Abzug Krankenversicherung auch im September 2025 trotz Vorlage einer Krankenversicherung in Deutschland

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Vanni
schrieb am 24.09.2025, 20:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
mein Name ist Waltraud Böhm, geb. Fabian. Ich habe bereits im August die ausgefüllten Formulare und eine Kopie der Krankenversicherungskarte an die rumänische Krankenversicherung in Mures versandt mit dem Ergebnis, dass die Rente auch im September gekürzt wurde. Habe nun wieder eine "Contestatie" gemacht und gefragt, warum die Rente weiterhin gekürzt wird. Was kann man noch machen? Welchen Vorschlag haben Sie?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße aus Ulm
Waltraud Böhm
Peter Otto Wolff
schrieb am 25.09.2025, 11:37 Uhr (am 25.09.2025, 11:53 Uhr geändert).
Hallo Vanni, ich verstehe z.T. deine Empörung, aber... die Vorstellung, man schickt, wie von Dr. Fabritius empfohlen, einen Widerspruch, hoffentlich an die zuständige Behörde, zu 100% akkurat ausgefüllt, mit den geforderten Anlagen, auch korrekt unterschrieben, und irgend eine Behörde, in RO oder GE, springt im Quadrat, überschlägt sich und beseitigt sofort die Ungerechtigkeit, ist kindisch. So funktioniert die reale Welt nicht! Vorausgesetzt dein Begehren kommt richtig an, der E-Mail-Server hat nicht gestreikt, die Post, in DE oder RO, hat nicht geschlampt, wird das Anliegen zur Kenntnis genommen und geprüft. Oft übersteigt es die Kompetenz des Sachbearbeiters, der Chef muss entscheiden. Das dauert...
Bis die Entscheidung, ggf. positiv, wirksam wird, dauert es!
Man befindet sich in der Zwischenhölle! Nun aber die positive NACHRICHT: es gibt inzwischen Antworten der angerufenen Widerspruchstellen, und die sind, nach den Gesetzen der Logik, besser, als man im schlechtesten Fall hätte befürchten können! Diese Widerspruchstellen haben, indirekt, zugegeben, dass es eine gültige Widerspruchmöglichkeit GIBT, sogar das notwendige Formular (B) mitgeschickt. In der Konsequenz bedeutet das, man bekommt, nach Prüfung der geforderten Nachweise, irgendwann, nicht nur wieder die alte Entschädigung, sondern auch rückwirkend die zu unrecht gekürzten Beträge überwiesen!!! Darauf kann man schon heute anstoßen. Halleluja, lobet den Herrn!

Nachtrag:

Es ist leider gelebte Wirklichkeit, dass die regionalen Zweigstellen der CASA de PENSII keineswegs gleich agieren, vielmehr tut jede was sie will! So auch i.S. Kooperation mit der Schwesterbehörde, CASA de Asigurari de SANATATE! Im Zweifel reicht es keineswegs, wenn man seinen Widerspruch der CJP schickt, die sind nich direkt zuständig! In diesem speziellen Fall muss man den Widerspruch an die regional zuständige CASA de Asigurare de SANATATE schicken, nur die ist befugt zu prüfen, ob man ggf. vom Abzug CASS befreit ist. Erst bei positivem Bescheid, der ihnen NICHT mitgeteilt wird, sondern nur der CJP, wird diese wieder den alten Betrag überweisen, zuzüglich der zu Unrecht einbehaltenen CASS-Beiträge.
romero
schrieb am 26.09.2025, 14:02 Uhr
Hallo Herr Wolff,

träumen Sie weiter, auf absehbarer Zeit bleibt der 10-prozentige Abzug bestehen. Rückwirkend die bereits einbehaltenden CASS Beiträge? Die wurden laut Gesetz 141/2025 zu Recht einbehalten.

Sie hatten bis dato kostenlose Vergünstigungen und die wurden ab August 2025 mit einem 10-prozentigen Abzug CASS belegt.
Die Vergünstigungen stehen Ihnen unabhängig von Staatsangehörigkeit und/oder Wohnsitz zur Verfügung.
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.09.2025, 15:40 Uhr (am 26.09.2025, 15:42 Uhr geändert).
Hallo romero, die Ausweisung der Abzüge als CASS-Beiträge, ohne entsprechende Gegenleistung, z.B. Inanspruchnahme der rum. Gesundheitsdienste, Medikamente, Arztdienste, KH-Dienste, ja zumindest Ausgabe einer Gesundheits-Card, schließt deren Berechtigung schlichtweg aus. Anders wäre es gewesen, wenn man diese Abzüge als "Solidaritätsabgabe" bezeichnet hätte. Selbst in der Not kann ein Staat nicht, unter falschem Namen, willkürlich irgendwas über Nacht einführen, es sei denn Sie sind der Meinung, RO ist eine Diktatur. Man hat vielmehr darauf gebaut, dass die Mehrzahl der Beschissenen nicht fähig/nicht willig ist, sich wirksam gegen die Überrumplungsaktion zu wehren. Mit Ihrer Logik scheint es auch nicht weit her zu sein. Wieso sollten sonst von manchen CJP Formulare veröffentlicht worden sein, um Widerspruch einlegen zu können, bei den CJASS?! Selbst die Oberbehörde der CJP hat inzwischen den Eingang von Widersprüchen bestätigt und darauf verwiesen, dass die Schwesterbehörde, Casa Nationala Asigurari de Sanatate, über die Ausnahme von dem Einzug entscheiden werde. Ich kann bezeugen, dass mir, persönlich, die Leiterin der CJP-Brasov schon kurz nach Einführung der Abgabe, Anfang August, genau das versichert hat, dass die gekürzten Beträge, nach Entscheidung der CASS-Stelle, erstattet werden sollen, wenn sie "von Oben" auch die Anweisung hatte, schon bei der August-Zahlung zu kürzen.
romero
schrieb am 26.09.2025, 16:03 Uhr (am 26.09.2025, 16:04 Uhr geändert).
Hallo Herr Wolff,

diese zusätzlichen Vergünstigungen - wohlgemerkt, in Rumänien - standen und stehen Ihnen zur Verfügung:

a) kostenlose und vorrangige medizinische Versorgung und Medikamente sowohl bei ambulanter Behandlung als auch bei Krankenhausaufenthalt;
b) kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Obus, Straßenbahn, U-Bahn); bei Unternehmen mit privatem Kapital werden die Kosten für Fahrkarten vollständig aus dem lokalen Haushalt der Verwaltungseinheit erstattet, in deren Umkreis der Begünstigte wohnt;
c) 12 kostenlose Fahrten pro Jahr mit der rumänischen Eisenbahn, 1. Klasse, in allen Kategorien von Personenzügen; die Nutzung ist auch für Begleitpersonen und Familienangehörige im Rahmen der für den Inhaber festgelegten Fahrgastzahl möglich;
d) eine Freikarte pro Jahr für eine Kurbehandlung;
e) im Rahmen der für Inhaber gemäß den Buchstaben b) und c) festgelegten Anzahl von Fahrten können diese auch für Begleitpersonen genutzt werden. Freikarten können auch vom Ehepartner oder von anderen vom Inhaber mit der Vertretung seiner Interessen bevollmächtigten Personen abgeholt und genutzt werden, basierend auf einer datierten Vollmacht, der eine Kopie des Ausweises des Inhabers beizufügen ist; die Anwesenheit des Inhabers ist zum Zeitpunkt der Fahrt nicht erforderlich;
f) Vorrang bei der Installation eines Telefonapparats sowie Befreiung von der Zahlung der Abonnementgebühr;
g) auf Anfrage die kostenlose Bereitstellung einer Grabstelle.

Es ist nichts Willkürliches passiert, sondern es wurde das Gesetz 141/2025 angewendet.
romero
schrieb am 26.09.2025, 16:27 Uhr
Hallo Herr Wolff,

die Formulare die manche Case de Pensii versenden sind eigentlich für die Rente und nicht für die Entschädigungen gedacht.

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