Wichtige Gerichtsentscheidung in Rumänien: Auch minderjährige Kinder können eigenes Verfolgungsschicksal tragen. Auch deren Kinder sind dann nach Dekret 118/1990 entschädigungsberechtigt.
In einer am 19.6.2025 erlassen und vor kurzem übermittelten Entscheidung hat ein Gericht in Rumänien den Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals für minderjährige Kinder und damit einen folgenden Anspruch auf Entschädigung für deren Kinder nach dem Tode der verfolgten minderjährigen Person bestätigt (Urteil Tribunal Timis, 548 PI vom 19.6.2025, Akte 6651/30/2024).
Damit wurde eine anders lautende, strenge Auslegung einer Entscheidung des obersten Gerichtes Inalta Curte de Justitie si Casatie (ICJC) Nr. 21/13.5.2024 durch restriktive Behörden ausdrücklich verworfen und die ablehnende Interpretation geändert. Über diesen jüngsten Erfolg vor Gericht freue ich mich sehr.
Ein umfassender Artikel dazu folgt kurzfristig in der SbZ
Viele Grüße
Kinder von minderjährigen Verfolgungsopfern haben Entschädigungsanspruch!
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Hallo Herr Fabritius, Antrag wurde in Timișora neu gestellt bezugnehmend auf die Gerichtsentscheidung Nr. 548 PI vom 19.06.2025 Dosar Nr. 6651/30/2024 und heute Absage bekommen. In der decizie
wird auch nicht darauf eingegangen! Nur wie die letzte Absage auf die decizie înaltei curți nr. 21/2024.
Lohnt sich eine Contestatie ? Wenn ja, wohin schicken?
Dankeschön und schöne Grüße
wird auch nicht darauf eingegangen! Nur wie die letzte Absage auf die decizie înaltei curți nr. 21/2024.
Lohnt sich eine Contestatie ? Wenn ja, wohin schicken?
Dankeschön und schöne Grüße
Herr Fabritius ist hier nur selten unterwegs, und weil hier eine 4-wöchige Ausschlussfrist bestehen könnte, schreibe ich mal was.
Am Ende deiner Decizie findest du Hinweise, wie du dagegen vorgehen kannst.
Früher war es so, dass man innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch (Contestatie), gegen die Decizie, bei der AJPIS Timis einlegen konnte. Nach der 4-wöchigen Ausschlussfrist kannst du dagegen nicht mehr vorgehen.
Ich würde einen Widerspruch einreichen, eventuell mir anwaltlicher Hilfe.
Am Ende deiner Decizie findest du Hinweise, wie du dagegen vorgehen kannst.
Früher war es so, dass man innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch (Contestatie), gegen die Decizie, bei der AJPIS Timis einlegen konnte. Nach der 4-wöchigen Ausschlussfrist kannst du dagegen nicht mehr vorgehen.
Ich würde einen Widerspruch einreichen, eventuell mir anwaltlicher Hilfe.
Hallo Horst, ja die 4 wöchige Frist besteht immer noch. Allerdings steht hier: Contestatie la sectia de contencios administrativ si fiscal al tribunalului. Und damit kann ich leider nichts anfangen. Keine Ahnung was das heißt bzw wo das ist?
Das heißt, dass du nur vor Gericht gegen deine Decizie klagen kannst, eine andere Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Ohne Anwalt wird das schwierig. Du kannst mal bei der Kanzlei Fabritius nachfragen ob die dir weiter helfen können, vermutlich wirst du aber einen Anwalt vor Ort in Temeswar beauftragen müssen. Kontaktaufnahme mit Fabritius oder Anwälten in Temeswar geht per E-mail, du mußt nicht selbst nach Temeswar.
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