Formulare nach "Anhörung" senden.

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Marilena43
schrieb am 17.09.2008, 09:54 Uhr
Geehrter Herr Fabritius,
am 1.Oktober erhalte ich meine Altersrente.
Nach Aufschiebung des rum. Leistungsbeginn, bekam ich (11.07.08) erst eine "Aufklärung zur Anrechnung einer fiktiven ausländischen Rente nach § 31 FRG", mit einigen Formularen. Da ich mein Absicht nicht ändern wollte, habe ich nicht reagiert.
Dann am 20.07.08 habe ich eine "Mitteilung über die vorläufige Leistung" (kein entgültiges Bescheid), wo alles in Ordnung ist. Als letztes Brief, am 29.08.08, bekam ich eine "Anhörung", fast gleich mit dem "Aufklärung", nur wurde diesmal die monatliche Rentenkürzung mitgeteilt und ein festes Terminm 22.09.08 für meine Stellungnahme. Bis jetzt ist mir alles klar, wird mir auch beraten noch kein Widerspruch einzuleben, erst nach dem Ende des Anhörungsverfahrens. Meine Frage an Sie, Herr Fabritius, betreffen die Vordrücke die dabei waren.
Soll ich (1) ein Versicherungspflicht nach Art.14d Abs.3 d. Verordnung Nr. 1408/71 EWG beantragen und unterschreiben ???
(2) Fragebogen zur Eileitung d. zwischenstaatlichen Rentenverahrens EU/Rumänien (A1432 SB) 3 Seiten ausfüllen ???
E 202 und R 851 werde ich wie Sie uns sagten nicht senden.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich rechtherzlich
Marilena43

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Marilena43
Fabritius (Moderator)
schrieb am 17.09.2008, 17:08 Uhr
Hallo Marilena,
Ihre Frage ist so komplex, dass diese nur nach Prüfung Ihrer Unterlagen beantwortet werden kann. Wenn Sie eine solche Prüfung wünschen, müssten Sie die Unterlagen einsenden. Das Forum hier ist nur zum Beantworten konkreter allgemeiner Fragen und nicht für Rechtsberatung im Einzelfall gedacht.

Mit freundlichen Grüßen
Fabritius
kaltenberg
schrieb am 20.06.2010, 14:18 Uhr
Hallo Marilena , wie ist das mit der Rente ausgegangen?

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