Muß eine Prokura für einen RA in RO in einer Restitutionssache mittlerweile notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden? Vor Jahren reichte (in Hermannstadt zumindest) eine einfache Vollmacht ... Und am 10.06.2008, 21:11 Uhr, hatte RA Fabritius geschrieben
Fabritius schrieb:
"Und ich warne eindringlich vor rumänischen Anwälten, die feste Prozente haben und das Haus auch gleich verwerten wollen. Wenn ein Anwalt dort eine notarielle Vollmacht will, ist größte Vorsicht geboten, die braucht er nämlich für den Prozess gar nicht, sondern nur wenn er das Haus verwerten will, was NICHT SEINE AUFGABE IST. "
Bezieht sich die Warnung vor notariell begl. Vollmachten nun auf die Prokura für die Vertretung in Restitutionsangelegenheiten selbst, oder nur auf eine solche Prokura, in der auch etwas von einer Verwertung restituierter Objekte steht?
Freundliche Grüße
wlf