casa Nationala Asigurari de Sanatate, über die Ausnahme von dem Einzug entscheiden werde. Ich kann bezeugen, dass mir, persönlich, die Leiterin der CJP-Brasov schon kurz nach Einführung der Abgabe, Anfang August, genau das versichert hat, dass die gekürzten Beträge, nach Entscheidung der CASS-Stelle, erstattet werden sollen, wenn sie "von Oben" auch die Anweisung hatte, schon bei der August-Zahlung zu kürzen.
romero
schrieb am 26.09.2025, 16:03 Uhr (am 26.09.2025, 16:04 Uhr geändert).
Hallo Herr Wolff,

diese zusätzlichen Vergünstigungen - wohlgemerkt, in Rumänien - standen und stehen Ihnen zur Verfügung:

a) kostenlose und vorrangige medizinische Versorgung und Medikamente sowohl bei ambulanter Behandlung als auch bei Krankenhausaufenthalt;
b) kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Obus, Straßenbahn, U-Bahn); bei Unternehmen mit privatem Kapital werden die Kosten für Fahrkarten vollständig aus dem lokalen Haushalt der Verwaltungseinheit erstattet, in deren Umkreis der Begünstigte wohnt;
c) 12 kostenlose Fahrten pro Jahr mit der rumänischen Eisenbahn, 1. Klasse, in allen Kategorien von Personenzügen; die Nutzung ist auch für Begleitpersonen und Familienangehörige im Rahmen der für den Inhaber festgelegten Fahrgastzahl möglich;
d) eine Freikarte pro Jahr für eine Kurbehandlung;
e) im Rahmen der für Inhaber gemäß den Buchstaben b) und c) festgelegten Anzahl von Fahrten können diese auch für Begleitpersonen genutzt werden. Freikarten können auch vom Ehepartner oder von anderen vom Inhaber mit der Vertretung seiner Interessen bevollmächtigten Personen abgeholt und genutzt werden, basierend auf einer datierten Vollmacht, der eine Kopie des Ausweises des Inhabers beizufügen ist; die Anwesenheit des Inhabers ist zum Zeitpunkt der Fahrt nicht erforderlich;
f) Vorrang bei der Installation eines Telefonapparats sowie Befreiung von der Zahlung der Abonnementgebühr;
g) auf Anfrage die kostenlose Bereitstellung einer Grabstelle.

Es ist nichts Willkürliches passiert, sondern es wurde das Gesetz 141/2025 angewendet.
romero
schrieb am 26.09.2025, 16:27 Uhr
Hallo Herr Wolff,

die Formulare die manche Case de Pensii versenden sind eigentlich für die Rente und nicht für die Entschädigungen gedacht.
Peter Otto Wolff
schrieb am 27.09.2025, 10:18 Uhr
Hallo romero, was Sie aufzählen sind die Vergünstigungen gem. D.-L. 118/1990, hat mit dem Einzug einer CASS null zu tun. Sieht man schon daran, dass z.B. das Gesundheitsministerium wohl nicht zuständig ist für Genehmigung des Privilegs eines Telefon-Anschlusses, etc. Bez. von CJPs geschickten Formularen, was in Kenntnis der Art der "Rente" der Adressaten/Klienten geschehen ist, verdächtigen Sie die Beamten der Dummheit oder der Leichtsinnigkeit? Es geht ja immerhin um hochheitliche Handlungen, nicht um ein Murmelspiel oder eine Gewinnlotterie! Noch ein Argument? Die Oberbehörde der CJPs hat i.d.S. "notificări" an Landsleute geschickt, die Widerspruch an diese Behörde eingereicht haben! Auch ein Versehen?
Horst Klein
schrieb am 27.09.2025, 11:39 Uhr
Nix G'wiss woas ma ned!
Wie wär's mit Abwarten bis der Verband eventuell was klärt?

"Die Oberbehörde der CJPs hat i.d.S. "notificări" an Landsleute geschickt ..."
Das hat sich der ehrenwerte POW ausgedacht und stimmt nicht. Das gleiche gilt auch für die Behauptung, dass CJPs Formulare verschickt hätten.

Aktueller Stand ist, dass alleine die CJP Timis Formulare verschickt hat.
Obwohl diese Formulare eingereicht wurden, wurde die Entschädigungszahlung, auch jetzt im September, auch bei der CJP Timis gekürzt. Somit ist die ganze Aktion, auch bei der CJP Timis, wirkungslos.

Da sich alle anderen CJPs in dieser Angelegenheit anders verhalten, könnte es doch sein, dass der CJP Timis ein Fehler mit den Formularen unterlaufen ist.

Also dann weiterhin viel Spaß beim Gerüchteverbreiten und die Leute kirre machen.
Dammwächter
schrieb am 27.09.2025, 12:42 Uhr
Vielleicht wird auch umgekehrt ein Schuh daraus, Herr Klein. CJP Temesch hat die Formulare auch für jene verschickt, die nur Entschädigungsleistungen beziehen. Und damit verlangt sie persönliche Daten, wozu sie eine Rechtsgrundlage bzw. einen Grund braucht. Über diesen brauchen wir nicht zu spekulieren, er ergibt sich durch die Möglichkeit, "solicit..." anzukreuzen. Also hat CJP Temesch die (im Übrigen EU-Recht respektierende) Rechtsauffassung, dass eine vorliegende Krankenversicherung z.B. in Deutschland von einem CASS-Abzug in Rumänien befreit. Wie wir auch. Gemäß dem Spruch "Banatu-i fruncea" freuen wir uns und nehmen das ernst. Und wenn CAS Temesch ihre 10 % einbehält, ist ein Widerspruch eine logische Reaktion, in diesem kann man auf die Rechtsauffassung der CJP Temesch hinweisen. Ich erkenne darin kein "Kirremachen", auch wenn der Verband lobenswerterweise sehr aktiv ist. Im Allgemeinen ist es auch hilfreich, kann doch der Verband dann auf das Aktivwerden des "Fußvolks" hinweisen.
Und wenn es offensichtlich ist, dass die Behörden in Rumänien bei der Anpassung an den EU-Standard noch zu langsam sind, wissen wir doch: "Um ein Kind zu erziehen, braucht man das ganze Dorf."
Horst Klein
schrieb am 27.09.2025, 13:36 Uhr
Was will uns Dammwächter hier sagen? Versteht das jemand? Ich verstehe nix!
Könnte es sein, dass Dammwächter ein Schafspelz ist?
Dammwächter
schrieb am 27.09.2025, 15:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Klein,

zu Ihren ersten zwei Sätzen/Fragen nur soviel:
-Wenn Sie etwas Konkretes verstehen wollen, dass Sie noch nicht verinnerlicht haben, so bin ich gerne bereit, es Ihnen zu erläutern, nennen Sie gerne eine Aussage von mir.

Zum dritten Satz:
-Denn das ist wie beim Arzt, dem Sie zuerst erzählen, wo und wie es wehtut. Oder im Mathematikunterricht, da braucht der da vorne auch die Angabe eines von Ihnen nicht verstandenen Rechenschritts oder Arguments, das Sie hindert, mitzukommen, um Ihnen zu helfen. Sie haben Herrn Wolff ein "Kirremachen" und ein "Gerüchtestreuen" unterstellt, also ins Persönliche gehende Sachen. Nicht einmal die Empfehlung des Herrn Wolff, einen Widerspruch zu senden, rechtfertigt dies meiner Meinung nach, aus den von mir erläuterten Gründen. Wenn Sie anderer Meinung sind, bitte schön.

Da das sprichwörtliche Dorf bei mir ganze Arbeit geleistet hat, bräuchte es aber dazu Ihren letzten Satz in meiner Kommunikation nicht. Auch nicht in einem anonymen Forum, auch hier sollten wir uns nicht Dinge an den Kopf werfen, wenn wir das von Angesicht zu Angesicht unterlassen würden.
-Als ich bei Registrierung einen Benutzernamen angeben sollte, habe ich an Siebenbürgen gedacht und zwar an die Wache, die ich dort in einer Militäreinheit als "soldat TR" schieben musste, manchmal des Nachts an einem Damm.
-Die eventuelle Assoziation von "Schafspelz" mit "Wolf" entbehrt jeder Grundlage, ich kenne Herrn Wolff nicht.
-Zu einer Assoziation mit "cioban" möchte ich nur anmerken, dass ich den entsprechenden Beruf wie jeden anderen schätze. Den Ausschlag gibt wie überall im Leben, nicht so sehr was, sondern wie man etwas tut, also rechtschaffen und den Menschen zugewandt oder nicht.

In diesem Sinne, wünsche ich Ihnen, Herr Klein und allen im Forum nur das Beste.
Horst Klein
schrieb am 27.09.2025, 17:00 Uhr (am 27.09.2025, 17:13 Uhr geändert).
Du kannst jetzt hier Purzelbäume schlagen wie du willst, der Schreibstil (Geschwurbel) deines ersten Beitrags spricht für sich.

Wenn jemand mit falschen Behauptungen rumspielt, dann ist derjenige aus meiner Sicht ein Gerüchtestreuer. Und wenn diese Gerüchte dazu benutzt werden andere Menschen zu beeinflußen, dann ist derjenige eben auch ein Kirremacher.

Das kann jeder sehen wie er will und wer du bist, oder auch nicht, ist mir egal.

In diesem Sinne, nur das Beste auch für dich.
romero
schrieb am 27.09.2025, 21:01 Uhr (am 27.09.2025, 21:02 Uhr geändert).
Hallo Herr Wolff,

Sie bringen etwas durcheinander. Ansprechpartner für Sie als Empfänger von Entschädigung ist die Casa de Pensii und nicht das Gesundheitsamt(CASS). Alle Anträge laufen über die Casa de Pensii.

Das Gesetz ist glasklar, es gibt einen 10-prozentigen Abzug nicht nur für Empfänger von Leistungen nach dem Gesetz 118/1990, sondern auch z.B. für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Mütter im Mutterschutz, usw.

Außerdem wurde die Familienversicherung abgeschaft.
Peter Otto Wolff
schrieb am 28.09.2025, 10:40 Uhr (am 28.09.2025, 10:43 Uhr geändert).
Hallo Herr Klein, eigentlich ist es unter meiner Würde, Ihnen auf die blöde Anmache zu erwidern. Ich tue es doch, um Landsleute vor doofen "Meinungen" von Leuten wie Ihnen zu schützen. Ich versichere hiermit, an Eides statt, dass mir von einer vertrauenswürdigen Person, Diplom-Ökonom, Kommilitone der Uni wo ich in RO selbst studiert habe, Sachse aus Hermannstadt, mit Verwandten dort, er aber als zuständig die Behörden i.d.S. in Bukarest, eine entsprechende "notificare" z.K. geschickt hat. Sie können es glauben oder auch nicht, ich werde sie Ihnen i.S. des Datenschutzes nicht schicken können! Wer sind Sie schon, Mr. Nobody?!
Peter Otto Wolff
schrieb am 28.09.2025, 11:01 Uhr
Hallo romero, Sie Geistesbruder von "Host Klein"- im Geiste. Wenn Ihre Aufmerksamkeit nicht entgangen wäre, was ich i.d.S. gepostet habe, hätten sie behalten, dass ich sehr wohl, noch vor dem ersten Abzug im August, meinen Widerspruch an die CJP-Brasov gesendet habe, nebst allen Nachweisen anhand der von Dr. Fabritius veröffentlichen Formulare!!! Daraufhin hat mir die Leiterin der CJP, mit der ich einen respektvollen Umgang pflege, ausdrücklich empfohlen (!), meinen Widerspruch an die CASS- Brasov zu schicken, da sie zunächst von der Oberbehörde die Anweisung hat, sofort um zu die 10% zu kürzen! Auch sie schrieb mir, dass man die gekürzten Beträge, ggf., bei neuen Erkenntnissen, erstatten wird. Also...sind Sie begriffsstutzig, es war nicht der Türsteher der Disko, es war die Leiterin einer Behörde, die stets korrekt gehandelt hat, die das schrieb! Sie sollten mit Herrn "Horst Klein" ein Duo-Infernale gründen, und weiter anonym als Komiker auftreten, wenn die Sache nicht so bierernst wäre!

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