Anerkennung der Arbeitszeiten in Rumänien

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alex44
schrieb am 26.09.2009, 15:45 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

Im Zeitraum 1970-1978 war ich ohne Unterbrechung im gleichen Unternehmen tätig und mir wurde 5/6 gewährt. Ich habe Widerspruch eingelegt und dabei Auszüge aus den Lohn- und Gehaltslisten beigefügt. Obwohl diese Dokumente ohne Änderungen/Löschungen waren und korrekte Daten enthielten, deren Richtigkeit anhand der Belege im Unternehmensarchiv belegt werden können, wurde der Widerspruch abgelehnt. Vor kurzem habe ich den Widerspruchbescheid (ohne konkrete Erklärungen) bekommen. Er enthielt den Hinweis, ich könne dagegen beim Sozialgericht Klage einreichen.

In Zusammenhang mit meiner folgenden Frage, möchte ich Ihre Antwort aus dem Forum zitieren, die sie Herr Benning am 27.08.2009 gegeben haben: “ 6/6 Werte bekommen Sie mit Auszügen aus den Lohn- und Gehaltslisten oder mit der neuen Bescheinigung D/RO(EU) 205, die die Rententräger im Rentenverfahren automatisch anfordert. In dieser Bescheinigung werden Pflichtbeitragszeiten bescheinigt, die als solche anzuerkennen sind.“

Aus dieser Antwort leite ich folgendes ab: wenn die in Rumänien geleistete Arbeitszeit aus der Bescheinigung RO(EU) 205 rechtlich anerkannt ist, müssen sie als nachgewiesenen Zeiten gewertet werden und die Deutsche Behörde sind automatisch verpflichtet 6/6 zu gewähren ohne dass ich meinerseits noch andere Beweise erbringen muss.

Muss ich also trotzdem noch eine Klage beim Sozialgericht einreichen? Oder soll ich D/RO(EU) 205 abwarten und die Auszüge noch einmal reinreichen?

Kurzer Hinweis
: ich habe derzeit noch keine Rentenantrag gestellt und bin nicht rechtschutzversichert.

Ich bedanke mich im Voraus sehr für Ihre Bemühungen.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 27.09.2009, 08:01 Uhr
Hallo Alex,

ich würde Klage einreichen, wenn die Lohnlistenauszüge fehlerfrei sind, also keine Widersprüche "in sich" behalten. Dann müssen auch diese anerkannt werden.

Wenn das E205 kommt (ich kann Deiner Frage nicht entnehmen, ob dieses Verfahren eingeleitet wurde), muss zwar die Behörde ebenfalls anerkennen, nach dem ein Antrag gem. § 44 SGB X gestellt wurde. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen und jeden Weg probieren.

Letztlich wird man auch mit dem E205 klagen müssen, weil die Behörden bisher auch das verweigern, obwohl sie nach EU-Recht an den Inhalt des E205 gebunden sind.

Grüße
sigBenning
schrieb am 04.10.2009, 19:10 Uhr
Hallo Herr Fabritius
neuen Bescheinigung D/RO(EU) 205, die die Rententräger im Rentenverfahren automatisch anfordert. In dieser Bescheinigung werden Pflichtbeitragszeiten bescheinigt, die als solche anzuerkennen sind.“Habe bei der Rentenversicherung
auf ihter Homepage um diese Bescheinigung angefragt?Keiner kennt diese Bescheinigung nicht? Könnten sie mir eine Bescheinigung besorgen oder mir sagen wo ich sie erhalten kann? Vieleicht nur in München? Benning
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.10.2009, 11:39 Uhr
Hallo. Sie haben vermutlich die Falschen oder nicht richtig gefragt. Die Bescheinigung E205 ist bei der dafür zuständigen DRV Nordbayern oder Bund bestens bekannt, kommt aus Rumänien. Ein "Formular" dafür gibt es in Deutschland zwar - sogar im Internet - , man braucht es aber nicht, weil man dieses der rumänischen Rentenbehörde, die das Formular ausfüllt, nicht zusenden muss. Sie hat es im Computer gespeichert und drückt es ausgefüllt einfach aus und sendet es automatisch an die Deutsche Rentenbehörde (als Antwort auf die Anfrage E207). Bei der deutschen Rentenbehörde muss man es nur noch in Kopie anfordern, sobald es da ist.

Grüße

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