Fehlende Dokumente für die Rente

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Nikolaus
schrieb am 05.09.2008, 17:06 Uhr
Das Formular E207 hab ich der Rentenversicherungsanstalt schon zugesendet.
Ich habe eine Aufschubserklärung abgesendet und dadrauf hin habe ich eine Anhörungsformular bekommen, den ich auch schon
beantwortet habe.

Heute bekam ich nun einen Brief der Rentenversicherungsanstalt, in dem ich
mein rümänisches Arbeitsbuch, Arbeitsbescheinigung und Militärbuch innerhalb von 14 Tagen der Anstalt zusenden soll.

Leider ist das einzige was ich habe die Arbeitsbescheinigung.
Im Moment bin ich recht ratlos, was ich denen nun antworten soll und würde mich freuen, wenn sie mir eine helfende Antwort zu meinem Problem geben könnten.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüssen
Fabritius (Moderator)
schrieb am 05.09.2008, 19:09 Uhr
ganz einfach: die vorliegende Bescheinigung in beglaubigter Kopie (gratis für Rentenzwecke bei der Stadtverwaltung) beifügen und dazuschreiben, wo das ARbeitsbuch sich befindet (vermutlich bei der letzten Firma in Rumänien...)

Viele Grüße
getkiss
schrieb am 05.09.2008, 21:52 Uhr
Genau, war bei mir auch so und habe das Arbeitsbuch dort abgeholt.
Die aktuelle telefonnummer der Firma ist ev, unter www.paginialbe.ro zu erfahren (falls die Firma noch existiert) - anrufen und erfahren wie in Besitz zu kommen ist. Für die Besorgung ev.Aufschub verlangen bei der Rentenversicherung, m.E. muss dieser gewährt werden...
Im Arbeitsbuch müsste auch die Dauer des Militärdienstes vermerkt sein...
Viel Erfolg
getkiss
Nikolaus
schrieb am 06.09.2008, 08:32 Uhr
Vielen Dank für die Hilfe, jetzt werde ich wohl doch das Arbeitsbuch noch besorgen müssen.
adi.2004
schrieb am 09.09.2008, 13:01 Uhr
Hallo,
Ich habe auch eine Frage die mich richtig quält!!
Es ist vielleicht zu spät aber ich möchte wissen ob ich noch Wiederspruch erheben kann: ich und meine Mutter sind am 01.05.1995 nach BRD gekommen, Sie als Spätaussiedler und ich als Abkömmling, nach § 7 Abs. 2 des BVFG.
-meine Mutter ist Deutsch, Sie war in Rußland 4 Jahre verschleppt und hat in eine Kohlen Mine gearbeitet.
-Mein Vater war auch dort:Deutsch, verschleppt
-Meine Großeltern waren auch Deutsche.
Warum darf ich nicht § 4 haben, nur das ich keine Rente in Deutschland bekomme für die Jahre die ich in Rumänien gearbeitet habe?
Kann ich , nach 13 Jahren noch Wiederspruch erheben ?
Oder, besser gesagt, habe ich eine Schanse?
adi.2004
schrieb am 13.09.2008, 15:43 Uhr
Hallo liebe Leute,
keiner hat ein bischen Zeit für meine Frage? Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
Und, wie kann ich Kontakt mit Leute die auch in Rußland waren, und im Raum Köln oder Bergisch Gladbach leben? Wir kennen ja niemand hier und wir haben nur eine Bekante in Schloß Hornek, und das ist für und zu weit. Vielen Dank für jede Nachricht.
pedimed
schrieb am 13.09.2008, 18:22 Uhr (am 13.09.2008, 18:23 Uhr geändert).
@ adi2004 wie weit ist Drabenderhöhe? Dort leben bestimmt welche die auch nach Russland verschleppt wurden.
hein
schrieb am 13.09.2008, 19:59 Uhr (am 13.09.2008, 20:16 Uhr geändert).
Hallo, Adi. 2004
Auf die Frage, warum Du nicht nach Paragraph 4 einwandern durftest, habe ich eine Vermutung: Alle, die Anträge auf Ausreise vor 1992 stellten, bekamen ein ZUZUGSGENEHMIGUNG (mit RU- Nummer) und wurden, wenn sie Deutsche waren oder deutsche Wurzeln hatten, als Spätaussiedler (Paragraph 4) aufgenommen.
Ab 1993 gab es einen AUFNAHMEBESCHEID (mit RU-Numme) und es galten nur noch Eltern, Großeltern als Spätaussiedler, wenn sie auf einem 60 Seiten- Antrag nachweisen konnten, dass sie sich zum Deutschtum bekannt hatten. Minderjährige Kinder wurden nach 1993 immer nach Paragraph 7 (Abkömmlinge) mit aufgenommen. Wenn Du bei der Ausreise volljährig warst, nehme ich an, dass für Dich der Sachbearbeiter entschieden hatte, dass nicht alle Kriterien des "Bekenntnisses zum Deutschtum" erfüllt waren, etwa Besuch deutscher Schulen, Sprachkenntnisse, etc., das heißt für dich Paragraph 7,(Abkömmling von Deutschen). Obwohl nach der "Revolution" kein Vertreibungsdruck mehr bestand, war die Auswanderung als Spätaussiedler auch nach 1993 deshalb möglich, weil man den Deutschen in Rumänien seelischen Leidensdruck durch Vereinsamung zugestand - was ja auch so war. Deutsche und Deutschstämmige, die in Rumänien nicht in den Siedlungsgebieten in Siebenbürgen, Banat etc. lebten sondern in rein rumänischen Gebieten, konnten schwerlich nachweisen, dass sie unter Vereinsamung litten. Daher Paragraph 7. Ich kenne Fälle, denen man aus diesen oben genannten Gründen den Aufnahmebescheid verweigert hat.
adi.2004
schrieb am 16.09.2008, 20:25 Uhr
Vielen Dank "pedimed" aber wir sind 2 Alte Frauen( 59 und 85) und wir haben kein Auto. Wir suchen weiter, man weis ja nie-http://www.siebenbuerger.de/daten/grafik/forenicons/icon7.gif
adi.2004
schrieb am 16.09.2008, 20:32 Uhr
Danke Lieber "hein", sehr hilfreich und sachlich. Vielen Dank noch einmal das du dir Zeit für mich genommen hast.Liebe Grüße, adi.

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