Rentenbescheid Widerspruch

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opabiene
schrieb am 01.06.2009, 11:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

Nach meinem Antrag auf Kontenklärung habe ich am 14.05.08.2009 einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, mit folgendem Inhalt (u.a):

„……….Sie haben unter Hinweis auf die Adeverinta Nr 282…….die Anerkennung der Beschäftigung als ungekürzte Zeit beantragt. Die eingereichte Bescheinigung weicht aber von anderen bisher vorliegenden Nachweisen ab. …So wurden für die Jahre 1978 und 1979 der Beschäftigung 50 Fehltage bestätigt, nach Eintrag im Arbeitsbuch lagen 43 Fehltage vor.
Somit stehen die Bescheinigungen im Widerspruch zueinander.
Des Weiteren wurden unter Berücksichtigung der Sonntage in einigen Monaten zu viele Tage bestätigt.
Die Anerkennung der Zeit der Beschäftigung als nachgewiesene Zeit kann somit wegen Unschlüssigkeit der Bescheinigung nicht erfolgen…….“

Die unterschiedliche Darstellungsweise der Fehltage in den beiden Bescheinigungen ist wahrscheinlich ein Fehler der Buchhaltung.
Dass in einigen Monaten zu viele Tage bestätigt wurden, liegt daran, dass manchmal auch sonntags gearbeitet wurde.

Ist es sinnvoll Widerspruch einzureichen?
Wie begründe ich den Widerspruch?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

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