rente

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

sigBenning
schrieb am 27.08.2009, 11:38 Uhr

Sehr geehrter herr Fabritius
Wie kann ich mein Arbeitsbuch (Carte de muncä)von Rumänien erhalten? Da meine Rentenversicherung teilte mir mit das mit dem originalen rumänischen Arbeitsbuch.
könnten sie nur die 5/6 angerechneten Beitrags und Beschäftigungsbeitrag nicht voll berücksichtigt werden
da sie nicht nachgewiesen nur glaubhaft gemacht sind?
Mit freunlichen Grüßen Benning

24.08.2009, 18:36 Uhr
gesendet an: Fabritius

Fabritius
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.08.2009, 16:39 Uhr
Sehr geehrter Herr Benning,

Ihr Arbeitsbuch aus Rumänien können Sie dort bei ihrem letzten Arbeitgeber selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht abholen. Mir sind auch Fälle bekannt, wo dieses per Post zugesendet wurde.

Selbst das Original reicht aber nur für 5/6-Werte, weil im Arbeitsbuch keine Lohnunterbrechungen eingetragen sind.

6/6-Werte bekommen Sie mit Auszügen aus den Lohnlisten (extrase din statele de plata) oder mit der neuen Bescheinigung D/RO (EU) 205, die der Rententräger im Rentenverfahren automatisch anfordert. In dieser Bescheinigung werden "Pflichtbeitragszeiten" bescheinigt, die als solche anzuerkennen sind.

Grüße
Johann
schrieb am 27.08.2009, 18:34 Uhr (am 27.08.2009, 18:35 Uhr geändert).
Wenn es keinen Zeitdruck gibt, dann kann man sichschriftlich direkt an die zuständige Institution in Bukarest wenden:
CNPAS
Strada George Vraca Nr. 9, Sektor 1
010146 Bucuresti
lszoecs
schrieb am 03.09.2009, 15:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

ich brauche nun auch mein Arbeitsbuch aus Klausenburg:die schriftliche Vollmacht muss von einem deutschen Notar beglaubigt oder sogar mit Apostille versehen werden ?

Vielen Dank !!
Johann
schrieb am 03.09.2009, 18:57 Uhr
Ein einfacher Brief an die obige Adresse hat bei mir gereicht.
Das Arbeitsbuch kam eingeschrieben per Post!
einziger Schönheitsfehler, es dauert ein paar Monate.
Meister
schrieb am 09.09.2009, 13:16 Uhr
Hallo,

dazu kann ich nur sagen, dies bringt alles nichts. Sobald Sie nach dem 01.07.1997 in Rente gegangen sind bekommen Sie eine 40% Kürzung Ihrer Rente. Ob nun mit Papiere aus Rumänien oder nicht. Ich kann das aus eigener Erfahrung (bzw. mein Vater) erzählen. Der hat sogar gegen die Kürzung bis zum Oberlandesgericht Karlsruhe geklagt.

Aber vielleicht sollte man es einfach versuchen.

Gruß, Meister


Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.09.2009, 16:51 Uhr (am 09.09.2009, 16:53 Uhr geändert).
Hallo Frau Meister,

Sie täuschen sich zum Glück ganz gewaltig. Es kann sehr wohl etwas bringen, manchmal sogar dreistellige Summen monatlich.

Auch Ihre anderen Aussagen sind wohl eher nur Ihre Vermutungen, die unzutreffend sind: die 40%-Kürzung gilt schon bei jedem Rentenbeginn am dem 1.10.1996 und wenn Sie beim Oberlandesgericht geklagt haben, dann kann gar nichts dabei raus kommen. Das Oberlandesgericht ist nur für Zivilforderungen zuständig (in Rentensachen gerade noch für zivilrechtliche Zusatzrenten). Die normalen Renten, wo auch Zeiten aus Rumänien nach dem FRG enthalten sind und die 40%-Kürzung anzugreifen war, gehören nicht dazu.

In ganz Deutschland müssen Sie für solche Rentenfragen bei dem Sozialgericht an Ihrem Wohnort und dann beim Landessozialgericht in Stuttgart (wenn Sie in Baden-Württemberg wohnen) klagen, nach dem ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde.

Tip: lassen Sie sich zum nächsten mal beraten, dann funktioniert es vielleicht.

Viele Grüße
Johann
schrieb am 16.12.2010, 17:53 Uhr (am 16.12.2010, 18:04 Uhr geändert).
@grumpes

Alle rumänischen Zeiten, auch die an der lopata, werden berücksichtigt.
Hier kannst du die erforderlichen Unterlagen anfordern, ohne Anwalt, ohne Kosten! Brief genügt:


CNPAS
Strada George Vraca Nr. 9, Sektor 1
010146 Bucuresti


Alle Zeiten auflisten und die persönlichen Daten

Damit auch die 6/6 Regel genüge getan wird, solltest du auch folgendes anfordern:

Va rog sam trimiteti si adeverinte doveditoare de numar de zile concedii medicale, concedii fara plate si absente nemotivate pentru urmatorul serviciu:

Ein Pali hab ich bei dir gut oder

P.S.
Ein paar Monate Wartezeit solltest du schon mitbringen. Aber nächsten JAhr um die Zeit sollte dann Zahltag sein.
gloria
schrieb am 18.12.2010, 12:12 Uhr (am 18.12.2010, 12:13 Uhr geändert).
Herr Fabritius ich habe Arbeitsbuch und Bescheinigungen aus Rumänien gebracht und trotzdem werden DIE KÜRZUNGEN VORGENOMMEN.Wie kommen Sie zu der Behauptung,dass dies nicht der Fall ist?
Gruß,
Gloria
Fabritius (Moderator)
schrieb am 19.12.2010, 13:29 Uhr (am 19.12.2010, 13:46 Uhr geändert).
Hallo Gloria.

Ich habe nicht behauptet, dass es "die Kürzungen" bei Zusendnung des Arbeistbuches nicht gibt, sondern genau das Gegenteil (das stellen Sie sicher fest, wenn Sie meine Beiträge noch einmal lesen).

Das Arbeitsbuch hat NICHTS mit den Kürzungen zu tun sondern ist für das zwischenstaatliche Verfahren (E207/E205) erforderlich.

Die 40%-Kürzung hat NICHTS mit irgendwelchen Unterlagen zu tun sondern nur mit dem Stichtag des Rentenbeginns. Liegt dieser ab dem 1.10.1996 gibt es die 40%-Kürzung, egal was man für Papiere hat. Vor dem 1.10.1996 kann es eine 30%-Kürzung geben, was dann aber vom Zuzugsdatum nach Deutschland (ab 1991) abhängt.

Nur die 5/6-Kürzung hat mit den vorgelegten Unterlagen zu tun. Um diese zu verhindern reicht aber das Arbeitsbuch gerade NICHT aus. Erforderlich sind Lohnlistenauszüge (extrase din statele de plata), die genaue monatliche Angaben zu den Lohnunterbrechungen enthalten (ebsente fara plata, concediu medical etc) und die "schlüssig" sind - also keine Widersprüche ausweisen. Wenn sie solche Unterlagen eingereicht haben und die Behörde trotz dem nur 5/6-Werte anerkennt, dann geht diese wohl von Unschlüssigkeit der Unterlagen (also von Widersprüchen oder Fehlern) aus. Dieses können Sie der Begründung in der Ablegnung entnehmen. Dann sollten Sie Widerspruch einlegen und gegen die unterstellten Unschlüssigkeiten argumentieren, wenn diese nicht zutreffen.

Beispiele:
1) in einem Lohnlistenauszug sind für einen bestimmten Monat keine Fehlzeiten bescheinigt (CM=concediu de maternitate) obwohl die Frau in dem Monat ein Kind geboren hat. Das ist eine "Unschlüssigkeit", die zu einer Ablehnung führt, wenn sie nicht erklären können, warum die Eintragung richtig ist. Wenn z.B. das Kind im Juli geboren
wurde und die Mutter eine Lehrerin war, die sowieso gerade Ferien hatte (die Schule deswegen keinen "concediu de maternitate" eintragen musste sondern den Lohn weiter gezahlt hat) und am 15. September pünktlich wieder ihren Unterricht aufgenommen hat, dann ist es keine "Unschlüssigkeit" sondern ein aufklärbarer Widerspruch. Dann bekommen Sie (spätestens im Klageverfahren) Recht und 6/6-Bewertung.

2) jemand ist am 15.5. "in Urlaub" nach Deutschland gefahren und hier geblieben. Die Firma hat erst Wochen später, am 30.5., erfahren, dass er nicht mehr zurückkommt und dann das Arbeitsverhältnis gelöst. In dem Lohnlistenauszug werden nun Lohnzahlungen bis zum 30.5. bescheinigt. Die Behörde lehnt ab und sagt, die Lohnzahlung für die Tage ab dem 15.5., also nach dem Zuzug nach Deutschland, sei "unschlüssig". Hier muss erklärt werden, dass der Lohn ja bis dahin auch gezahlt wurde und daher die Bescheinigung gerade richtig ist.

Die Liste der erklärbaren "Unschlüssigkeiten" läßt sich lange fortsetzen.

Im Arbeitsbuch sind die Angaben zur Vermeidung der Reduzierung der Entgeltpunkte auf 5/6 (also die Lohnunterbrechungssachverhalte) nicht eingetragen, daher hat diese Unterlage für die Frage der Kürzungen keine Relevanz. Daraus können allenfalls Zweifelsmomente hergeleitet werden. Misstrausische Sachbearbeiter fordern es daher manchmal an, um zu prüfen ob Widersprüche zu den eingereichten Lohnlistenauszügen bestehen. Beispiel: im Lohnlistenauszug steht eine Arbeitszeit bis 31.8 drinnen, im Arbeistbuch aber eine Arbeitszeit nur bis zum 20.8. des Jahres. Das müssten Sie erklären können, damit der Lohnlistenauszug nicht abgelehnt wird.

Diese Zusammenhänge wurden bereits mehrfach in den diversen Veröffentlichungen hier und in der Druckausgabe der Siebenbürgischen Zeitung erläutert. Auf Wunsch könnte ich einen ausführlichere Abhandlung zur Frage 5/6 - oder 6/6 veröffentlichen.

Grüße

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.