Fremdrentenzahlungen in Rumänien

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CrisR
schrieb am 24.03.2009, 21:01 Uhr
Hallo!

Früher war es ja so, dass ein Wohnsitz im Inland zwingend notwendig war, damit man eine Fremdrente beziehen konnte. Da der Europäische Gerichtshof 2007 Entscheidungen getroffen hat (dies habe ich beim durchforsten des Forums erfahren), die dieser Sachlage entgegenwirken, würde ich nun gerne wissen, ob bei einem Verzug in einem anderen EU-Land, wie z.B. Rumänien, die Rentenzahlung ganz normal fortgeführt wird.
Vielen Dank für Eure Zeit!

Gruß,
Cris
Fabritius (Moderator)
schrieb am 25.03.2009, 12:24 Uhr
Ja, sie wird. Stand schon in der SbZ. Viele Grüße
CrisR
schrieb am 25.03.2009, 13:52 Uhr
Hallo Fabritius!

Danke für Deine Antwort. Dann sieht es ja gut aus. Vor meinem Forumbeitrag, hatte ich der Deutschen Rentenversicherung Bund geschrieben und ich hoffe, dass die Deine Antwort bestätigen.
Vielen Dank nochmals für Deine Hilfe!

Gruß,
Cris
CrisR
schrieb am 30.03.2009, 17:52 Uhr
Die Bestätigung:

"
nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dezember 2007) ist bei
einem Verzug in einen Mitgliedsstaat der EU bzw. nach Liechtenstein,
Norwegen, Island oder in die Schweiz die deutsche Rente in Höhe der
Inlandsrente weiterzuzahlen- also einschließlich
der Leistungsanteile aus Fremdzeiten. Bei einem Verzug außerhalb dieser
Länder werden die auf das Fremdrentengesetz entfallenden Rentenanteile
nicht ins Ausland gezahlt.

Bei einem deutschen oder gleichgestellten ausländischen Rentner hängt die
Höhe der Auslandsrente in erster Linie davon ab, wie seine
Versicherungszeiten aussehen. Bestimmte Versicherungszeiten, die
sogenannten Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen
Bundesgebiets und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, werden nur bei einem
gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat
(Liechtenstein, Norwegen und Island) sowie in der Schweiz in der Rente
entschädigt. Bei einem Wohnsitz außerhalb dieser Staaten werden
Rentenanteile aus diesen Zeiten in der Regel nicht ins Ausland gezahlt.
Finden sich solche Zeiten im Rentenkonto, ist die Auslandsrente
entsprechend niedriger als die Rente in Deutschland beziehungsweise in
einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz.

Weitere ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden Sie in der
Broschüre

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/aussiedler__und__ihre___20rente.html



Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
"

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