Unter Vorbehalt:
bezugnehmend auf die jüngsten Mitteilungen der rumänischen Behörden sowie die Ergebnisse der Regierungskonferenz vom 19.–20. November 2025 möchten wir Ihnen den aktuellen Stand zur sogenannten 10-prozentigen Kürzung der Entschädigungszahlungen erläutern.
Im Rahmen der Sitzung wurde seitens der Europäischen Union klar aufgezeigt, dass Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland nach europäischem Recht nicht in das rumänische Krankenversicherungssystem einbezogen werden dürfen. Die bisher angewandte 10-%-Kürzung stellt daher einen Verstoß gegen vorrangiges EU-Recht dar.
Die rumänische Seite hat zugesagt:
den Sachverhalt unverzüglich zu prüfen,
jeden Verstoß gegen EU-Recht zu korrigieren,
die Rentenbehörde in Bukarest anzuweisen, die territorialen Behörden schriftlich aufzufordern,
die notwendigen Änderungen und Korrekturbescheide kurzfristig vorzunehmen.
Damit ist sichergestellt, dass die bisherige 10-%-Einbehaltung nicht rechtmäßig ist und entsprechend aufgehoben werden muss. Für Sie bedeutet dies konkret:
die 10-%-Abzüge werden abgeschafft, zu unrecht eingehaltene Summen werden erstattet! Ohne EINZELANTRAG, automatisch!!!
Danke an den Verband, an Dr. jur. Fabritius persönlich!
POW
Wichtige Neuigkeiten i.S. Russland-Entschädigungen
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Hallo Peter!
Super, endlich mal eine gute Nachricht; ich nehme sie gerne an.
Und schließe mich Deiner "Danksagung" an:
"Dankeschön" an Herrn Dr. Fabritius, Herrn Lehni und an alle, die sich mit großem Engagement eingesetzt und uns geholfen haben!!!
Super, endlich mal eine gute Nachricht; ich nehme sie gerne an.
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