Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius
Am 06.02.2009 konnte ich beim Sozialgericht Gelsenkirchen ein positives Urteil zum Fiktivabzug erstreiten.Die 29. Kammer schloß sich dem Beschluss des gleichen Gerichtes von Juni 2008 an.
Leider sieht es so aus, daß die RV-Bund in die Berufung gehen wird. Für Ihre selbstlose,kompetente Beratung in dem vorliegenden Forum möchte ich herzlich danken.
(Az S29 R 212/08...Schriftliches Urteil folgt in 4-6 Wo)
Grüße und weitermachen!
Neues Urteil Fiktivabzug
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