Arbeitsbuch zum einscannen nach Rumänien schicken?

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kado
schrieb am 30.08.2009, 07:15 Uhr
Ich höre immer wieder, dass man das rumänische Arbeitsbuch zum einscannen nach Rumänien schicken muss und zwar bis zum 30. November 2009 (HG nr. 1413/2008 - modificarea HG nr. 1768/2005 privind preluarea din carnetele de munca a dateleor referitoare la perioadele de stagiu de cotizare realizat in sistemul public de pensii anterior datei de 1 aprilie 2001).
Ist das für die in Deutschland lebenden deutsch-rumänische Staatsbürger auch gültig? Ich habe das Formular E207 bereits ausgefüllt und an die Deutsche Rentenversicherung, zusammen mit einer bestätigten Kopie des Arbeitsbuches, geschickt. Diese Unterlagen werden doch von der DRV nach Rumänien geschickt. Muss ich trotzdem das Arbeitsbuch zum einscannen in Rumänien abgeben?


Fabritius (Moderator)
schrieb am 31.08.2009, 08:38 Uhr
Hallo,
wenn Sie das E207 mit Anlagen eingereicht haben, müssen Sie nichts weiter machen.
Grüße

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