Danke, eine überfällige offizielle Stellungnahme des Verbandes zur rechtlichen Klarstellung in Bezug zu den rumänischen Behörden! Daraus geht schon mal klar, dass es einen ANSPRUCH auf Erstattung der 10% seit August 2025 gibt, so bestätigt von der Rentenoberbehörde! Daraus leite ich ab, dass NICHT Voraussetzung ist, dass man damals oder später Einspruch erhoben hat! OK, man muss, EINZELN, das beantragen, viel Aufwand für viele und die rumänischen Behörden, die nicht zu beneiden sind! "muncă si mai multă pe bani puțini!"
Warum man das notwendige Formular nicht direkt im FORUM bereitgestellt hat, sondern damit die Geschäftsstelle in München bemühen muss, verstehe ich nicht! Aber...ich muss nicht alles verstehen!
Peter Otto Wolff (POW)
NEU zu 10%-Kürzung, Klarstellung vom Verband
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