40-Prozent-Abzug FRG

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sandu
schrieb am 30.07.2009, 13:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,
Ihre Artikel in der SZ habe ich mit Interesse gelesen. Nun haben Sie auf dieses Forum verwiesen, und ich hoffe hier Antwort auf folgende Frage zu bekommen:
Vor meiner Umsiedlung 1992 hatte ich etwa 15 Jahre in Rumänien gearbeitet. Bei der Kontenklärung habe ich der Rentenversicherung mein Arbeitsbuch geschickt, 60 Prozent der Zeiten wurden mir anerkannt. Wenn Rumänien mir dann später eine Rente für 100 Prozent dieser Zeiten zahlen wird, sollte die Deutsche Rentenversicherung mir eigentlich nur 60 Prozent davon anrechnen. Sehe ich das richtig oder wird trotz der 40-Prozent-Kürzung der gesamte Betrag aus Rumänien von der deutschen Rente abgezogen?
Mit freundlichem Gruß
Renate Sandu
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.08.2009, 08:10 Uhr
Hallo Frau Sandu,
war bis gestern verreist, daher erst heute die Antwort: leider ist es nicht so, wie Sie schreiben. Es werden nicht "die Zeiten" um 40 % gekürzt, sondern diese werden voll anerkannt. Das ist sicher auch bei Ihnen so, was Sie durch ein Zählen der anerkannten Monate im Jahr feststellen können.

Gekürzt werden die "Entgeltpunkte", also die Bewertung der Zeiten. Die gezahlte Rente aus Rumänien hat nichts mit der Reduzierung der Bewertung der Jahre aus Rumänien in Deutschland um 40 % zu tun und lässt sich auch nicht gegeneinander "aufrechnen".

Viele Grüße
sandu
schrieb am 01.08.2009, 12:52 Uhr
Danke, Herr Fabritius, nun hab ich es begriffen.

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