Rentenfrage

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Transilvaneanu
schrieb am 11.03.2009, 13:40 Uhr
In Siebenbürgen habe ich seit 1966-1989 als Verwaltungs-Angestellter gearbeitet(Rathaus: Bauamt, Standesbeamter(17
Jahre)Protokollführer(Amtsgericht).Bin 63 Jahre alt,und
sollte mit 65 in Rente gehen.Zur Zeit arbeite ich als Lager-
Facharbeiter.Meine Frage lautet:Kann ich für die gearbeiteter
Zeit in Siebenbürgen mich als Beamter verstehen?Rumänien ist
jetzt in E.U.Gelten dann die Regeln für Beamter in dienst der
Gemeinden?
Vielen Dank !
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.03.2009, 17:28 Uhr
es hat sich nichts geändert: sie können in Rumänien die Ansprüche wie vorher geltend machen. Deutschland hat damit nichts zu tun (warum auch?).

Die Sachlage wäre nur dann anders, wenn Sie anerkannter Aussiedler und das FRG anwendbar wären.

Viele Grüße

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