Pflegeleistungen in Rumänien

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CrisR
schrieb am 24.03.2009, 21:08 Uhr
Hallo!

Meine Urgroßmutter ist nach einem Schlaganfall, den sie in Rumänien erlitten hat, zum Pflegefall geworden. Ihre Tochter lebt in Rumänien und meine Urgroßmutter würde gerne von dieser gepflegt werden. Sie hat noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, deshalb möchte ich mich im Vorfeld erkundigen wie alles abläuft und ob man Pfelgegeld erhält, auch wenn man in Rumänien gepflegt wird. Wie ist das generelle Vorgehen? Muss sie nach Deutschland transportiert werden, um dann hier eine Pflegestufe zu erhalten? Wie lange dauert das? Wie wickelt man alles einfach ab, denn das ganze ist mit einem recht hohen Aufwand verbunden, dadurch, dass meine Urgroßmutter kaum selbstständig gehen kann.
Vielen Dank für Eure Zeit!

Gruß,
Cris
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 25.03.2009, 11:43 Uhr
Hallo Cris,
Ihre Fragen kann Ihnen die Krankenkasse Ihrer Urgroßmutter beantworten. Seit dem Beitritt Rumäniens zur EU besteht eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und rumänischen Krankenkassen.
Viel Erfolg!
CrisR
schrieb am 25.03.2009, 13:50 Uhr
Erhard Graeff schrieb: Hallo Cris,
Ihre Fragen kann Ihnen die Krankenkasse Ihrer Urgroßmutter beantworten. Seit dem Beitritt Rumäniens zur EU besteht eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und rumänischen Krankenkassen.
Viel Erfolg!


Hallo Erhard!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Die Krankenkasse habe ich schon kontaktiert und die haben mir folgende Antwort gegeben:

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Bei Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat sich der Versicherte oder gegebenenfalls die Angehörigen bei einem nichtvorübergehenden und gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu entscheiden, ob er weiterhin Pflegegeld oder die Sachleistung aus dem Wohnstaat beanspruchen will.



Im letzteren Fall stellt die deutsche Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus, damit der Versicherte Sachleistungen bei Krankheit in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz in Anspruch nehmen kann. Dann werden die nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates erbrachten Leistungen mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet.



Es besteht – ungeachtet der Höhe der Sachleistungen – allerdings kein Anspruch mehr auf das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung der Bundesrepublik Deutschland, da die den Leistungsanspruch bei Auslandsaufenthalt regelnden Bestimmungen des EWG-Vertrages klar zwischen dem Anspruch auf Sach- und Geldleistungen unterscheiden.



Sollten Pflegeleistungen nach dem Recht des Wohnortstaates nicht in Anspruch genommen werden, kommt aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, nur die Zahlung von Pflegegeld in Betracht.



Voraussetzung für diese Zahlung entsprechend der Richtlinien des Sozialgesetzbuches XI ist, dass die Pflege selbst sichergestellt wird beziehungsweise werden kann. Bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung im Ausland ist davon auszugehen, dass die Pflege selbst sichergestellt wird. Da mit ausländischen Heimen kein Vertrag der deutschen Pflegekassen besteht, bekommen Sie das von der Pflegestufe abhängige Pflegegeld also ausgezahlt.



Bitte wenden Sie sich, beziehungsweise Ihre Bekannte zur individuellen Abklärung der versicherungstechnischen und pflegerechtlichen Fragen an die örtliche Geschäftsstelle der Mutter. Ohne umfassende Kenntnis der gegebenenfalls detailreichen Sach- und Rechtslage ist eine Beurteilung/Leistungszusage nicht möglich. Unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort beraten Sie gern und umfassend.

"

Da in jeder Sachlage individuell entschieden wird, wollte ich nur wissen, ob jemand der das Forum hier besucht, schon den gesamten Vorgang durchgezogen hat und nun Pflegeleistungen in Rumänien, oder im EWR, bezieht.

Gruß,
Cris
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 25.03.2009, 16:21 Uhr
Hallo Cris,
dann ziehe ich mich wieder zurück. Hatten das "Vergnügen" nur hier in Deutschland.
Erhard
CrisR
schrieb am 25.03.2009, 21:49 Uhr
Danke trotzdem!

Gruß,
Cris

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