Rücknahmeerklärung

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Nikolaus
schrieb am 27.07.2009, 16:14 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

ich habe vor 8 Monaten Klage wegen des Fiktivabzuges beim sozialgericht eingereicht. Das Urteil steht im Moment noch offen.

Meine Frage diesbezüglich wäre:
Was würden sie mir empfehlen, sollte ich eine Rüchnahmeerklärung des Aufschubes beantragen oder auf den
Beschluss des Sozialgerichtes abwarten.

schon vielen Dank im Voraus

und viele Grüsse

Liane
schrieb am 29.07.2009, 07:41 Uhr
Wieso eine Rücknahmeerklärung ? wer hat dich beraten ? ich oder besser gesagt "wir " waren vor dem Sozialgericht , haben gewonnen die haben aber Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und jetzt warte ich , so schnell gebe ich nicht auf , hab aber den Besten Anwalt in dieser Angelegenheit , ohne wird es wohl schwierig sein .

lieben Gruß

Liane
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 29.07.2009, 18:43 Uhr
Weil Dr. Fabrituis verreist ist, verweise ich auf folgenden Artikel, der vor einigen Tagen veröffentlicht wurde. Auch Ihre Frage sollte damit beantwortet sein.
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/9101-fragen-und-antworten-zur.html
Grüße
E. Graeff

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