Rumänische Staatsbürgerschaft verloren.

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juegi13
schrieb am 07.08.2009, 15:04 Uhr (am 07.08.2009, 15:05 Uhr geändert).
Hallo,

ich habe vor 3 Jahren begonnen meinen Rumänischen Pass zu beantragen. Die Anschaffung der dazu benötigten Papiere hat nun mal so lange gedauert.

Vor ca. 3 Wochen hatte ich soweit alles beisammen, und habe die Papiere voller Zuversicht in Tg Mures eingereicht.
Als ich dann meinen Pass abholen wollte, kam die große Überraschung. Mir wurde gesagt, ich sei kein Rumänischer Staatsbürger mehr.
Als ich denen erklärte, das es nicht möglich sei, da ich die Staatsbürgerschaft nie abgegeben habe, sagten die mir, es hätte eine Konvention zwischen dem Deutschen und dem Rumänischen Staat gegeben, das jeder der bis 4 Oktober 1990 die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen habe, automatisch die Rumänische verlor.

Meine Frage, ist jemandem so etwas bekannt?

Mfg
Erich58
schrieb am 07.08.2009, 20:02 Uhr
Schätze das stimmt nicht!
Meine Frau hat ihren rumänischen Pass
2005 ohne Probleme erneuern lassen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft haben wir
bestimmt vor Oktober 1990 erhalten.
Ausserdem hätte man davon in den Medien
bestimmt etwas gehört,
zumindest in unserem Verbandsorgan hätte es gestanden!
Herzlichst - Erich
Adine
schrieb am 07.08.2009, 21:03 Uhr
Die Leute haben selbst auf ihre rumänische Staatsbürgerschaft verzichtet. Etwas anderes ist mir bei Aussiedler nicht bekannt.
Wie ist es bei Rumäner, die in Deutschland leben und irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Dürfen sie beide behalten?
Lavinia
schrieb am 07.08.2009, 21:33 Uhr
@Adine: Ich meine, dass Ausländer, die vor 1990 eine doppelte Staatsbürgerschaft hatten, diese behalten dürfen und danach keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr möglich ist. Hat die CDU durchgesetzt.
Adine
schrieb am 07.08.2009, 21:45 Uhr
Danke, Lavinia.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.08.2009, 21:45 Uhr (am 07.08.2009, 21:47 Uhr geändert).
@ juegi13

Das stimmt nicht. Automatisch verlieren Sie die Staatsangehörigkeit nicht. Wenn Sie darauf nicht wirksam verzichtet haben, sind Sie sowohl deutscher als auch rumänischer Staatsangehöriger.

@ adine

Die rumänische Staatsangehörigkeit ist seit 2007 eine EU-Staatsangehörigkeit, die Sie ohne Probleme neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben können.

Grüße
Fabritius
Adine
schrieb am 07.08.2009, 21:48 Uhr
Danke, Herr Fabritius.
Es ging um eine Bekannte.
Ich bin Aussiedlerin.
Erich58
schrieb am 07.08.2009, 21:49 Uhr (am 07.08.2009, 21:51 Uhr geändert).
Anerkannte Aussiedler haben einen Sonderstatus und können doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Rumänen dürfen neben der deutschen keine andere haben.
(wie ich gerade oben gelesen habe, seit 2007 doch)
Herzlichst - Erich
Lavinia
schrieb am 07.08.2009, 21:50 Uhr
@juegi, für deutsche Staatsbürger, die zu 'Restitutionszwecken' die rumänische Staatsbürgerschaft annemen möchten, gibt es eine Sonderregelung, laut der man dann doch eine doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert. Muss aber über das Auswärtige Amt gehen, denke ich.
Schreiber
schrieb am 07.08.2009, 21:59 Uhr
Falsch Lavinia. Die Sache mit der "Beibehaltungsgenehmigung" war vor dem EU-Beitritt. Das war vor einigen Jahren. Mehrstaatlichkeit ist in der EU heute kein Problem, stand sogar mal in der SbZ wenn ich es gut in Erinnerung habe.
Gruß
juegi13
schrieb am 08.08.2009, 17:07 Uhr
Wie ich den Antworten entnehmen konnte, ist so was nicht bekannt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, warum ein Rumänisches Amt, so etwas behauptet. Warum saugen die sich solche Sachen aus dem Finger, nur um mir den Pass zu verweigern.
Kann mir vieleicht jemand sagen, was ich dagegen unternehmen könnte.
pedimed
schrieb am 08.08.2009, 17:59 Uhr
Mal Kontakt mit der rumänischen Vertretung in Berlin aufnehmen.Die Antwort wird vermutlich auf die jetzige Rechtslage hinweisen(möglich auch vielleicht Köln oder München).
powolff
schrieb am 18.09.2009, 15:28 Uhr
Hallo, ich wollte, aus einer Laune heraus, die verlorene rumänische Staatsbürgerschaft wiedererlangen. Ich hatte, 1980, nicht bewußt auf die rumänische Staatsbürgerschaft verzichtet!
Bei Ausreise erhielt ich einen braunen Pass, als Staatenloser,
den ich dem "serviciu pasapoarte" als Kopie geliefert habe. Dazu die notariell beglaubigte Aussage zweier Zeugen, dass ich,ich bin, da in Deutschland eine Namensberichtigung stattgefunden hatte. Das "Organ", "serviciul pasapoarte", konnte mich nicht als ehemaligen rumänischen Staatsbürger identifizieren. Nach diesem Akt habe ich gedacht: Ihr könnt mich mal, wenn ihr euere eigenen Dokumente nicht mehr anerkennt. Dabei bleibt es.
rose
schrieb am 21.09.2009, 07:48 Uhr
Hallo,
diese Aussage kenne ich vom Hermannstädter Passamt auch. Und zwar auch seit drei Jahren wird die Annahme unserer Unterlagen da verweigert, da in Deutschland eine Namensberichtigung stattgefunden hatte, und eine notariell beglaubigte Aussage nicht reicht, sondern im jeweiligen Geburtsort neue Geburts- und Heiratsurkunden erstellt werden müssen (dieses kann für Aussiedler nur in Rumänien beantragt werden und nicht über das Konsulat - Aussage in München)
Dazu kam noch die Aussage vom Passamt in Hermannstadt - wenn der Pass nicht innerhalb von 2 Jahren erneuert wird, muss in Bukarest nochmals geprüft werden ob man überhaupt noch die rumänische Staatsbürgerschaft besitzt, unabhängig wann die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt wurde.

Schriftliche Anfragen beim Konsulat in München, Berlin und beim Bukarest wurden nicht beantwortet.

Links in diesem Zusammenhang nachzulesen auf:
berlin.mae.ro/index.php?lang=ro&id=82680

munchen.mae.ro/index.php?lang=ro&id=1048

munchen.mae.ro/index.php?lang=ro&id=1056 : „Dacă paşaportul anterior nu a fost emis cel puţin începând din 1994, este necesară prezentarea unei adeverinţe de cetăţenie, care se obţine prin procedura de clarificare a cetăţeniei române (informaţii suplimentare solicitaţi la compartimentul „Cetăţenie”, prin email sau fax)“

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