Arbeitsjahre in Klein Kopisch" Sometra"

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Blasendorfer
schrieb am 30.01.2009, 21:04 Uhr
Da ich kurz vor der Rente stehe, hätte ich gerne eine fachliche Auskunft, oder auch eine von jemandem der im gleichen Fall ist wie ich, was die Einstufung der bei IMMN Copsa Mica, geleisteten Jahre, bei deutschem oder FRG Recht bringt. Im og Werk habe ich 17 Jahre meinen Dienst geleistet. Der heutige Name lautet SOMETRA. Im Besitz des Arbeitsbuches bin ich nicht, wäre es sinnvoll es mir zu beschaffen? Für eine Auskunft oder Rat wäre ich sehr dankbar.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.01.2009, 22:24 Uhr
Für eine Antwort benötige ich mehrere nähere Angaben:

1) was hat das Werk in der damaligen Zeit genau gemacht (möglichst genaue Beschreibung).
2) Was haben sie genau gemacht und welche Ausbildung hatten Sie dafür?
3) Welche Art von Belegen haben Sie für diese Zeiten? (Lohnlistenauszüge mit Fehlzeitangaben oder nur einfache Bescheinigungen oder die kopie des Arbeitsbuches?).

Das Arbeitsbuch wird in Zukunft wichtig sein, also gerne besorgen wenn möglich.

Beste Grüße
Klassiker
schrieb am 30.01.2009, 23:33 Uhr
Nach der Berufschule durften meine Kollegen und ich vor dem Personalbüro antreten und das Arbeitsbuch blanko unterschreiben ("Semnează aici"). Ich habe Glück gehabt. Bei mir sind die Angaben korrekt. Im Arbeitsbuch meiner Mutter fehlen Zeiten und die Unterschrift der Inhaberin ist gefälscht. Was beweist schon ein rumänisches Arbeitsbuch?
Frauendorfer
schrieb am 31.01.2009, 15:36 Uhr (am 31.01.2009, 15:47 Uhr geändert).
Hallo Blasendorfer,

es ist wichtig das Arbeitsbuch zu besorgen, für die Bestimmung des maßgebenden Wirtschaftsbereich (in diesem Fall Metallurgie einschl. Erzbergbau), für die Einstufung in die richtige Qualifikationsgruppe.
Gleichzeitig auch einen Auszug aus den Lohnlisten besorgen, wichtig für die zurückgelegten Zeiten, werden dann als nachgewiesen berücksichtigt.
Es ist hier aber Eile geboten, Sometra wird nämlich geschlossen, nächste Woche werden 800 Mitarbeiter entlassen, die restlichen 300 stehen in den Startlöcher, es ist nur noch eine Frage der Zeit bis der derzeitige griechischer Besitzer Mytilineos den Betrieb aufgibt.

Gruß

Frauendorfer
Misch 39
schrieb am 31.01.2009, 16:17 Uhr
IMMN Copşa Mică bedeutet: Intreprinderea Metalurgica pentru Metale Neferoase. Zur Zeit des Kommunismus war es ein Spezialwerk (und das einzige in Rumänien), das zur Herstellung von nicht eisenhaltigen Metallen diente. Aus dem Erz wurde vorallem Blei, Zink, aber auch Cadmium u. a Schwermetalle hergestellt. Bei diesem technologischem Prozess entkamen toxische Gase, die die Luft und Umgebung verschmuzten. Es gab ja Reinigungsfilter und Gasmasken, aber die funktionierten nicht perfekt, und das gesundheitsschädige Blei und Zink drang auch in den Körper.
Der normale Arbeitstag war 6 Stunden (in 4 Schichten) und die Arbeit war als Schwerstarbeit eingestuft (Grupa II şi I de muncă). Wer hier 20 Jahre arbeitete, konnte mit 52 Jahren in Altersrente gehen.

Gruß
Michael
Blasendorfer
schrieb am 26.02.2009, 20:32 Uhr
Hallo Herr Fabritius, um das Arbeitsbuch von RO über eine bekannte Person in RO zu erhalten, reicht eine notariel beglaubigte Vollmacht (procura) in beiden Sprachen, oder bedarf es auch einer APOSTILLE.
Georg51
schrieb am 27.02.2009, 12:11 Uhr (am 27.02.2009, 12:12 Uhr geändert).
Frauendorfer schrieb: Hallo Blasendorfer,

es ist wichtig das Arbeitsbuch zu besorgen, für die Bestimmung des maßgebenden Wirtschaftsbereich (in diesem Fall Metallurgie einschl. Erzbergbau), für die Einstufung in die richtige Qualifikationsgruppe.
Gleichzeitig auch einen Auszug aus den Lohnlisten besorgen, wichtig für die zurückgelegten Zeiten, werden dann als nachgewiesen berücksichtigt.
Es ist hier aber Eile geboten, Sometra wird nämlich geschlossen, nächste Woche werden 800 Mitarbeiter entlassen, die restlichen 300 stehen in den Startlöcher, es ist nur noch eine Frage der Zeit bis der derzeitige griechischer Besitzer Mytilineos den Betrieb aufgibt.
Frauendorfer


Nach meiner Info ist die Produktion stillgelegt worden(Gott sei Dank) und es sind nur noch eine kleine Anzahl von Mitarbeitern mit administrativen Aufgaben tätig. Was weiter mit der/dem Fabrik/Combinat/Gelände passiert ist ungewiss.
- Hoffentlich fällt den "Zuständigen" was sauberes ein....
Gott erhault Euch.
Frauendorfer
schrieb am 01.03.2009, 09:44 Uhr (am 01.03.2009, 09:47 Uhr geändert).
Hallo Blasendorfer,

ja, die notariell beglaubigte Vollmacht muß mit einer Apostille versehen werden.
Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961 eingeführt wurde.
Die Apostille wird auf öffentliche Urkunden gesetzt.
Für notariell oder gerichtlich beglaubigte Privaturkunden und öffentliche Urkunden, die der Rechtsprechung zuzuzählen sind, wird die Apostille in Deutschland von den Gerichten hergestellt (in Ihrem Fall, von dem für Ihren Wohnsitz zuständige Landgericht).


Gruß

Frauendorfer

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