Prokura not. beglaub.+Apost.?

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

wolf
schrieb am 18.08.2008, 11:50 Uhr (am 18.08.2008, 11:53 Uhr geändert).
Hallo Gesetzeskundige!

Muß eine Prokura für einen RA in RO in einer Restitutionssache mittlerweile notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden? Vor Jahren reichte (in Hermannstadt zumindest) eine einfache Vollmacht ... Und am 10.06.2008, 21:11 Uhr, hatte RA Fabritius geschrieben Fabritius schrieb:

"Und ich warne eindringlich vor rumänischen Anwälten, die feste Prozente haben und das Haus auch gleich verwerten wollen. Wenn ein Anwalt dort eine notarielle Vollmacht will, ist größte Vorsicht geboten, die braucht er nämlich für den Prozess gar nicht, sondern nur wenn er das Haus verwerten will, was NICHT SEINE AUFGABE IST. "


Bezieht sich die Warnung vor notariell begl. Vollmachten nun auf die Prokura für die Vertretung in Restitutionsangelegenheiten selbst, oder nur auf eine solche Prokura, in der auch etwas von einer Verwertung restituierter Objekte steht?

Freundliche Grüße
wlf
Fabritius (Moderator)
schrieb am 19.08.2008, 22:35 Uhr
eine Anwaltsvollmacht in Rumänien muss NICHT notariell beglaubigt sein und eine Apostille benötigt diese schon gar nicht. Das ist nur dann erforderlich, wenn der Advocat in Rumänien auch Immobiliartransaktionen (z.B. einen Verkauf) selbst machen soll. Genau davor warne ich eindringlich.

Hände weg von solchen Misch-Geschäften, bei welchen der Anwalt meist sein eigenes Geschäft verfolgt...
wolf
schrieb am 21.08.2008, 22:34 Uhr
Vielen Dank für Ihre Klarstellung, Herr Fabritius! Schien mir auch etwas seltsam, aber es wäre ja nicht das 1. Mal, dass man mit (halbwegs ..) gesundem Menschenverstand nicht weiterkommt und so hab ich lieber nachgefragt.

wlf
seltener-gast
schrieb am 01.09.2008, 12:39 Uhr
ist das die neueste gesetzeslage, herr fabritius? vor einigen monaten brauchten wir nähmlich für für einen an rumänischen gerichten zugelassenen rechtsanwalt aus hermannstadt doch eine notarielle unterschriftsbeglaubigung auf einer in der brd (in rumänischer sprache) erstellten prokura / anwaltsvollmacht (ebenfalls restitution)

mfg
s-g
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.09.2008, 22:51 Uhr
Meiner Kenntnis nach hat sich nichts geändert. Ich habe selbst noch nie für einen rumänischen Anwalt eine notarielle Vollmacht benötigt. Ich würde die "Procura" eher darauf untersuchen, ob dort nicht eine Immobilien-Transaktion mit enthalten gewesen ist. Wenn Sie wollen, senden Sie mir den Text per Mail und ich schreibe Ihnen meine Meinung dazu.
Viele Grüße
seltener-gast
schrieb am 02.09.2008, 22:38 Uhr
Fabritius schrieb: Wenn Sie wollen, senden Sie mir den Text per Mail und ich schreibe Ihnen meine Meinung dazu.
Viele Grüße


eine mail mit dem text der prokura ist unterwegs an RA@fabritius.de.

vielen dank und schöne grüße
se-ga

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.